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Gepäckverlust – Wie viel Geld steht Ihnen zu, wenn Ihr Koffer verloren geht?

Gepäckverlust

Was für viele Urlauber das absolute Worst-Case-Szenario ist, passiert leider allzu häufig – der Koffer geht beim Flug verloren. Der Luftfahrtkommunikationsdienst SITA gibt an, dass im letzten Jahr knapp 25 Millionen Gepäckstücke an den Flughäfen weltweit als vermisst gemeldet wurden.  Vielleicht mussten Sie auch bereits einen Gepäckverlust erleiden und wussten nicht genau, wie Sie sich verhalten sollten. Was also können Sie tun, wenn es auch Sie trifft und Ihre Koffer verloren gehen?

Nicht immer bleiben die Koffer verschwunden

Wenn schon auf der Hinreise ein Gepäckverlust zu beklagen ist, sind für viele Betroffenen die erste Urlaubsfreude und die ersehnte Entspannung bereits dahin. Knapp 25 Millionen verlorene Koffer stellen einen schier unvorstellbar hohen Kofferverlust weltweit dar. Allerdings bleiben längst nicht alle Gepäckstücke auf Dauer verschwunden. Der Großteil aller abhanden gekommenen Gepäckstücke taucht sogar schon innerhalb von 48 Stunden nach dem Verlust wieder auf. Rund 850.000 Gepäckstücke blieben jedoch dauerhaft verschollen. Unabhängig davon, ob es zu einem endgültigen Gepäckverlust kommt, oder ob die Koffer wieder auftauchen und möglicherweise beschädigt sind, haben Reisende in diesen Fällen gewisse Rechte.

Was können Sie tun bei Gepäckverlust?

Damit Betroffene bei einem Gepäckverlust auch tatsächlich ihre Rechte wahrnehmen können, ist richtiges Handeln wichtig. Wer den Kofferverlust nicht rechtzeitig oder auf die richtige Art und Weise meldet, setzt damit sein Recht auf Entschädigung bei Kofferverlust aufs Spiel.

Am unkompliziertesten und damit auch am einfachsten ist der sofortige Gang zum Reklamationsschalter, auch „Lost-and-found-Schalter“ genannt.  Das setzt natürlich voraus, dass Sie lange genug beim Gepäckband gewartet haben. Pauschalreisende können sich auch direkt vor Ort an den Schalter des Reiseveranstalters wenden. Dort können Sie den Gepäckverlust melden und gleichzeitig eine Suchanzeige aufgeben. Dazu erhalten Sie eine Schadenmeldenummer. Diese Nummer wird automatisch an die betreffende Fluggesellschaft weitergeleitet, damit nach den verschwundenen Gepäckstücken gesucht werden kann. Vom aufgegebenen Suchauftrag sollten Sie sich auf jeden Fall eine Kopie geben lassen. Wer den Gepäckverlust nicht direkt am Flughafen meldet, kann den Kofferverlust nachträglich innerhalb von 21 Tagen melden. Eine nachträgliche Meldung muss jedoch immer schriftlich erfolgen, sonst verfällt der Anspruch auf Entschädigung bei Kofferverlust. Eine nachträgliche Schadensmeldung ist also immer weitaus komplizierter, als eine direkte Meldung vor dem Verlassen des Terminals.

Bei Gepäckbeschädigung gelten die gleichen Regelungen. Eine nachträgliche Meldung muss bei Beschädigung jedoch innerhalb von 7 Tagen erfolgen.

Koffer verloren – Was steht Ihnen zu?

Generell ist bei einem Verlust, aber auch bei Gepäckverspätung oder Gepäckbeschädigung, der Vertragspartner in der Haftung. Bei einer reinen Flugbuchung ist das demnach die Fluggesellschaft. Bei Pauschalreisen haftet der Reiseveranstalter. Gehen Koffer verloren, erreichen den Zielflughafen erst mit Verspätung oder sind beschädigt, steht dem Fluggast eine maximale Entschädigung von 1300 Euro zu. Unentbehrliche Gepäckstücke wie etwa Unterwäsche oder Hygieneartikel werden ebenfalls bis zu einer Höhe von 135 Euro ersetzt. Der Geschädigte darf derartige Dinge neu kaufen, sofern sich der Gepäckverlust bereits auf dem Hinflug ereignet. In diesem Fall sollten Sie unbedingt die Quittungen aufbewahren. Gehen auf dem Rückflug die Koffer verloren, besteht das Recht zum Neukauf nicht. Pauschalreisende können zusätzlich zur ihnen zustehenden Entschädigung bei Kofferverlust den Reisepreis mindern, sofern bereits beim Hinflug die Koffer verloren gehen. Laut Verbraucherzentralen kann pro Tag eine Preisminderung bis zu 25 Prozent pro Tag angesetzt werden.

Haftungsobergrenze bei Gepäckverlust

Die Höhe einer etwaigen Entschädigung bei Kofferverlust wird durch das Montrealer Abkommen bestimmt. Diesem Luftverkehrsabkommen unterliegen alle EU-Länder, die Schweiz, die USA, Kanada und Japan. Als Haftungsobergrenze sind darin für alle materiellen und immateriellen Schäden 1300 Euro festgelegt. Was aber, wenn der Wert des Gepäcks höher als die Haftungsobergrenze ist?

In Einzelfällen ist es möglich gegen Zahlung eines Zuschlags die Haftungsgrenze anzuheben. Dies geschieht in aller Regel in 1000-Euro-Schritten. Bei der Lufthansa kann beispielsweise die Haftungsobergrenze so bis auf 5000 Euro angehoben werden.

Was können Sie vorbeugend tun, wenn Ihr Koffer verloren geht?

Natürlich kann es bei jeder Reise zu einem Kofferverlust kommen. Knappe Umsteigzeiten und riesige Mengen an Gepäckstücken, die Tag für Tag befördert werden müssen sind nur einige der Gründe dafür, dass Gepäckstücke abhandenkommen oder beschädigt werden. Auf derartige Gründe kann der Einzelne selbstverständlich keinen Einfluss nehmen. Ein mögliches Mitverschulden kann jedoch jeder Reisende vermeiden. Achten Sie daher unbedingt darauf keine Gepäckstücke unbeaufsichtigt stehen zu lassen. Das gilt nicht nur am Flughafen, sondern auch in der Hotelhalle. Wer ein Mitverschulden am Gepäckverlust hat, kann auch keinen Schadenersatz verlangen.

Bereits beim Packen können Sie zudem einiges tun, um bei einem möglichen Gepäckverlust gut gewappnet zu sein. Als Beweis für den Inhalt der Koffer ist eine Bestandsliste vorteilhaft, wenn tatsächlich der Worst-Case eintritt und die Koffer verschwunden sind. Wertvolle Gegenstände, wichtige Dokumente oder Medikamente sollten grundsätzlich im Handgepäck verstaut werden. Eine Reisegepäckversicherung ist hingegen meistens überflüssig. Beim Gepäckverlust haftet immer die Fluggesellschaft beziehungsweise der Reiseveranstalter. Allerdings reicht die Haftung nur bis zur Haftungsobergrenze. Nur wenn der Wert des Gepäcks oberhalb der Haftungsobergrenze liegt, kann eine Reiseversicherung sinnvoll sein.

Das sollten Sie bei Kofferverlust im Urlaub wissen!

Gegen einen Gepäckverlust können Sie sich nicht wirklich schützen, wenn Sie auf Reisen gehen. Vorbeugende Maßnahmen für den Schadenfall können jedoch viel Ärger ersparen, wenn die Koffer verschwunden sind. Machen Sie vor Ihrer Reise eine Bestandsaufnahme Ihrer Inhalte. Ihnen steht maximal eine Entschädigung von 1300 Euro zu. Unentbehrliche Gepäckstücke wie z.B. Unterwäsche oder Hygieneartikel können Sie bis zu 135 Euro nachträglich erstatten lassen. Als Urlauber sollten Sie genau wissen, was Sie nach dem Kofferverlust tun sollten, damit Sie von der Fluggesellschaft auch eine Entschädigung zusteht.

Ich heiße Quang Lam und arbeite bei der Hegner & Möller GmbH als Marketing Director. Ich interessiere mich sehr stark für die Themen Finanzen und Sport. In meiner Freizeit gehe ich gerne laufen und betreibe auch einen Laufblog. Ich schreibe für den creditSUN Blog nur über die Themen, die mich auch wirklich interessieren.

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