Die Bank schickt einen Gutachter bei laufender Finanzierung – Wann dürfen und wann sollten Sie den Zutritt verweigern?
Sie sind gerade eine Baufinanzierung eingegangen oder haben mit der Bank Ihres Vertrauens sogar eine Neufinanzierung in Auftrag gegeben. Die Bank schickt Ihnen nun einen Gutachter vorbei, um zu schauen, ob Sie die Immobilie gut gepflegt und den Immobilienwert somit erhalten haben. In welchen Fällen müssen Sie diesem Gutachter den Zutritt gewähren, wann dürfen Sie den Gutachter wieder nach Hause schicken und wie ist es um Ihre Rechte bestellt? In diesem Ratgeber verraten wir Ihnen, was Sie beim Besuch des Gutachters tun können und wann es ratsam ist, den Zugang zu Ihrem Eigenheim zu gewähren.
Gutachter bei Neufinanzierung
Bei einer Neufinanzierung ist es absolut üblich, dass die finanzierte Bank einen Gutachter zu Ihnen nach Hause vorbeischickt. Es geht hier vorrangig um ein Abgleichen der Unterlagen mit der realen Immobilie. Die Bank möchte hierbei lediglich den Beleihungswert ermitteln. Sollte es zu dem Fall kommen, dass Sie Ihre Raten nicht mehr bedienen können, sollte das Haus bei einer Zwangsversteigerung mindestens die Restschuld ausgleichen. Oftmals machen Gutachter nur einige Fotos vom Äußeren der Immobilie, sie bekommen den Gutachterbesuch also oft gar nicht mit. Eine Bank schickt einen Gutachter bei einem Neubau in den meisten Fällen auch ins Haus. Die Begehung prüft, ob verabredete Baumaßnahmen auch eingehalten wurden.
Die Bank prüft bei laufender Finanzierung
Die Bank schickt einen Gutachter oftmals auch dann, wenn Sie lediglich eine Anschlussfinanzierung abschließen. Gerade bei Umschuldungen kann dies häufiger vorkommen, ist allerdings absolut kein Grund zur Sorge. Für die Bank ist es wichtig, den Beleihungswert genau zu bestimmen, um die Baufinanzierung korrekt zu beurteilen. Auch bei laufender Baufinanzierung kann es durchaus vorkommen, dass ein Gutachter im Auftrag der Bank angekündigt wird. In solchen Fällen werden Hauspflege, Werterhalt und Wertsteigerung der Immobilie geprüft.
Besonders kritisch zu sehen ist es, wenn die Bank einen Gutachter vorbeischickt, obwohl Sie Ihre Raten regelmäßig bezahlen. In diesem Fall müssen Sie aber keinen Zutritt gewähren. Sie können sogar die Aufnahme von Fotos und Videos verweigern, dies ist kein Grund für eine Kündigung des Darlehensvertrages.
Warum es nicht immer sinnvoll ist, von dem Recht Gebrauch zu machen
Wenn die Bank Ihnen bei einer laufenden Baufinanzierung einen Gutachter ohne Grund vorbeischickt, dann können Sie den Zutritt zu Ihrer Immobilie verwehren. Da Ihnen die Bank den Gutachter vorbeigeschickt hat, dürfen Ihnen keine Kosten für die Wertermittlung in Rechnung gestellt werden. Dieses Angebot ist immer dann sinnvoll anzunehmen, wenn es um eine Neufinanzierung oder Modernisierung Ihres Hauses geht.
Ihnen darf das Sachverständigengutachten nicht in Rechnung gestellt werden (laut Urteil des Landgerichtes Stuttgart, AZ 20 09/07). Sie dürfen von der Bank auch nicht verpflichtet werden, einen eigenen Sachverständigen zu beauftragen, um ein Wertgutachten abzuschließen. Selbst wenn Ihr Darlehensvertrag dies anders vorsieht, müssen Sie nicht für das Gutachten aufkommen. Ein solches Gutachten ist für Sie also nur positiv.
Gebrauch machen Banken vom Wertgutachten aber nicht in jedem Fall. Liegt das letzte Gutachten erst wenige Jahre zurück, so verzichten die meisten Banken auf ein neues Gutachten.
Zudem sollten Sie immer daran denken, dass es sich für Sie als Kreditnehmer lohnen kann, eine gute Beziehung zu Ihrer Hausbank zu pflegen. Vielleicht erhalten Sie bessere Konditionen oder eine günstige Anschlussfinanzierung, wenn Sie eine gute Beziehung zu Ihrer Bank unterhalten.
Und natürlich gibt es keine unangekündigten Überraschungsbesichtigungen – alles erfolgt stets in enger Absprache mit Ihnen und Ihrer Bank.
Unser Tipp: Sollten Sie Maßnahmen zur Wertsteigerung der Immobilie durchgeführt haben, sollten Sie es unbedingt Ihrer Bank mitteilen. Das sorgt nämlich dafür, dass die Bank noch mehr Sicherheit erhält und Ihnen bei der Anschlussfinanzierung bessere Kreditkonditionen anbieten kann. Auch die Entwicklung der Immobilienpreise in Ihrer Region sollten Sie beobachten, da durch die Lage der Wert der Immobilie auch steigen kann.
Dürfen Sie den Zutritt vom Gutachter bei der Zwangsversteigerung verbieten?
Theoretisch können Sie auch im Falle einer Zwangsversteigerung den Zutritt des Gutachters verweigern. Allerdings sollten Sie bedenken, dass dies für Sie Konsequenzen haben kann: Ein Haus ohne aktuelles Wertgutachten, bei dem Sachverständige keinen Zutritt erhält, wird vermutlich unter Wert verkauft werden. Die damit einhergehende Vermögensminderung müssten Sie selbst erdulden. Das ist in der Regel nur nachteilig für Sie als Immobilieneigentümer.
Bessere Kreditkonditionen durch die Zusammenarbeit mit der Bank
Haben Sie Ihre Raten regelmäßig bezahlt, müssen Sie dem Gutachter nicht die Tür öffnen und auch mit Ihrer Bank keinen Besichtigungstermin für Haus oder Wohnung vereinbaren. Die Bank kann Sie schlichtweg nicht dazu zwingen, ein Gutachten zuzulassen. Allerdings kann Ihnen eine enge Zusammenarbeit mit Ihrer Bank bessere Kreditkonditionen bei der Anschlussfinanzierung verschaffen.
Verpflichtet sind Sie nur bei Fertigstellung eines Neubaus und bei Aufnahme einer Baufinanzierung von mehr als 50.000,- Euro den Gutachter in Ihr Haus zulassen.
Ich heiße Quang Lam und arbeite bei der Hegner & Möller GmbH als Marketing Director. Ich interessiere mich sehr stark für die Themen Finanzen und Sport. In meiner Freizeit gehe ich gerne laufen und betreibe auch einen Laufblog. Ich schreibe für den creditSUN Blog nur über die Themen, die mich auch wirklich interessieren.