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Wie kommt es eigentlich zu einem negativen Schufa-Eintrag?

Beitrag wurde aktualisiert am 09.07.2021
Wie kommt es zum negativen Schufa-Eintrag

Endlich wieder durchatmen!

Jeder zehnte Verbraucher in Deutschland hat heute mit Negativ-Merkmalen in der Schufa zu kämpfen. Egal, ob man ein neues Konto eröffnen, einen Kredit abschließen oder seinen Mobilfunkanbieter wechseln will – eine negative Schufa kann einem schnell einen Strich durch die Rechnung machen. Viele wissen dabei gar nicht, wie es genau zum Negativ-Eintrag kommt und so mancher kann es auch gar nicht nachvollziehen, da er sich keiner Schuld bewusst ist. Wir wollen etwas Licht ins Dunkel bringen und zeigen Möglichkeiten auf, seinen Negativ-Eintrag wieder los zu werden.

Was führt zu einem Negativ-Merkmal in der Schufa?

Wer seine Rechnungen stets zeitnah begleicht, läuft auch keine Gefahr, einen negativen Schufa-Eintrag zu bekommen. Auch eine Zahlungserinnerung hat keine Auswirkungen auf die Schufa. Wenn eine Rechnung also einmal zu spät bezahlt wird, oder bereits eine Mahnung eingegangen ist, hat dies noch keine negativen Auswirkungen auf Ihre Schufa. Wer allerdings bereits zwei Mahnungen erhalten hat und der Zahlungsaufforderung immer noch nicht nachkommt, riskiert einen Negativeintrag. Dabei spielt es noch nicht einmal eine Rolle, ob die Rechnung möglicherweise zu Unrecht gestellt wurde. Wichtig: Hat eine Firma tatsächlich eine falsche Rechnung geschickt oder Leistungen abgerechnet, die nicht erbracht wurden, sollte die Rechnung nicht einfach ignoriert werden. Stattdessen sollte ein Widerspruch gegen die Forderung eingelegt werden. Ansonsten hat die Rechnung stellende Firma das Recht, die offene Forderung an eine Inkasso-Firma zu verkaufen oder sogar ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten, was zwangsläufig immer zu einem negativen Schufa-Eintrag führt.

Grundsätzlich riskiert man einen negativen Schufa-Eintrag, wenn man sich nicht an Verträge hält und gegen getroffene Vereinbarungen verstößt. Die häufigsten Fälle, die zu einem Negativ-Eintrag in der Schufa führen, möchten wir kurz skizzieren:

  • Nicht bezahlte Rechnung ohne Widerspruch
    Ihr Vertragspartner hat Ihnen im Abstand von mindestens vier Wochen bereits zwei Mahnungen mit einer Zahlungsaufforderung sowie Ankündigung eines negativen Schufa-Eintrags geschickt. Wenn Sie weder den Betrag beglichen noch Widerspruch eingelegt haben, riskieren Sie einen Negativ-Eintrag. Haben Sie allerdings Ihrem Vertragspartner mitgeteilt, dass die Rechnung beispielsweise über einen falschen Betrag ausgestellt wurde, darf kein negativer Schufa-Eintrag erfolgen, solange die Sache nicht geklärt ist.
  • Anerkannte Forderung
    Anders sieht der Sachverhalt aus, wenn Sie die Rechnung anerkannt haben, den Rechnungsbetrag jedoch nicht beglichen haben. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie dem Vertragspartner entgegnen, dass Sie den Betrag aus diesem oder jenem Grund noch nicht bezahlen konnten. Denn damit geben Sie zu, dass die Rechnung korrekt gestellt wurde und Sie davon Kenntnis erlangt haben. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Rechnung zu Unrecht gestellt wurde oder der Betrag zu hoch ist, sollten Sie mit Ihren Äußerungen dem Vertragspartner gegenüber immer vorsichtig sein, damit dieser Ihre Aussagen nicht als Anerkennung der Forderung deuten kann.
  • Fristlose Vertragskündigung seitens des Vertragspartners
    Der Vertragspartner hat z.B. aufgrund von häufigen Zahlungsrückständen oder missbräuchlichem Einsatz von EC- oder Kreditkarten das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen. Hat er Sie bereits über die Möglichkeit einer Eintragung von Negativ-Merkmalen in die Schufa informiert und die Schulden wurden immer noch nicht beglichen, kann es im Zuge der Vertragskündigung zu einer negativen Schufa kommen.
  • Gerichtliches Mahnverfahren, Privatinsolvenz und eidesstattliche Versicherung
    Wenn der Gläubiger den Schuldner mehrmals dazu auffordert, seine Rechnung zu bezahlen, dieser seinen Verpflichtungen jedoch immer noch nicht nachkommt, kann der Gläubiger ein gerichtliches Mahnverfahren eröffnen. Der Schuldner erhält dann vom zentralen Mahngericht einen sogenannten Mahnbescheid. Legt er innerhalb von zwei Wochen keinen Widerspruch ein, kann das Mahngericht einen Vollstreckungsbescheid erlassen. Dieser sorgt dafür, dass der Gläubiger seine Forderung mittels Zwangsvollstreckung durchsetzen kann, beispielsweise durch Pfändung. Bei einer Forderungspfändung kann das Vollstreckungsgericht den Anspruch des Schuldners auf sein Gehalt pfänden. Zu einem negativen Schufa-Eintrag kommt es, selbst wenn die Pfändung erfolglos verläuft. Auch wer eine Privatinsolvenz beantragt oder vor Gericht als Nachweis der Zahlungsunfähigkeit eine eidesstattliche Versicherung abgeben muss, muss in jedem Fall damit rechnen, automatisch einen negativen Schufa-Eintrag zu erhalten.

Woher weiß ich, dass ich einen negativen Schufa-Eintrag habe?

Um herauszufinden, welche Daten bei der Schufa gespeichert sind und wie gut der Schufa-Score ist, haben Privatpersonen die Möglichkeit, einmal pro Jahr kostenlos eine Selbstauskunft einzuholen. Insbesondere wenn ein Verbraucher eine größere Anschaffung plant und dafür einen Kredit beantragen möchte, sollte er vorher einmal seine Schufa-Daten gecheckt haben. Damit kann verhindert werden, dass der Kreditsuchende aufgrund von falschen oder veralteten Daten zu Unrecht keinen Kredit bekommt oder zu hohe Zinsen zahlt. Stellt man tatsächlich fest, dass ein Eintrag fehlerhaft oder bereits erledigt ist, sollte man eine Korrektur oder Löschung des Eintrags bei der Schufa beantragen.

Was sagt der Schufa Score aus?

Bei Auskunfteien wie der Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) werden jede Menge Daten gespeichert, die Aufschluss über das Zahlungsverhalten und die Kreditwürdigkeit des Betroffenen geben, so beispielsweise Informationen über Kontoeröffnungen, Kreditkarten, Verträge mit Telekommunikationsunternehmen, Kreditanträge und -abschlüsse oder eben auch Informationen über Zahlungsausfälle bei angemahnten Rechnungen. Die Schufa verfügt über Daten von insgesamt 66,4 Mio. Menschen und 5,2 Mio. Firmen. Alle diese Informationen werden statistisch ausgewertet und ergeben einen Score-Wert. Jede Auskunftei hat dabei eine eigene Skala entwickelt, um die Kreditwürdigkeit auszudrücken. Bei der Schufa lässt sich der Wert prozentual ausdrücken, d.h. er liegt zwischen null und hundert. Er gibt also die Wahrscheinlichkeit wieder, mit der z.B. ein neuer Kredit bedient werden kann. Nachfolgende Grafik zeigt, was die entsprechenden Werte aussagen. Mehr Informationen zum Thema Schufa-Score und Bonitätsprüfung finden Sie auch im Ratgeber zur Bonitätsprüfung.

Was kann ich tun, wenn ich eine negative Schufa habe?

Wer sich einen Negativ-Eintrag eingefangen, jedoch mittlerweile seine Schulden abbezahlt hat, sollte jedoch nicht davon ausgehen, dass das Negativ-Merkmal automatisch aus seiner Schufa-Akte entfernt wird. Grundsätzlich bleiben Negativ-Merkmal in der Schufa drei volle Jahre lang (plus das angefangene Jahr) bestehen. Meldet der Gläubiger der Schufa während dieser drei Jahre, dass die Rechnung mittlerweile bezahlt wurde, vermerkt die Schufa, dass der Vorgang „erledigt“ ist. Dennoch bleibt der erledigte Negativ-Eintrag noch solange bestehen, bis die Frist vorüber ist oder der Gläubiger eine vorzeitige Löschung des Eintrags veranlasst. Bei schweren Negativmerkmalen, etwa einem Vollstreckungsbescheid, muss der Schuldner neben der Begleichung der offenen Forderung und der Bestätigung des Gläubigers außerdem die Entfernung aus dem Schuldnerregister des Amtsgerichts erwirken, bevor der negative Schufa-Eintrag gelöscht werden kann.

Auch wenn ein negativer Schufa-Eintrag die Bonität des Betroffenen verschlechtert und das Leben deutlich einschränkt, so verhindert er auf der anderen Seite auch, dass der Schuldner noch weitere Verträge abschließen und seinen Schuldenberg damit noch weiter erhöhen kann. Aus dieser Perspektive betrachtet kann der negative Schufa-Eintrag auch vor einer Überschuldung schützen, und den Betroffenen dazu anregen, sein Zahlungsverhalten zu überdenken bzw. seinen Zahlungsverpflichtungen in Zukunft fristgerecht nachzukommen.

Wer zu Unrecht einen negativen Schufa-Eintrag erhalten hat – etwa weil er die Widerspruchsfrist nach Erhalt der zweiten Mahnung versäumt hat – und für neue Anschaffungen dringend einen Kredit benötigt, kann sich alternativ auch im Ausland Geld leihen, sofern er die Annahmekriterien dieser Banken erfüllt. Beim sogenannten Schweizer Kredit, bei dem keine Auskunft von der Schufa eingeholt wird, legen Banken, meist ansässig in der Schweiz oder in Liechtenstein, besonders großen Wert auf alle weiteren bonitätsrelevante Kriterien wie beispielsweise das Mindesteinkommen, die Mindestbeschäftigungsdauer beim gleichen Arbeitgeber oder das Höchstalter. Damit haben Privatpersonen auch bei negativer Schufa die Chance auf einen fairen Kredit.

Ich heiße Quang Lam und arbeite bei der Hegner & Möller GmbH als Marketing Director. Ich interessiere mich sehr stark für die Themen Finanzen und Sport. In meiner Freizeit gehe ich gerne laufen und betreibe auch einen Laufblog. Ich schreibe für den creditSUN Blog nur über die Themen, die mich auch wirklich interessieren.

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