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Ist eine Erstattung der Kfz-Versicherung wegen Corona möglich?

Erstattung der KFZ-Versicherung wegen Corona

Derzeit wird weniger Auto gefahren als je zuvor. Das Gute daran ist der zahlenmäßig hohe Rückgang der Verkehrsunfälle. Dadurch gibt es erfreulicherweise weniger Tote, Verletzte oder Sachschäden, die auf einen Autounfall zurückzuführen sind. Versicherungen sparen durch die geringe Zahl an Verkehrsunfällen bereits einige Geldsummen ein, die ansonsten an Unfallgeschädigte ausgezahlt werden müssten. Davon könnten Sie auch als Autofahrer profitieren. Wenn Sie auch in diesem Jahr weniger gefahren sind, kann eine Erstattung der Kfz-Versicherung wegen Corona möglich sein. Was Sie dazu machen müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

So erhalten Sie Ihr Geld zurück von der Autoversicherung

Viele Autofahrer profitieren hierzulande von den niedrigen Benzinpreisen. Durch die Verlegung der Büroarbeit ins Homeoffice bleibt der Wagen in den meisten Fällen in der Garage stehen. Die wenigsten Fahrzeugbesitzer wissen, dass sie ihr Geld zurück von der Autoversicherung erhalten können. Das hat eine Befragung deutscher Versicherer ergeben und wurde von dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bestätigt.1

KFZ-Versicherung anpassen

Arbeitnehmer, die im Jahr 2020 weniger Kilometer gefahren sind, können ihren Vertrag unter Umständen anpassen. Wer wegen der Corona Krise über Monate hinweg das Homeoffice nutzte statt ins Büro zu fahren, kann laut der Aussage eines Sprechers der GDV seinen Versicherungsvertrag zum Jahresende anpassen.

Versicherungsunternehmen haben bestätigt, dass eine Erstattung der Kfz-Versicherung wegen Corona möglich ist. Dabei kommt es vor allem darauf an, welche voraussichtlich gefahrene Kilometeranzahl im Versicherungsvertrag angegeben wurde. Falls sich am Jahresende herausstellt, dass Sie weniger Kilometer gefahren sind, als Sie bei Vertragsschluss angegeben haben, erhalten Sie einen Teil Ihrer Beiträge erstattet.

Mit wie viel Geld können Sie von Ihrer Kfz-Versicherung rechnen?

Die Versicherungsgesellschaften räumen Versicherten ein Änderungsrecht ein. Falls sich herausstellt, dass sich die Anzahl der pro Jahr gefahrenen Kilometer tatsächlich reduziert hat, können Sie Ihren Vertrag nach Ablauf des Versicherungsjahres an die neue Situation anpassen. Versicherer sind sich außerdem darüber einig: Sollten Sie im Jahr um mehrere 1.000 Kilometer weniger gefahren sein, Unfallsckann eine Prämienrückerstattung von 50 bis 100 Euro oder mehr erfolgen.

Unfallzahl im April auf 30-Jahres-Tief

Laut der Berichterstattung der GDV gibt es bereits eine Statistik, die den Rückgang der Unfallschäden während der Zeit der Corona Krise ausgibt. Zahlenmäßig ergaben Vergleiche mit vorangegangenen Jahren, dass beispielsweise im April des Jahres die niedrigste Unfallrate seit 30 Jahren berechnet wurde. Das bedeutet einen Rückgang der Unfallzahlen von rund einem Drittel.

Allerdings warnen die Autoversicherer davor, vorzeitig Schlüsse auf die Gesamtbetrachtung des Jahres zu ziehen. Immerhin kann sich diese Entwicklung innerhalb des Jahres in sein Gegenteil umkehren. Diese Vermutung hängt damit zusammen, dass die Versicherungsunternehmen in Zukunft mit mehr Autofahrten ins europäische Ausland rechnen. Schließlich werden viele Menschen aus Angst vor Corona auf Flugreisen verzichten. Außerdem wird angenommen, dass Kfz-Besitzer aufgrund der Pandemie lieber ihr Fahrzeug nehmen, als öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen.

Beiträge von der Autoversicherung wegen Corona zum Jahresende zurückerhalten

Wer auf eine Erstattung der Kfz-Versicherung wegen Corona hofft, muss voraussichtlich bis zum Jahresende warten. Einige Versicherer gehen davon aus, dass es Korrekturen bei den bisherigen Berechnungen geben wird. Grund dafür sind unvorhersehbare Änderungen von Fahrgewohnheiten bei den Versicherten. Für die Beurteilung, wann eine Erstattung der Kfz-Versicherung wegen Corona durchführbar ist, muss eine Gesamtbetrachtung vollzogen werden. Dabei wird nicht nur der kurzzeitige Corona-Effekt in die Betrachtung einbezogen, sondern ebenso das weitere Geschehen des gesamten Versicherungsjahres.

Tipp: Wer im gesamten Jahr wegen der Corona Pandemie weitaus weniger Kilometer gefahren ist als geplant, kann eine Meldung bei der Versicherungsgesellschaft machen. Dadurch kann sich eine anteilige Erstattung von Beiträgen ergeben. Die Änderungen sollten am besten am Ende des Jahres beim Autoversicherer bekannt gegeben werden.

Erstattung der Kfz-Versicherung wegen Corona am Ende des Jahres möglich

Falls Sie am Ende des Jahres bemerken, dass die Zahl Ihrer gefahrenen Kilometer weit unter dem liegt, was Sie bei Ihrem Versicherer angegeben haben, können Sie Geld zurückerhalten. Wichtig ist, die Reduktion zum Ende des Versicherungsjahres bekannt zu geben.
Wer vorzeitig versucht, seinen Vertrag anzupassen und gegebenenfalls Geld zurückzuerhalten, muss sich unter Umständen einige Argumente entgegenhalten lassen. Dabei wird vor allem darauf verwiesen, dass sich die Gegebenheiten im Laufe des Jahres umkehren können. Die Anzahl der insgesamt im ganzen Jahr gefahrenen Kilometer kann sich gegebenenfalls dahingehend ändern, dass wieder mehr Kilometer zurückgelegt werden.

Ich heiße Martina Lange und schreibe mit Vorliebe journalistische Texte rund um die Themen Finanzen und Medizin. Außerdem liebe ich es, Fachartikel jeglicher Art zu schreiben. Ich finde mich in beinahe jedes Thema ein und freue mich immer, wenn ich nach der Fertigstellung eines Textes über noch mehr Wissen verfüge. Als freiberufliche Autorin schreibe ich leidenschaftlich gern für creditSUN.

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