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BMW und VW müssen Millionen Strafe wegen Kartellverdacht bezahlen!

Kartellstrafe für BMW und VW

Paukenschlag in der deutschen Automobilindustrie: Die Europäische Kommission, die den Unionsverträgen gemäß auch für die Durchsetzung der gemeinsamen Wettbewerbsvorschriften zuständig ist, hat BMW und VW der Kartellbildung für schuldig befunden und eine Geldbuße in Gesamthöhe von 875 Millionen Euro verhängt – lediglich Daimler blieb finanziell verschont. Für die Aktienkurse der beiden Autobauer bedeutet die Entscheidung einen leichten Rückschlag.

Es war nicht das erste Mal innerhalb der letzten Jahre, dass Teile der deutschen Automobilbranche von den EU-Wettbewerbshütern ins Visier genommen wurden, wohl aber handelte es sich um einen eher ungewöhnlichen Sachverhalt: Bei den Vorwürfen gegen BMW und VW stand nämlich nicht etwa eine unerlaubte Preis- oder Gebietsabsprache im Vordergrund, sondern ein technisches Detail. Gemeinsam mit Daimler sollen sich die Autokonzerne darauf verständigt haben, das volle Potential der Abgasnachbehandlungstechnologie AdBlue bewusst nicht auszunutzen. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zum Hintergrund der jüngsten Kommissionsentscheidung.

AdBlue-Entscheidung der EU-Kommission: Fragen und Antworten

1.) Was ist eigentlich AdBlue?

Bei AdBlue handelt es sich um eine eingetragene Marke, als deren Inhaber der Verband der Automobilindustrie (VDA), der einflussreiche Spitzenverband der deutschen Automobilproduzenten und -zulieferer, firmiert. Unter dieser Bezeichnung zusammengefasste Produkte und Dienstleistungen kommen bei der Abgasnachbehandlung von Dieselmotoren durch das sogenannte SCR-Verfahren (Kürzel für selektive katalytische Reduktion) zur Anwendung. Mit diesem Verfahren können gesundheitsgefährdende Emissionen von Stickoxiden (NOx) deutlich reduziert werden. Zu diesem Zweck kommen bei Dieselfahrzeugen sowohl spezielle Kraftstoffzusätze in Form von Harnstofflösungen als auch eigens gefertigte Tanks zur Anwendung.

2.) Welches rechtswidrige Verhalten aufseiten der deutschen Autobauer wurde durch die EU-Kommission konkret festgestellt?

Die vonseiten der EU-Kommission im Rahmen des Kartellverfahrens gegen die Autokonzerne erhobenen Vorwürfe beziehen sich auf rechtswidrige Absprachen, welche im Kern die Größe von AdBlue-Tanks betreffen. Konkret stützt sich die Brüsseler Behörde auf den Verdacht, dass bei regelmäßigen Fachtreffen zwischen VW, BMW und Daimler im Rahmen der sogenannten „Fünferrunde“ der Konsens entwickelt wurde, das Fassungsvermögen dieser Tanks künstlich zu begrenzen. Zwischen den Jahren 2009 bis 2014 hatte das Gremium sich demnach darauf verständigt, lediglich die gesetzlichen Mindestvorschriften zur Abgasreinigung zu erfüllen und nicht darüber hinaus miteinander in Konkurrenz zu treten – und das, obwohl es den Autobauern technologisch durchaus möglich gewesen wäre, weitreichendere Schadstoffreduktionen zu erzielen.

3.) Wie hat die EU-Kommission jetzt entschieden?

Die EU-Kommission klassifizierte das Vorgehen von VW, BMW und Daimler als Wettbewerbsverstoß, da es eine aus Konsumentensicht bedeutsame Produkteigenschaft betroffen habe. Die zuständige Kommissarin, die Dänin Margrethe Vestager, betonte in diesem Zusammenhang die Rolle des unverfälschten Wettbewerbs als wichtige Triebfeder zur Realisierung der europäischen Klimaschutzziele und bekannte sich zur strengen Ahndung jedweder rechtswidriger Absprachen, die diesen Vorgaben entgegenstünden. Diese Argumentation bildet nun die Grundlage für die durch die Kommission verhängten Strafzahlungen in Höhe von 502 (VW) und 373 (BMW) Millionen Euro.

Der theoretisch denkbare volle Strafrahmen von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes wurde damit nicht ausgeschöpft, zumal einige weiterführende Vorwürfe bereits im Vorfeld fallen gelassen worden waren. Laut Angaben der Kommission haben die betroffenen Unternehmen ihr Fehlverhalten eingestanden und einem Vergleich zugestimmt. BMW will die Entscheidung akzeptieren, behauptete allerdings in einer ersten Reaktion, sich an die erfolgte Absprache gar nicht gehalten zu haben – was der Verhängung einer Strafe aber nicht entgegensteht. Gänzlich ohne Bußgeld kam indessen nur Daimler davon – die Stuttgarter hatten die Kommission informiert und profitierten damit von einer Kronzeugenregelung; andernfalls hätte sich die zu erwartende Strafe auf 727 Millionen Euro belaufen.

Moderater Dämpfer für Autobauer-Aktien

Für die Aktienkurse der am Kartell beteiligten Unternehmen stellte die Entscheidung der Kommission wenig überraschend einen Rückschlag dar, wenngleich dieser nur sanft ausfiel. Zum Handelsschluss am betreffenden Tag sackte die BMW-Aktie um 2,12% auf 84,47 Euro ab. Bereits im Mai des laufenden Jahres hatte BMW zur Besänftigung der Märkte beigetragen, indem es eine im Jahr 2019 mit Blick auf das Kartellverfahren gebildete Rückstellung von 1,4 Milliarden Euro größtenteils aufgelöst hatte. Damit reagierte der Konzern auf die Einschränkung der von der Kommission erhobenen Vorwürfe. Auch Daimler- und VW-Aktien verloren in einem vergleichbaren Ausmaß, nämlich um 2,31% auf 70,73 und um 2,79% auf 200,50 Euro. Diese Entwicklung dürfte aber zum Teil auch dem schwächelnden Branchenumfeld geschuldet sein.

Kartellstrafe kommt BMW und VW teuer zu stehen

Die insgesamt fast schon an der Milliardenmarke kratzende Geldstrafe stellt für BMW und VW eine Katastrophe da, zumal der Volkswagen-Konzern zuvor noch eine Selbstanzeige erstattet hatte. Allerdings war dies schon zu spät. Investoren zeigten sich davon allerdings eher unbeeindruckt, die Verluste an der Börse hielten sich in Grenzen. Einen wirtschaftlichen Unsicherheitsfaktor für die Zukunft stellt die Entscheidung der Kommission womöglich aber dennoch dar, weil die Kommission damit „kartellrechtliches Neuland“ betreten habe, wie die abgestraften Konzerne monierten.

Ich heiße Martina Lange und schreibe mit Vorliebe journalistische Texte rund um die Themen Finanzen und Medizin. Außerdem liebe ich es, Fachartikel jeglicher Art zu schreiben. Ich finde mich in beinahe jedes Thema ein und freue mich immer, wenn ich nach der Fertigstellung eines Textes über noch mehr Wissen verfüge. Als freiberufliche Autorin schreibe ich leidenschaftlich gern für creditSUN.

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