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Darlehen
Was bedeutet Darlehen?
Der Begriff Darlehen bedeutet, dass eine Partei einer anderen Partei eine Geldsumme leiht. Dafür wird in der Regel ein Darlehensvertrag geschlossen in dem der Darlehensbetrag, Zinsen und die Rückzahlungsmodalitäten enthalten sind. Ein Darlehen wird auch Kredit genannt.
Dispokredit
Was ist ein Dispokredit?
Als Dispokredit wird ein Kontokorrentkredit auf das Gehaltskonto bezeichnet. Der Kontoinhaber hat dadurch die Möglichkeit innerhalb des vereinbarten Kreditrahmens das Konto im Soll zu führen. Der Dispokredit eignet sich nicht zur langfristigen Finanzierung von Anschaffungen, da der von der Bank verlangte Zins in der Regel deutlich über den Konditionen eines Ratenkredites liegt.
Der Dispokredit ist ein von Kreditinstituten für Privatpersonen auf deren Girokonto eingeräumter Überziehungsspielraum. Dieser auch als Dispo bezeichnete Dispokredit wird von dem Kreditinstitut in der Höhe an das jeweils monatlich eingehende Einkommen angepasst. Die Besonderheit beim Dispokredit liegt darin, dass dieser nicht wie ein klassischer Kredit speziell bei dem Kreditinstitut beantragt werden muss. Zudem gibt es auch keine Vorgaben, in welcher Höhe und welcher Weise der Dispokredit auf dem Girokonto wieder ausgeglichen werden muss.
Der Dispokredit wird als sogenanntes Kontokorrent im Sinne vom § 355 des HGB geführt. Damit wird die Möglichkeit sowohl von Haben- als auch von Sollsalden beim Dispokredit eingeräumt. Der Dispokredit wurde ab dem Jahr 1957 populär, als die bare Lohn- und Gehaltsauszahlung mittels Lohntüte von der unbaren Bezahlung verdrängt wurde. Schon im Jahr 1958 wurden in Deutschland rund 4,7 Millionen Girokonten geführt und die Kreditinstitute gewährten auch relativ schnell ab diesem Zeitraum vereinbarte Kontoüberziehung, sofern sie in einem akzeptablen Verhältnis zu den monatlichen Einkommenseingängen standen.
Der erste Dispokredit wurde im Jahr von der Kreissparkasse Köln im Jahr 1968 eingeführt, um einem Wettbewerb mit den anderen Kreditinstituten zu bestehen. Der Dispokredit stellt rechtlich ein Darlehen dar. Es handelt sich um einen unbefristeten Kontokorrentkredit, der dem Kontoinhaber die Möglichkeit gibt, auch ohne Kontoguthaben Verfügungen vornehmen zu dürfen.