Stundung
Die Stundung ist ein Begriff aus dem Finanz- und Rechtswesen, der die zeitweise Verschiebung einer Zahlungsverpflichtung bezeichnet. Dies geschieht aufgrund einer Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner, wenn der Schuldner vorübergehend nicht in der Lage ist, die geschuldete Summe fristgerecht zu begleichen. Durch die Stundung erhält der Schuldner eine zeitliche Entlastung und kann die Zahlung zu einem späteren Zeitpunkt erbringen.
Gründe für eine Stundung
Es gibt verschiedene Gründe, warum diese Option in Anspruch genommen werden kann:
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- Zahlungsschwierigkeiten: Der Schuldner befindet sich möglicherweise in einer finanziellen Notlage und kann die fällige Summe nicht rechtzeitig aufbringen.
- Saisonale Schwankungen: In manchen Branchen, wie der Landwirtschaft oder dem Tourismus, können saisonale Schwankungen zu temporären Einnahmeausfällen führen.
- Unvorhergesehene Ereignisse: Unvorhergesehene Ereignisse, wie Krankheit, Unfall oder Naturkatastrophen, können die Zahlungsfähigkeit des Schuldners beeinträchtigen.
- Kulanz des Gläubigers: In manchen Fällen gewährt der Gläubiger aus Kulanz eine Stundung, um dem Schuldner entgegenzukommen und ihm die Möglichkeit zu geben, die Schulden später zu begleichen.
Ablauf
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- Antrag auf Stundung: Der Schuldner stellt einen Antrag beim Gläubiger. In diesem Antrag gibt der Schuldner seine Gründe an und nennt einen Zeitraum.
- Prüfung des Antrags: Der Gläubiger prüft den Antrag und entscheidet, ob er die Stundung gewährt. Dabei wird die finanzielle Situation des Schuldners, sowie seine Zahlungshistorie berücksichtigt.
- Vereinbarung der Konditionen: Wenn der Gläubiger die Stundung genehmigt, werden die Konditionen schriftlich festgehalten. Dies umfasst den Zeitraum, eventuelle Zinsen oder Gebühren, sowie die neuen Zahlungsmodalitäten.
- Umsetzung der Stundung: Der Schuldner leistet während des vereinbarten Zeitraums keine Zahlungen an den Gläubiger. Stattdessen werden die Zahlungen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.
Rechtliche Aspekte
- Vertragliche Grundlage: Diese beruht auf einer vertraglichen Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner. Die Konditionen der Stundung müssen schriftlich festgehalten werden, um rechtlich bindend zu sein.
- Zinsen und Gebühren: Der Gläubiger kann für die Stundung Zinsen oder Gebühren verlangen, um seine eigenen Kosten zu decken und den entgangenen Zinsgewinn auszugleichen.
- Auswirkungen auf Kreditwürdigkeit: Eine Stundung kann sich auf die Kreditwürdigkeit des Schuldners auswirken. Einige Gläubiger melden eine Stundung an die Schufa oder andere Auskunfteien, was sich negativ auf die Bonität des Schuldners auswirken kann.
- Mahnverfahren: Wenn der Schuldner trotz Stundung die Zahlungen nicht fristgerecht erbringt, kann der Gläubiger ein Mahnverfahren einleiten, um die offenen Forderungen einzutreiben.
Eine Stundung muss der Gläubiger zustimmen
Wenn Sie als Kreditnehmer einen Kredit aufgenommen haben, sind Sie dazu verpflichtet, rechtzeitig die vereinbarten Monatsraten zu bezahlen. Sollte der Schuldner in finanzielle Notlage geraten, kann der Gläubiger die Rate aussetzen. Das setzt hier allerdings voraus, dass dieser auch zustimmt. Der Kreditnehmer sollte in diesen Fällen rechtzeitig das persönliche Gespräch suchen, ansonsten droht eine Kreditkündigung und ein negativer Schufa-Eintrag.