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Eltern erhalten mehr Tage Kinderkrankengeld im Corona-Lockdown!

Beitrag wurde aktualisiert am 30.01.2024
Kinderkrankengeld

Das Leben mit der Pandemie stellt besonders für Eltern von einem oder mehreren Kindern eine große Herausforderung dar. Daher hat der Bundestag beschlossen, für gesetzlich Versicherte die Anzahl der Kinderkrankentage und damit das Kinderkrankengeld zu verdoppeln. Wenn Sie also eine Freistellung von der Arbeit zur Betreuung der Kinder benötigen, haben Sie es jetzt einfacher. Das soll nicht nur gelten, wenn das Kind krank ist, sondern auch, wenn Schulen und Kindertagesstätten geschlossen sind oder nur noch eine Notbetreuung stattfinden kann – und zwar rückwirkend zum 5. Januar 2020.

Was soll mit dem Kinderkrankengeld erreicht werden?

Wurden Kinder von berufstätigen Eltern krank, gab es immer Konflikte zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber: Sie als Eltern mussten den Spagat zwischen der dafür notwendigen Kinderbetreuung und ihrer Berufstätigkeit meistern. Dafür gab es bisher jährlich zehn Tage Kinderkrankengeld pro Elternteil und Kind, für Alleinerziehende doppelt so viele Tage. Durch die Verdoppelung der Tage auf Kinderkrankengeld sollen Familien entlastet und der Lohnausfall durch die Betreuung ausgeglichen werden. Bereits mit dem Corona-Kinderbonus hat die Bundesregierung Familien finanziell unterstützt.

Voraussetzungen und Anspruch

Durch die Corona-Pandemie mussten Einrichtungen zur Kinderbetreuung wie z.B. Kitas schließen. Sobald Sie von der Einrichtung aufgefordert werden, ihre Kinder lieber nicht in die Einrichtung zu schicken, haben Sie bereits einen Anspruch auf diese Leistung, sagt die Bundesregierung. Sind Sie berufstätig und gesetzlich in der Krankenkasse versichert, haben Sie im Fall einer Krankheit einen eigenen Anspruch auf Krankengeld. Betreuen Sie ein Kind unter 12 Jahren coronabedingt zu Hause, haben Sie damit auch einen Anspruch auf die zwanzig Tage Kinderkrankentage inklusive -Krankengeld. Über das 12. Lebensjahr hinaus gibt es nur dann eine Freistellung inklusive Krankengeld, wenn Ihr Kind eine Behinderung aufweist. Das gilt aber nur dann, wenn das Kind tatsächlich nur von einem berufstätigen Elternteil betreut werden kann und keine andere Person im Haushalt lebt, die Ihr Kind betreuen könnte.

Wie viele Krankentage stehen Familien zu und in welcher Höhe?

Ist ein Kind krank oder kann es nicht in der Einrichtung betreut werden, hat jeder Elternteil in diesem Jahr Anspruch auf zwanzig (statt wie bisher zehn) Tage Kinderkrankengeld und die dafür nötige Freistellung von der Arbeit. Als Elternpaar kommen Sie damit auf insgesamt 40 Tage Kinderkrankengeld für jedes Kind. Erziehen Sie Ihr Kind allein, bekommen Sie ebenfalls doppelt so viele Tage, statt bisher 20 gibt es nun insgesamt 40 Tage pro Kind. Leben zwei Kinder in Ihrer Familie, haben Sie als Eltern einen Anspruch auf insgesamt 80 Tage. Leben drei oder mehr Kinder in der Familie, gibt es insgesamt für 90 Tage Kinderkrankengeld. Die Höhe der Leistung beträgt bis zu 90 Prozent des ansonsten gezahlten Nettolohnes. Damit hält sich Ihr finanzieller Verlust in Grenzen, wenn berufstätige Eltern für die Kinderbetreuung zu Hause bleiben müssen.1

Nachweis für die Betreuung der Kinder von zu Hause

Muss ein Kind aufgrund einer Erkrankung betreut werden, müssen Sie mit diesem einen Arzt konsultieren. Dieser bestätigt dies mit der einer Ärztlichen Bescheinigung. Damit können Sie als Eltern ihren Bedarf an Betreuung bei der Krankenkasse einreichen und bekommen das entsprechende Geld. Wird die Kindertagesstätte oder Schule Ihres Kindes aufgrund von Corona geschlossen oder nur noch mit einer Notbetreuung fortgeführt, bescheinigt die Einrichtung selbst, dass die Betreuung der Kinder zuhause notwendig ist. Für Ihren Anspruch auf Kinderkrankengeld soll es – laut Bundesregierung – ausreichen, dass der Zugang zur Einrichtung nur noch eingeschränkt möglich ist, beispielsweise, weil die Klasse in Quarantäne geschickt wurde.

Haben Eltern auch Anspruch auf das Kinderkrankengeld im Homeoffice?

Eltern im Homeoffice haben auch dann einen Anspruch auf das Krankengeld. Das bestätigten sowohl die Bundesfamilienministerin Franziska Giffey als auch der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil. Mit dieser Maßnahme wird der Schwierigkeit Rechnung getragen, dass eine gute Betreuung von Kindern neben der Arbeit im Homeoffice nur schwer parallel zu bewältigen ist.

Die Kinderbetreuung soll mit diesem neuen Beschluss sichergestellt werden

Arbeiten in Ihrer Familie beide Eltern, können Sie sich aussuchen, wer von Ihnen zuerst die Freistellung von der Arbeit und das damit verbundene Kinderkrankengeld in Anspruch nimmt. Der jeweilige Arbeitgeber muss das dulden und kann nicht darauf verweisen, dass doch bitte der andere Elternteil das Kind betreuen möge. Das galt bereits für die Kinderkrankentage, die es vor Corona gab. Wer in der Familie die Pflege eines kranken Kindes zu Hause übernimmt, entscheiden Sie als Eltern ganz alleine. Hat schließlich einer der beiden Elternteile seinen Anteil an Kinderkrankentagen aufgebraucht, betreut anschließend der andere Elternteil das Kind. Der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn erklärte, dass diese Regelung den Eltern erlaubt, sich „unkompliziert und ohne finanzielle Verluste um die Kinder zu kümmern“.2

Mein Name ist Bechthold Christiane und schreibe leidenschaftlich Fachartikel. In meiner langen Berufslaufbahn kann ich eine 30-jährige Tätigkeit im Medien-, Kredit und medizinischen Bereich vorweisen. Ich überzeuge mit meiner Zuverlässigkeit und Qualität von journalistischen Fachberichten.

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