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Home-Office wegen des Coronavirus: Das sollten Sie beachten!

Beitrag wurde aktualisiert am 17.01.2024
Home-Office wegen Coronavirus

Das Coronavirus ist in aller Munde. Seit Wochen steigt die Zahl der an dem neuen Virus erkrankten Personen weltweit an. Das Virus scheint besonders die schwächsten Glieder einer Gesellschaft zu treffen, die Alten und Kranken. Um eine Ansteckung zu verlangsamen und somit wertvolle Zeit für die Bereitstellung der Versorgung, aber auch für die Erforschung der neuartigen Erkrankung zu gewinnen, wurden bereits in verschiedenen Regionen ganze Ortschaften unter Hausarrest gestellt. Die Menschen in den am stärksten betroffenen Gebieten werden aufgefordert, möglichst in ihren Häusern zu bleiben, um die Ansteckung zu verlangsamen. Viele Unternehmen denken nun darüber nach, ihren Angestellten Home-Office wegen des Coronavirus zu gestatten. Doch wie ist das Homeoffice geregelt und funktioniert das überhaupt für jeden Arbeitnehmer? Und was passiert, wenn der Quarantänefall eintreten sollte?

Zu Hause arbeiten in Zeiten des Coronavirus: Die Regeln des Homeoffice

Eine Arbeit im Homeoffice bietet sich an, wenn Sie Bildschirmarbeit verrichten. Eine klassische Homeofficebranche ist beispielsweise die IT-Branche, der Vertrieb oder kreative Tätigkeiten. Aber auch alle anderen Büroarbeiten können, richtige Software vorausgesetzt, von zu Hause erledigt werden.

So klappt es mit dem Homeoffice:

  • Sie sollten für den Chef und andere Kollegen gut erreichbar sein. Dies kann per Telefon, Chat oder E-Mail erfolgen. Genau festgelegte Kernarbeitszeiten, in denen Sie für jeden erreichbar sind, tragen einen großen Teil zu einer reibungslosen Kommunikation bei.
  • Ein ungestörter Arbeitsplatz, möglichst in einem separaten Zimmer, ist ebenfalls nötig, um von zu Hause zu arbeiten.
  • Sie benötigen zudem die Programme und Daten, die für Ihre Arbeit erforderlich sind.

Wenn Sie mit Ihrem Vorgesetzten Home-Office vereinbaren möchten, empfiehlt es sich ein Zusatzvertrag zu Ihrem eigentlichen Arbeitsvertrag abzuschließen. Hier müssen die Arbeitsbedingungen für das Homeoffice genau festgelegt werden. So kann Ihr Vorgesetzter beispielsweise die Aufzeichnung der genauen Arbeitszeit wünschen. Wenn Ihnen vom Unternehmen Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt werden, sollte dies im Vertrag genau festgehalten werden. Auch der Datenschutz ist wichtig.

Welche gesetzlichen Regelungen gibt es?

Ein Homeoffice kann nur unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden. Dies ist möglich, wenn das Büro ausschließlich als Arbeitsraum dient. Es darf nichts weiter beinhalten, als einen Schreibtisch und einen Stuhl sowie ein Bücherregal oder Aktenschrank. Wird der Raum auch zum Schlafen, Essen oder Fernsehen genutzt, gilt er als Privatraum und kann nicht von der Steuer abgesetzt werden. Sollten Sie einen ausschließlichen Homeoffice-Raum nutzen, können Sie sowohl die Einrichtung, als auch die anteilige Miete und Heizkosten steuerlich absetzen.Da ein Home-Office wegen des Coronavirus voraussichtlich nur über die Dauer der Epidemie eingerichtet werden soll, ist es in den meisten Fällen wohl nicht möglich, einen expliziten Arbeitsraum einzurichten. Sollte Ihnen während der Arbeit im Homeoffice ein Arbeitsunfall passieren, so greift auch hier die gesetzliche Unfallversicherung. Dies gilt allerdings nicht bei Verletzungen auf der Toilette oder in der Küche, welche ja wiederum zu Ihrem privaten Bereich gehören.

Haben Sie ein Anrecht auf Home-Office?

In Deutschland gibt es kein Recht auf Homeoffice, auch nicht in Zeiten des Coronavirus. Allerdings kann es dazu kommen, dass ein Mitarbeiter sich mit dem Coronavirus infiziert. Dann ist es für viele Chefs sinnvoll, allen gesunden Arbeitnehmern ein Homeoffice anzubieten, um den weiteren Arbeitsablauf zu gewährleisten. Die Arbeitgeber haben eine Schutzpflicht gegenüber ihren Angestellten. Sie sollten deshalb regelmäßig die Informationsseiten des Robert-Koch-Instituts prüfen und den dortigen Empfehlungen folgen. Sollte es im Unternehmen zu einer Corona-Infektion kommen, müssen die gesunden Mitarbeiter geschützt werden. Der Schutz der Mitarbeiter und die reibungslose Fortsetzung der Arbeit lassen sich im Homeoffice gut kombinieren.

Wer zahlt im Quarantänefall?

Den Begriff Quarantäne hört man derzeit überall. Was bedeutet es, wenn man unter Quarantäne gestellt wird und wer zahlt dann das Gehalt? Menschen, die sich in einem der Risikogebiete für das Coronavirus aufgehalten haben oder Kontakt zu Erkrankten hatten, werden unter häusliche Quarantäne gestellt. Hier sollen sie zwei Wochen abwarten, ob sich Symptome der Krankheit einstellen und zugleich vom gesunden Teil der Bevölkerung abgeschirmt werden. In diesem Fall greift das Infektionsschutzgesetz. Den Verdienstausfall würde die zuständige Behörde (z.B. das Gesundheitsamt) des jeweiligen Bundeslandes zahlen. Sollten Sie allerdings Home-Office auch im Quarantänefall leisten können, dann wird weiterhin Ihr Arbeitgeber Ihren Lohn zahlen.

Die Verordnung der Quarantäne erfolgt über das örtliche Gesundheitsamt.

Die häusliche Isolierung ist verpflichtend. Sie dürfen Ihre Wohnung nicht verlassen. Die Einhaltung dessen wird von Mitarbeitern des Gesundheitsamtes überwacht. Wenn Sie aufgrund der Quarantäne Ihr Haus nicht verlassen können, erhalten Sie eine Lohnfortzahlung wie in jedem üblichen Krankheitsfall. Das Krankengeld wird hierfür nicht benötigt, es greift erst nach sechs Wochen. Falls Sie selbstständig sind, können Sie sich an Ihr örtliches Gesundheitsamt wenden und einen Dienstausfall beantragen. Dieser richtet sich nach dem letzten Jahreseinkommen.

Viele Arbeitnehmer sind für Home-Office wegen des Coronavirus

Laut einer Umfrage der Unternehmensberatung PwC Strategy würde gerne jeder dritte Arbeitnehmer zu Hause arbeiten wegen dem Coronavirus.1 Die meisten Arbeitnehmer arbeiten gerne und möchten ihre Arbeit auch ohne Probleme weiter fortführen. Allerdings wünschen sie sich auch, die Ansteckungsgefahr zu verringern. Homeoffice wegen dem Coronavirus kann beides miteinander in Einklang bringen.

Aktuelle Arbeitnehmerbefragung zu „Coronavirus“ im Auftrag von der Unternehmensberatung PwC (Stand: 10.03.2020)

Ich heiße Quang Lam und arbeite bei der Hegner & Möller GmbH als Marketing Director. Ich interessiere mich sehr stark für die Themen Finanzen und Sport. In meiner Freizeit gehe ich gerne laufen und betreibe auch einen Laufblog. Ich schreibe für den creditSUN Blog nur über die Themen, die mich auch wirklich interessieren.

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