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Doppelmiete – So verhindern Sie beim Wohnungswechsel eine doppelte Miete

Beitrag wurde aktualisiert am 17.01.2024
Doppelmiete

Bei einem Umzug kommt es häufig zu einer Doppelmiete für die alte und neue Wohnung, wenn sich die beiden Mietzeiträume überschneiden. Das ist eine enorme finanzielle Belastung, aber kann bei dem angespannten Wohnungsmarkt häufig nicht verhindert werden. Besonders während des Umzugs, bei dem ohnehin Zusatzkosten anfallen, wird das Budget schnell gesprengt. Für einige Leute, die z.B. Hartz 4 erhalten ist die Mehrbelastung wiederum überhaupt nicht zu bezahlen. Wie lässt sich eine doppelte Miete also am besten vermeiden und welche Möglichkeiten haben beispielsweise Empfänger von ALG2? In diesem Ratgeber erhalten Sie Tipps, wie Sie eine doppelte Miete einsparen können.

Gründe für einen Umzug in eine neue Wohnung

Es gibt unterschiedliche Gründe, warum Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen wollen. Die Gründe für einen Umzug sind vielfältig:

  • Jobwechsel
  • Umzug in eine andere Stadt (z.B. wegen einer Partnerschaft)
  • Familienzuwachs (größere Wohnung wird benötigt)
  • Umzug aus dem Elternhaus in die eigene Wohnung
  • Scheidung
  • Wohnung unbewohnbar aufgrund von Schimmel, Wasserschaden, nicht funktionierender Heizung etc.
  • Deutliche Erhöhung der Miete durch Modernisierung
  • Eigenbedarfskündigung

Ebenfalls kann es vorkommen, dass der Vermieter die Wohnung gerne teurer vermieten möchte, Sie aber aufgrund des Kündigungsschutzes nicht einfach kündigen kann. Manche Vermieter versuchen in solchen Fällen, ihre Mieter mit Psychoterror wie Lärmbelästigung, Dauerbaustellen o. Ä. zur Kündigung zu zwingen.

Gesetzliche Kündigungsfrist beträgt mindestens 3 Monate

Beim Auszug muss stets die gesetzliche Kündigungsfrist eingehalten werden. Diese beträgt mindestens 3 Monate. Selbst bei einer nur 3-monatigen Kündigungsfrist ist es aber heutzutage schwer, eine passende, bezahlbare Wohnung in direktem Anschluss zu finden. Manchmal ist zudem auch eine Renovierung in einer oder beiden Wohnungen nötig. Entsprechend können sich die Mietzeiträume überschneiden, wenn der zukünftige Vermieter Ihnen beispielsweise früher die Wohnung überlässt, hierfür aber anteilig Miete berechnet.

Um nicht in finanzielle Schieflage zu gelangen, ist es daher sinnvoll, von vornherein eine doppelte Miete zu vermeiden. Das sagt sich aber leichter, als es in der Realität meist umsetzbar ist. Wohnungen Monate im Voraus zu finden, ist ein schwieriges Unterfangen und vor allem bei kurzfristigen Veränderungen keine Option. Im Idealfall finden Sie dennoch eine neue Wohnung, deren Mietbeginn direkt am Ende des alten Mietvertrages ansetzt.

Viele Vermieter berechnen zudem keine Miete, wenn Ihnen der Schlüssel schon ein paar Tage eher übergeben wird. Sie zahlen also nur den anfallenden Wasser- und Stromverbrauch, den Sie zum Renovieren und Umziehen benötigen, mit der nächsten Nebenkostenabrechnung.

Doppelte Miete durch die Steuererklärung als Werbungskosten zurückerhalten

Trotz aller Bemühungen, ohne zeitliche Überschneidung eine neue Bleibe zu finden, ist das nicht immer möglich. Sind Sie gezwungen, eine Doppelmiete zu zahlen, haben Sie aber noch immer rechtliche Möglichkeiten, um zumindest die Kosten wieder zu erhalten.

Möglich ist das, indem Sie die Doppelmiete in Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten absetzen. Voraussetzung ist, dass der Umzug dem Erhalt, dem Erwerb oder der Fortführung der Arbeit dient. Gemeint ist damit ein Jobwechsel oder eine Neuaufnahme einer Arbeit, die wegen langen Pendelns oder größerer Entfernung ohne Umzug nicht möglich wäre. Ist die neue Wohnung nachweislich näher an der Arbeitsstelle als die alte, kann dieser Punkt bereits erfüllt sein. Absetzbar sind mitunter die vollen Kosten für die doppelte Miete im gesamten Umzugszeitraum, maximal jedoch 4000 Euro jährlich. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass nicht beide Mieten erstattet werden können, sondern nur eine. Weitere Rahmenbedingungen sollten Sie mit Ihrem Steuerberater klären.

Nachmieter selber suchen, um Doppelmiete zu vermeiden – Sprechen Sie es vorher mit Ihrem Vermieter ab!

Ebenfalls eine Möglichkeit, eine doppelte Miete zu vermeiden, ist es, rechtzeitig einen geeigneten Nachmieter zu finden. Der übernimmt dann die alte Wohnung bereits in Ihrem Mietzeitraum, sodass Sie sich dadurch die Doppelmiete ersparen können. Manchmal gibt es in den Mietverträgen eine sogenannte Nachmieterklausel, welche dem Mieter das Suchen eines Nachmieters erlaubt. Selbst wenn diese nicht enthalten ist, dürfen Sie Ihrem aktuellen Vermieter geeignete Nachmieter vorschlagen. Akzeptieren muss der Vermieter diese aber nicht – Und ist dabei voll im Recht.

Fristlose Kündigung der Wohnung bei Mängel an der Wohnung

Besteht in der Wohnung Schimmel oder ein anderer, möglicherweise gesundheitsgefährdender, unzumutbarer Schadensfall, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen fristlos kündigen. Sie könnten sich also eine neue Wohnung suchen und dann ohne Übergangsfrist die alte Wohnung kündigen. Darauf aber ohne vorherige Rechtsberatung zu vertrauen, ist keine gute Idee. Sollte bei Ihnen Schimmel o. Ä. der Umzugsgrund sein, sollten Sie sich unbedingt von einem Anwalt für Mietrecht zuvor rechtlich aufklären lassen.

Doppelmiete und Hartz 4 – Das Amt kann die doppelte Belastung übernehmen!

Die häufigsten Gründe, warum Empfänger von Sozialleistungen umziehen, schafft das Jobcenter selbst: Dieses sieht die Miete oder die Wohnfläche als unverhältnismäßig an und kündigt an, dass der Leistungsempfänger in eine angemessene Wohnung umziehen muss. Denkbar sind auch alle oben genannten Gründe. Als ALG2-Empfänger ist eine plötzliche Doppelmiete aber selbst nicht finanzierbar, hierfür reichen die gering bemessenen Leistungen schlichtweg nicht aus.

Einen Rechtsanspruch darauf, dass das Jobcenter trotz oben genannter, vorliegender Gründe die Doppelmiete übernimmt, gibt es nicht, denn es handelt sich um eine sogenannte „Kann-Leistung“. Um überhaupt eine Chance darauf zu bekommen, dass die doppelte Miete gezahlt wird, müssen Sie als Leistungsempfänger beweisen, dass eine doppelte Mietzahlung unvermeidbar ist. Welche Unterlagen dafür benötigt werden und alle weiteren Bedingungen sollten Sie mit dem zuständigen Sachbearbeiter klären. Berücksichtigen Sie hier auch die Mietkaution, die in der Regel nicht vom Amt übernommen werden. Hier kann es sich lohnen, einen Arbeitslosenkredit aufzunehmen oder die Kaution auf Raten abzubezahlen, sofern der Vermieter zustimmt.

Finanzielle Rücklagen bilden für den Umzug

Können Sie eine Doppelmiete nicht ausschließen, bilden Sie, falls möglich, rechtzeitig finanzielle Rücklagen. Sie sollten hier auch die Mietkaution berücksichtigen, da Sie diese nicht sofort bei Kündigung Ihrer alten Wohnung erhalten. Planen Sie daher auch Geld für den Umzug und neue Möbel ein. Hierfür kann gegebenenfalls auch ein Kredit in Frage kommen. Leistungsempfänger sollten sich in jedem Fall frühzeitig um die Klärung der Miete kümmern.

Ich heiße Quang Lam und arbeite bei der Hegner Möller GmbH als Marketing Director. Ich interessiere mich sehr stark für die Themen Finanzen und Sport. In meiner Freizeit gehe ich gerne laufen und betreibe auch einen Laufblog. Ich schreibe für den creditSUN Blog nur über die Themen, die mich auch wirklich interessieren.

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