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Wohnungsschlüssel nachmachen lassen – Ist dies erlaubt?

Wohnungsschlüssel nachmachen

Wenn Sie in einer Eigentumswohnung oder einem Haus wohnen, ist das Nachmachen von Schlüsseln kein Problem. Aber wie verhält es sich in bei einer Mietwohnung?

Bei der Wohnungsübergabe erhalten Mieter in der Regel einen Schlüssel für die Wohnungstür sowie für gemeinschaftlich genutzte Bereiche wie den Keller oder den Fahrradraum. Doch was, wenn mehr als eine Person in der Wohnung lebt oder Sie einen zusätzlichen Schlüssel für einen Freund oder ein Familienmitglied benötigen? Es kann vorkommen, dass ein Dritt- oder Viertschlüssel nötig wird. Aber ist es rechtlich erlaubt, Schlüssel für die Mietwohnung nachzumachen? Wer trägt die Kosten und brauchen Sie dafür die Zustimmung des Vermieters? Diese und weitere Fragen klären wir in diesem Artikel.

Mietvertrag prüfen

Bevor Sie einen Schlüssel für Ihre Mietwohnung nachmachen lassen, ist es wichtig, einen Blick in den Mietvertrag zu werfen. In den meisten Fällen wird dort nichts direkt zu Schlüsselduplikaten festgelegt. Es gibt jedoch Bestimmungen, die Ihnen Hinweise darauf geben, was im Falle eines Nachmachsens von Schlüsseln zu beachten ist. Einige Mietverträge enthalten beispielsweise Klauseln, die es dem Mieter verbieten, ohne Zustimmung des Vermieters zusätzliche Schlüssel zu fertigen. In anderen Fällen könnte der Mietvertrag vorsehen, dass nachgemachte Schlüssel bei Beendigung des Mietverhältnisses an den Vermieter zurückgegeben werden müssen.

Schlüssel nachmachen auf eigene Kosten

In den meisten Fällen dürfen Mieter nach Absprache mit dem Vermieter einen Schlüssel für die Mietwohnung nachmachen lassen. Besonders bei normalen Haustürschlüsseln und keinen besonderen Sicherheitsschlössern gibt es in der Regel keine rechtlichen Hürden, die dies verbieten. Das bedeutet, dass es Ihnen grundsätzlich gestattet ist, zusätzliche Schlüssel für Ihre Wohnung anzufertigen, wenn dies aus praktischen Gründen notwendig ist.

Allerdings gibt es eine wichtige Einschränkung: Sie müssen für das Nachmachen der Schlüssel selbst aufkommen. Das bedeutet, dass der Vermieter nicht für die Kosten verantwortlich ist, wenn Sie beispielsweise einen Schlüssel für den Partner oder ein weiteres Familienmitglied benötigen.

Zustimmung des Vermieters

Obwohl in vielen Fällen das Nachmachen von Schlüsseln zulässig ist, müssen Sie dennoch die ausdrückliche Zustimmung Ihres Vermieters einholen, bevor Sie einen weiteren Schlüssel anfertigen lassen. Dies ist wichtig, da der Vermieter sicherstellen möchte, dass keine unbefugten Personen Zugang zur Wohnung haben.

Der Vermieter hat ein berechtigtes Interesse daran, zu wissen, wie viele Schlüssel insgesamt im Umlauf sind. Wenn Sie den Wunsch haben, Schlüssel nachmachen zu lassen, sollten Sie ihm dies schriftlich mitteilen und um Erlaubnis bitten. In den meisten Fällen wird der Vermieter zustimmen, solange keine Sicherheitsbedenken bestehen. Es ist ratsam, sich die Zustimmung schriftlich zu holen, um im Falle von späteren Missverständnissen oder rechtlichen Auseinandersetzungen abgesichert zu sein.

Kündigung der Wohnung droht bei unbefugtem Nachmachen von Schlüsseln

Das eigenmächtige Nachmachen von Schlüsseln ohne Zustimmung des Vermieters kann erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen. Wenn Sie ohne Erlaubnis einen Schlüssel anfertigen lassen, verstößt dies gegen die Bestimmungen des Mietvertrages. Der Vermieter könnte dies als Vertrauensbruch werten, und im schlimmsten Fall könnte er eine Kündigung des Mietverhältnisses aussprechen.

Dies ist besonders der Fall, wenn durch das Nachmachen von Schlüsseln die Sicherheit der Wohnung gefährdet wird. Beispielsweise, wenn ein Mieter ohne Zustimmung des Vermieters einem Dritten Zugang zur Wohnung verschafft, könnte dies schwerwiegende Folgen haben. Daher sollten Sie sich immer rechtzeitig mit Ihrem Vermieter abstimmen, bevor Sie einen weiteren Schlüssel anfertigen lassen.

Rückgabe von Schlüsseln nach Ende des Mietverhältnisses

Ein weiterer wichtiger Punkt, den Sie beim Nachmachen von Schlüsseln bedenken sollten, ist die Rückgabe der Schlüssel nach Ende des Mietverhältnisses. Es ist üblich, dass Mieter bei Auszug alle Schlüssel, die sie vom Vermieter erhalten haben, zurückgeben. Das gilt auch für nachgemachte Schlüssel. Sollte der Mieter zusätzliche Schlüssel angefertigt haben, muss er diese ebenfalls an den Vermieter zurückgeben.

Ein Mangel an zurückgegebenen Schlüsseln kann zu Problemen führen. Sollte ein Schlüssel nicht zurückgegeben werden, hat der Vermieter das Recht, die Kosten für den Austausch des Schlosses zu verlangen. Um Ärger zu vermeiden, ist es ratsam, vor der Rückgabe des Mietobjekts alle Schlüssel – sowohl original als auch nachgemachte – an den Vermieter auszuhändigen.

Hausschlüssel können Sie nur nach Zustimmung des Vermieters anfertigen lassen

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Sie als Mieter grundsätzlich das Recht haben, einen Schlüssel für Ihre Mietwohnung nachmachen zu lassen, solange Sie die ausdrückliche Zustimmung des Vermieters einholen und die Kosten selbst tragen. Besonders bei der Anfertigung von zusätzlichen Schlüsseln sollten Sie den Vermieter rechtzeitig informieren, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.
Achten Sie darauf, dass das eigenmächtige Nachmachen von Schlüsseln ohne die Zustimmung des Vermieters rechtliche Konsequenzen haben kann, bis hin zur Kündigung des Mietverhältnisses. Außerdem müssen Sie nach Beendigung des Mietverhältnisses sicherstellen, dass Sie alle Schlüssel, einschließlich der nachgemachten, vollständig zurückgeben.
Es ist immer ratsam, bei Bedarf schriftlich um die Zustimmung des Vermieters zu bitten und diesen über etwaige Änderungen in der Anzahl der Schlüssel zu informieren. Auf diese Weise sichern Sie sich ab und vermeiden mögliche Streitigkeiten mit Ihrem Vermieter.

Ich heiße Quang Lam und arbeite bei der Hegner & Möller GmbH als Marketing Director. Ich interessiere mich sehr stark für die Themen Finanzen und Sport. In meiner Freizeit gehe ich gerne laufen und betreibe auch einen Laufblog. Ich schreibe für den creditSUN Blog nur über die Themen, die mich auch wirklich interessieren.

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