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Onlineshopping im Ausland – Was sollten Sie beachten?

Onlineshopping im Ausland

Wenn Sie gerne im Internet bestellen, könnte es sein, dass Sie die Ware aus dem Ausland beziehen. Oftmals bemerken Sie es nicht mal. Bestellen Sie z.B. über Amazon, könnte der Anbieter im Ausland sitzen und die Ware auch von dort verschicken. Amazon ist kein Onlineshop, sondern ein Marktplatz, wo sich jeder Anbieter anmelden kann. Ein Anhaltspunkt könnte die lange Lieferzeit sein. Das muss aber nicht zwangsläufig zutreffen. Spätestens wenn Sie einen Anruf vom Zoll erhalten, können Sie sich sicher sein, dass die Ware aus dem Ausland kommt. Hier müssen Sie aber  beim Onlineshopping im Ausland zwischen Bestellungen innerhalb der EU und aus Drittländern unterscheiden.

Bestellungen innerhalb der EU

Bestellen Sie Produkte aus der EU, gelten weitgehend die Rechte wie in Deutschland. Hierbei ist aber entscheidend, wo der Händler seinen Sitz hat. Befindet sich dieser innerhalb der EU, können Sie bedenkenlos dort bestellen. Hierbei fallen auch keine Zusatzkosten wie Einfuhrzölle oder Ähnliches an. Auch das 14-tägiges Widerrufsrecht findet hier Anwendung und erleichtert somit die Retoure.

Hohe Zusatzkosten für Zoll und Steuern bei Bestellungen aus Drittländern

Wenn Sie Ware aus Drittländern beziehen, sollten Sie nach Möglichkeit den Warenwert von 150 Euro nicht überschreiten. Zwar müssen Sie auch mit der Einfuhrumsatzsteuer rechnen (je nach Produkt in Höhe von 7 oder 19 Prozent), aber müssen hierfür keine Zollgebühren bezahlen. Das kann je nach Produkt ziemlich hoch ausfallen. Zusätzlich könnten noch Verbrauchssteuern anfallen, wenn Sie z.B. Alkohol, Tabakwaren oder Kaffee aus dem Ausland beziehen. Beachten Sie hierbei auch, dass häufig bei Auslandsbestellungen eine Auslagenpauschale in Höhe von 6 Euro erhoben wird, sofern Sie nicht vom Versender entrichtet worden ist.

Tipp: Wir raten Ihnen nach Alternativen zu suchen und ein ähnliches Produkt in der EU zu kaufen. Auch wenn es der Preis etwas höher liegt, vermeiden Sie Ärger mit dem Zoll. Außerdem ist es deutlich einfacher, die Ware zurückzuschicken.

Wie können Sie erkennen, dass der Händler in EU sitzt?

Jeder Händler hat die Möglichkeit, eine Domain mit der Endung „de“ für Deutschland zu sichern. So kann demnach auch ein Händler, der seinen Sitz in der USA hat, seine Produkte mit einer DE-Domain vermarkten. Auch wenn die Internetseite auf Deutsch ist, wäre es kein Indiz dafür, dass dieser auch seinen Firmensitz in Deutschland hat. Schauen Sie hierbei immer in das Impressum, um den Sitz des Händlers herauszufinden. Sollten Sie auf der Seite kein Impressum finden, raten wir Ihnen von einem Kauf ab. Häufig handelt sich es dabei um einen Fakeshop.

Versuchen Sie möglichst Bestellungen aus Drittländern zu vermeiden

Wenn Sie etwas aus dem Ausland bestellen, dass nicht aus der EU kommt, müssen Sie immer noch die Einfuhrumsatzsteuer bezahlen. Hat die Ware einen höheren Wert als 150 Euro, müssen Sie immer noch mit Zollgebühren rechnen. Bedenken Sie, dass der Warenwert sich auch aus den Versandkosten zusammensetzt. Zusätzlich zu der Einfuhrumsatzsteuer und den Zollgebühren können noch Verbrauchssteuern anfallen, die z.B. auf Alkohol oder Kaffee entfällt. Damit Sie sich diesen Mehrkosten ersparen, sollten Sie ein ähnliches Produkt suchen, die von einem Händler mit Sitz in der EU angeboten wird. Meist können Sie dies erkennen, wenn Sie sich das Impressum auf der Webseite anschauen. Hier gelten dann die gleichen Rechte wie in Deutschland. Sofern Sie allerdings kein Impressum auf der Seite finden, könnte es sich um ein Fakeshop handeln.

Ich heiße Quang Lam und arbeite bei der Hegner & Möller GmbH als Marketing Director. Ich interessiere mich sehr stark für die Themen Finanzen und Sport. In meiner Freizeit gehe ich gerne laufen und betreibe auch einen Laufblog. Ich schreibe für den creditSUN Blog nur über die Themen, die mich auch wirklich interessieren.

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