Ratgeber: Vorfälligkeitsentschädigung beim Umschuldungskredit
- Zusammenfassen bestehender Kredite in einem Umschuldungskredit
- Übersichtlichkeit der Verbindlichkeiten
- Finanzielle Entlastung
- Garantiert ohne Vorkosten
Vorfälligkeitsentschädigung beim Umschuldungskredit beachten
Wenn Sie Ihren Kredit vorzeitig kündigen und zurückzahlen wollen, steht Ihrer Bank oftmals eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung zu. Was Sie bei einer Vorfälligkeitsentschädigung beim Umschuldungskredit beachten müssen, erfahren Sie hier.
Die vorzeitige Ablösung eines Kredites ist im Normalfall auch ohne die Zustimmung der Bank möglich. Dennoch darf der Kreditgeber seinen entgangenen Gewinn aus Zinserträgen dem Kunden in Form der sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung stellen. Wie hoch diese Entschädigung ausfällt, hängt insbesondere vom aktuellen Zinssatz und der Restlaufzeit ab. Mit der Verbraucherkreditrichtlinie vom 11. Juni 2010 hat der Gesetzgeber Grenzwerte festgelegt, die bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung nicht überschritten werden dürfen. So darf die Vorfälligkeitsentschädigung bei Krediten, die ab dem 11. Juni 2010 abgeschlossen wurden, maximal ein Prozent der Restkreditsumme ausmachen.
Bei Kreditverträgen mit kurzer Laufzeit von unter einem Jahr liegt dieser maximale Betrag bei 0,5 %. In jedem Fall darf der Betrag nicht den Wert der entgangenen Zinsen überschreiten. In einigen besonderen Fällen besteht für Sie als Kreditnehmer auch die Möglichkeit, den Kredit zu kündigen, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt. Dies ist bei Krediten mit einer vereinbarten Zinsfestschreibung von über zehn Jahren der Fall. Diese Kredite können nach dem Ablauf des zehnten Jahres mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten gekündigt werden, ohne dass dadurch eine Vorfälligkeitsentschädigung entsteht. Eine weitere Möglichkeit, der Vorfälligkeitsentschädigung zu entgehen, ist die Ablöseklausel. Diese kann unter bestimmten Voraussetzungen vorab mit der Bank vereinbart werden und in den Kreditvertrag aufgenommen werden.
Warum berechnen Banken überhaupt eine Vorfälligkeitsentschädigung?
Wenn die Bank einen Kredit vergibt, wird im Kreditvertrag ein Zinssatz definiert, der in der Regel für die komplette Laufzeit festgeschrieben wird. D.h. die Bank erhält im Gegenzug für das geliehene Geld monatlich Zinseinnahmen vom Kreditnehmer. Mit diesen festen Einnahmen kann die Bank für die Dauer der Kreditlaufzeit fest kalkulieren – sofern der Kreditnehmer den Vertrag nicht vorzeitig kündigt. Gleichzeitig muss die Bank sich in Höhe der Kreditsumme refinanzieren. Das tut sie beispielsweise über Spareinlagen von privaten Anlegern. An diese muss die Bank wiederum Sparzinsen bezahlen. Wird nun ein Kredit vorzeitig gekündigt, so fallen für die Bank Zinseinnahmen weg, mit denen sie fest gerechnet hatte. Für die entgangenen Zinseinnahmen verlangt die Bank daher eine Entschädigung vom Kreditnehmer. Die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung für vorzeitig gekündigte Konsumentenkredite war bis zum Inkrafttreten der Verbraucherkreditrichtlinie relativ kompliziert. Dass Banken sogar zu viel berechnet haben, war kein Einzelfall.
Im Bereich der Baufinanzierungen und Immobilienkredite gibt es eigene Regeln. Bei einer Finanzierung mit mehr als 10 Jahren Zinsfestschreibung darf der Darlehensnehmer laut dem Sonderkündigungsrecht gemäß § 489 BGB den Vertrag nach 10 Jahren mit einer 6-monatigen Frist kündigen, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt. Einer Kündigung innerhalb der Zinsbindungsfrist kann die Bank zustimmen, muss sie aber nicht. Daher ist – abgesehen von einigen Ausnahmen – eine Umschuldung einer Baufinanzierung erst nach Ablauf der Zinsbindung möglich und sinnvoll. Nimmt die Bank Ihre vorzeitige Kündigung innerhalb der Zinsbindungsfrist auf Kulanz an, darf sie für die entgangenen Zinseinnahmen eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.
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