Ratgeber: Kredit umschulden – Einfach erklärt
- Top-Konditionen mit langen Laufzeiten
- Unverbindliches Angebot
- Garantiert keine Vorkosten
Wichtige Vorteile des Kreditnehmers:
- Mehrere Kredite zusammenfassen in einem Umschuldungskredit
- Reduzierung der Gesamtrate bei einer gleichzeitigen Laufzeitverlängerung
- Übersichtlichkeit der Verbindlichkeiten
- Verkürzung der Laufzeit bei gleichbleibender Ratenbelastung
Wie kann ich einen Kredit umschulden?
Zunächst muss sich der Kreditnehmer einen Überblick über seinen bestehenden Verbindlichkeiten verschaffen. Hierzu gehören neben den Ratenkrediten auch in Anspruch genommene Kreditkarten, sowie Dispositionskredite. Unter Umstände sind auch Leasingverträge zu berücksichtigen. Bei diesen Verträgen ist jedoch eine individuelle Prüfung der Vertragsbedingungen notwendig. Hat sich der Kreditnehmer diesen Überblick verschafft, kann er den Vergleich starten, da er sein Volumen für das Kredit umschulden kennt.
Umschuldung von Raten- und Konsumentenkrediten
Bei einer Umschuldung von Raten- und Konsumentenkrediten kann möglicherweise die Bank eine Gebühr erheben. Offene Kreditkartensalden und der Ausgleich des Girokontos ist in der Regel kostenfrei. Bei Darlehen mit einer Zinsfestschreibung ist eine individuelle Anfrage beim Kreditgeber über die Höhe der Entschädigung zu stellen. Nachdem das endgültige Finanzierungsvolumen nun feststeht, kann eine Kreditumschuldung geprüft werden.
Bei Immobilienkrediten ist eine Prüfung der Vertragsbedingungen notwendig. Dort wird geregelt, ob z.B. eine vorzeitige Tilgung des Darlehens überhaupt möglich ist oder welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Im Bereich der Baufinanzierung ist die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung von Bank zu Bank unterschiedlich. Der Gesetzgeber hat lediglich Rahmenbedingungen vorgegeben.
Wann lohnt es sich einen Kredit umschulden zu lassen?
Die Bank ist verpflichtet drei Monate vor Beendigung der Zinsbindung, den Kreditnehmer darüber zu informieren, ob der Kreditnehmer ein Anschlussfinanzierungsangebot annehmen möchte. Das muss er nämlich nicht. Wenn der Kreditnehmer vor Ablauf der Zinsbindung den Kredit ablösen oder umschulden möchte, benötigt er hierzu die Zustimmung seiner Bank, denn die Bank ist nicht verpflichtet, den Kredit vorher zurückzunehmen.
Auch wenn der Kreditnehmer nach Ablauf der Zinsbindung die Bank wechseln möchte, sollte jedem bewusst sein, dass bei der Wechsel mit Kosten verbunden ist. Beispielsweise wenn die Schulden umgeschuldet werden, dann muss der Eintrag der Grundschuld auch geändert werden.
Bei einer Kreditkündigung vor Ende der Zinsbindung kann eine Art Strafgebühr fällig werden, da der Bank auf diese Weise Einnahmen entgehen. Die Strafgebühr wird auch Vorfälligkeitsentschädigung benannt und wird ziemlich komplex berechnet. In einigen Fällen kann auch die Vorfälligkeitsentschädigung entfallen beispielsweise, wenn die Zinsbindung über zehn Jahre belief. Ist jedoch die Zinsbindung länger als zehn Jahre, demzufolge kann dann mit einer Frist von sechs Monaten die Vollauszahlung gekündigt werden, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung gefordert wird.
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