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Minijob-Grenze steigt zum 1. Oktober 2022 von 450 Euro auf 520 Euro

Minijob-Grenze steigt auf 520 Euro

Das Jahr 2022 hält für alle, die den Mindestlohn verdienen beziehungsweise in einem Minijob oder Midijob arbeiten, positive Neuerungen bereit: Es gibt mehr Geld. Die Verdienstgrenze für alle drei steigt. Die neue Minijob-Grenze liegt bald um 70 Euro, die Midijob-Grenze um 300 Euro höher. Der Mindeststundenlohn wird in vier Schritten auf 12 Euro erhöht. Doch nicht alle freuen sich darüber und das Extrageld gibt es nicht immer automatisch!

Mindestlohn steigt ab Juli 2022 und nochmals im Oktober

Die Ampel-Regierung erhöht das Lohnniveau für Millionen von Beschäftigten. Wer in einem Job arbeitet, bei dem der Mindeststundenlohn gezahlt wird, konnte sich bereits zum 01.01.2022 über eine Erhöhung auf 9,82 Euro freuen. Im Verlauf des Jahres 2022 folgen zwei weitere Anhebungen:

  • ab 01.07.2022 auf 10,45 Euro
  • ab 01.10.2022 auf 12 Euro

Von der Erhöhung des Mindestlohns sind aber nicht alle betroffen. Es gelten Ausnahmen, etwa für Minderjährige ohne abgeschlossene Ausbildung, Auszubildende oder Langzeitarbeitslose, die sich in den ersten sechs Monaten eines neuen Beschäftigungsverhältnisses befinden.

Eine weitere Anhebung des Mindestlohns soll bald durch die Mindestlohnkommission diskutiert werden und kommt frühestens für Anfang 2024 infrage.

Minijob-Grenze steigt von 450 Euro auf 520 Euro, Midijob-Grenze von 1.300 auf 1.600 Euro

Auch Minijobberinnen und Minijobber können sich freuen: Die neue Minijob-Grenze bedeutet, dass man 70 Euro mehr verdienen darf. Damit sind statt 450 Euro künftig 520 Euro monatlich vorgesehen. Die neue Verdienstobergrenze wirkt allerdings nicht sofort. Sie tritt erst am Stichtag 01.10.2022 in Kraft. Zudem soll sich zukünftig die Minijob-Grenze stärker an der Höhe des Mindestlohns bei zehn Stunden Wochenarbeitszeit orientieren. Anders ausgedrückt ermöglicht die Erhöhung der Minijob-Grenze stets eine Beschäftigung von zehn Wochenarbeitsstunden zu Mindestlohnbedingungen. Die Verdienstobergrenze für Minijobs soll in Zukunft also dynamisch mitsteigen, wenn eine Mindestlohnerhöhung stattfindet. Gleichzeitig ist ein klares Maximum der möglichen Arbeitszeit definiert.

Wird die Minijob-Grenze überschritten, ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung nicht mehr gegeben. Mit Überschreitung der Verdienstobergrenze wird der Minijob zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Wichtig zu beachten dabei sind zwei Dinge:

Es zählt der Entgeltanspruch, nicht die tatsächliche Zahlung (sogenanntes Entstehungsprinzip).

Es gibt Ausnahmen, die ein Überschreiten der Entgeltobergrenze erlauben. Das sogenannte unvorhersehbare Überschreiten der Minijob-Grenze ist innerhalb eines Kalenderjahres zwei Mal erlaubt. Das bedeutet, dass Minijobberinnen und Minijobber in zwei Kalendermonaten eines Jahres mehr verdienen dürfen. Dies wurde in § 8 Abs. 1b SGB IV neu geregelt.

Für Menschen mit einem sogenannten Midijob steigt die Verdienstgrenze ebenfalls. Anstatt maximal 1.300 Euro Verdienst steigt die Obergrenze ab Anfang Oktober 2022 auf 1.600 Euro.

Warnungen und Kritik bezüglich Erhöhung der Verdienstobergrenze für Minijobs

Die Erhöhung der Minijob-Grenze bleibt nicht ohne Kritik. Die Oppositionspartei Die Linke, aber auch die Gewerkschaften fürchten, dass besser bezahlte Minijobs reguläre sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze verdrängen. Außerdem warnen beide, dass langjährige Minijobberinnen und Minijobber praktisch in die Altersarmut geführt werden, da sie keine Abgaben in die Sozialkassen wie die Renten- und Arbeitslosenversicherung leisten. Gewerkschaften und Die Linke plädieren dafür, dass jedes Arbeitsverhältnis ab dem ersten Euro sozialversicherungspflichtig sein sollte.

Die Regierung hat diese Aspekte nicht übersehen, zeigt der Koalitionsvertrag. Dort heißt es, dass Minijobs nicht „als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht oder zur Teilzeitfalle insbesondere für Frauen werden“ sollen. Neben der Kopplung der Minijob-Grenze an das Mindestlohnniveau wird daher auch die Kontrolle von Minijobs verstärkt, um sicherzustellen, dass sie dem geltenden Arbeitsrecht entsprechen.

Bis zu 520 Euro steuerfrei durch den Minijob möglich

Alle mit Minijob, Midijob oder Mindestlohnverhältnis können sich über die Erhöhung der Verdienstgrenzen im Jahr 2022 freuen. Während der Anstieg des Mindestlohns automatisch funktioniert, gibt es beim Minijob nicht ohne weiteres mehr Geld. Wer bereits einen Minijob hat, wird also nicht plötzlich 520 Euro ab Oktober überwiesen bekommen, weil die Minijob-Grenze gestiegen ist. Vielmehr ist ein Gespräch mit dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin nötig.

Mein Name ist Bechthold Christiane und schreibe leidenschaftlich Fachartikel. In meiner langen Berufslaufbahn kann ich eine 30-jährige Tätigkeit im Medien-, Kredit und medizinischen Bereich vorweisen. Ich überzeuge mit meiner Zuverlässigkeit und Qualität von journalistischen Fachberichten.

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