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Elterngeldreform: Was wird sich ab September 2021 ändern?

Elterngeldreform

Mit 1. September 2021 sind die neuen Regelungen der Elterngeldreform in Kraft getreten.1 Die Veränderungen sollen Eltern dabei helfen, das Familien- und Arbeitsleben flexibler zu organisieren. So wurden zum Beispiel die Vorgaben für Elterngeld Plus aufgelockert, die Möglichkeiten zur Teilzeitarbeit verbessert und Frühgeburten berücksichtigt. Wie die Neuerungen konkret aussehen und für wen sich die Reform lohnt bzw. nicht lohnt, erfahren Sie in unserem Artikel.

Die Neuerungen sollen mehr Flexibilität ermöglichen

Das Baby ist zur Welt gekommen und viele Eltern möchten erst mal gar nicht arbeiten oder die Arbeitszeit zumindest stark einschränken. Verständlich – denn so haben Eltern genügend Zeit, um sich um das Neugeborene zu kümmern. In dieser Phase erhalten Eltern deshalb zwischen 300 bis 1800 Euro Elterngeld im Monat. Das Elterngeld wird anhand des Netto-Verdienstes vor der Geburt des Kindes errechnet. Das Bundeselterngeld- und Elterngesetz (BEEG) regelt den Anspruch darauf. Die Elterngeldreform, welche am 1. September 2021 in Kraft getreten ist, soll Eltern dabei helfen, den Spagat zwischen Beruf und Familie flexibler organisieren zu können. Die Elterngeldreform bringt zahlreiche Neuerungen wie mehr Elterngeld, verbesserte Möglichkeiten zur Teilzeitarbeit, Erleichterungen beim Elterngeld Plus und den Frühchenmonat mit sich. Im Folgenden beleuchten wir die verschiedenen Neuerungen genauer.

Verbesserte Möglichkeiten zur Teilzeitarbeit

Gerade Teilzeitarbeitende müssen oft viel zurückstecken. Mit der Elterngeldreform gibt es hinsichtlich Teilzeitarbeit nun einige Verbesserungen. Die Höchstarbeitszeit für Arbeitnehmende, die während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten wollen, hat sich von 30 auf 32 Wochenstunden erhöht. Es ist also zulässig volle vier Tage die Woche zu arbeiten, ohne dabei Einbußen beim Elterngeld in Kauf nehmen zu müssen.

Der Partnerschaftsbonus: Flexiblere Regelung

Die Elterngeldreform lockert auch die strengen Vorgaben zum Erhalt des Partnerschaftsbonus auf. Teilen sich beide Eltern die Betreuung des Kindes untereinander auf und gehen Teilzeit arbeiten, können sie diesen Bonus – auch Elterngeld Plus genannt – erhalten. Der Bezugszeitraum vom Elterngeld wird also verlängert, wenn beide Elternteile parallel einem Teilzeitverhältnis nachgehen – sprich, wenn einer sich am Vormittag um das Kind kümmert und nachmittags arbeiten geht und umgekehrt. So kann das Elterngeld um bis zu 8 Monate verlängert werden. Mit dem Elterngeld Plus können Eltern dann bis zu 36 Monate lang Anspruch auf Zahlungen haben. Eltern können den Bonus jetzt bei einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 24 bis 32 Stunden beantragen. Die Bezugsdauer kann seit Inkrafttreten des neuen Gesetzes flexibel zwischen zwei und vier Monaten gewählt werden. Die Elterngeldreform soll außerdem die Bürokratie verringern. Arbeitnehmende Eltern, die einem Teilzeitverhältnis nachgehen, müssen nur noch im Ausnahmefall Nachweise über ihre Arbeitszeiten erbringen.

Frühgeburten werden künftig berücksichtigt

Wenn Kinder zu früh geboren wurden, hat man das beim Elterngeld nicht berücksichtigt. Mit Inkrafttreten der Elterngeldreform soll sich das ändern: Die besondere Situation bei Frühgeburten wird nun berücksichtigt. Wenn die Kinder mindestens 6 bis 16 Wochen zu früh zur Welt kommen, gibt es jeweils einen weiteren Monat Kindergeld. Somit bekommen Eltern auch mehr Zeit, um mögliche Entwicklungsverzögerungen aufgrund der Frühgeburt aufzufangen, ohne sich dabei um das finanzielle Auskommen sorgen zu müssen.

Veränderte Einkommensgrenze für Topverdiener

Topverdiener erhalten kein Elterngeld. Mit der Elterngeldreform hat sich die Einkommensgrenze der Topverdiener zudem verschoben: Während bisher Paare mit einem Jahreseinkommen von 500.000 Euro keinen Anspruch auf Elterngeld hatten, haben künftig bereits Paare mit einem Topverdienst von 300.000 Euro pro Jahr keinen Anspruch mehr auf Elterngeld. Bei Alleinerziehenden liegt die Grenze bei 250.000 Euro.

Was ist das Ziel der neuen Elterngeldreform?

Die Elterngeldreform soll die Vereinbarkeit zwischen Familienleben und Beruf erleichtern. Die Neuerungen sollen Eltern mehr Flexibilität ermöglichen. So ist zum Beispiel die Höchstarbeitszeit bei Teilzeitarbeit erhöht worden und die Vorgaben für den Partnerschaftsbonus sind nicht mehr so streng. Eltern können sich die Kinderbetreuung so besser und fair aufteilen. Zudem bringt die Reform einige Erleichterungen in Sachen Bürokratie mit sich. Eltern müssen nur noch in Ausnahmefällen Nachweise über ihre Arbeitszeiten erbringen. Die Gesetzesänderung soll also mehr Flexibilität und weniger Bürokratie für Eltern ermöglichen.

Wonach richtet sich das Elterngeld?

Das Elterngeld richtet sich nach dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der Eltern vor der Geburt des Kindes. Es beträgt meist rund 65% des Durchschnittseinkommens, das vor der Geburt erzielt wurde. Wenn Sie wissen wollen, wie viel Elterngeld Ihnen zusteht, können Sie hier in unserem Artikel mehr erfahren.

Elterngeldreform bringt Erleichterungen für Eltern

Die Elterngeldreform bringt also einige Erleichterungen mit sich. So werden in Zukunft auch Frühgeburten für das Elterngeld berücksichtigt. Doch lohnen sich die Neuerungen für alle? Bei Paaren, die einen größeren Einkommensunterschied aufweisen, lohnt sich das geteilte Teilzeitmodell beispielsweise nicht. Hier ist es sinnvoller, dass jener Elternteil der weniger verdient, zu Hause bleibt. Das Elterngeld Plus ist natürlich nur dann für Paare interessant, die nach der Geburt des Kindes Teilzeit arbeiten möchten oder besonders lange von den Zahlungen profitieren wollen, da sie länger in Elternzeit bleiben wollen. Die Elterngeldreform bietet gewiss einige Vorteile und Verbesserungen – allerdings lohnt sich die Reform nicht automatisch für jede Familie.

Ich heiße Quang Lam und arbeite bei der Hegner & Möller GmbH als Marketing Director. Ich interessiere mich sehr stark für die Themen Finanzen und Sport. In meiner Freizeit gehe ich gerne laufen und betreibe auch einen Laufblog. Ich schreibe für den creditSUN Blog nur über die Themen, die mich auch wirklich interessieren.

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