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Corona-Maskenpflicht in ganz Deutschland – Verstoß in Bayern bis zu 5000 Euro Bußgeld

Beitrag wurde aktualisiert am 09.01.2024
Corona-Maskenpflicht

Aufgrund der Verbreitung des Corona Virus wurde aktuell von den verschiedenen Bundesländern eine bundesweite Maskenpflicht angeordnet. In diesem Artikel erfahren Sie, was mit der Corona-Maskenpflicht erreicht werden soll, wie hoch die Bußgelder wegen Verstoß gegen die Maskenpflicht in den jeweiligen Bundesländern ausfallen, wo es derzeit noch Schutzmasken zu erwerben gibt und was es beim selber Nähen zu beachten gibt.

Was will die Regierung mit der Corona-Maskenpflicht erreichen?

Das Ziel der Einführung der Maskenpflicht besteht darin, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und bestenfalls gar zu stoppen. Durch das Tragen von Schutzmasken wird verhindert, dass durch Sprechen, Husten oder Niesen, die eigenen Bakterien oder Viren auf andere Menschen übertragen werden. Die Schutzmasken sollten bzw. müssen bei Kontakt mit anderen Personen

  • in Supermärkten,
  • Tankstellen,
  • Bekleidungsgeschäften oder
  • öffentlichen Nahverkehrsmitteln

getragen werden. Jedes Bundesland hat eine andere hat eine andere Regelung. Durch die Corona-Maskenpflicht schützten Sie nicht nur sich selbst, sondern auch Ihre Mitmenschen. Die bereits getroffenen Maßnahmen, wie die Abstandsregelung von 1,5m und das Kontaktverbot bleiben natürlich weiterhin bestehen. Die Maskenpflicht tritt vielmehr als weitere Maßnahmen zu den bereits Bestehenden hinzu.

Bußgelder wegen Verstoß gegen die Maskenpflicht in den jeweiligen Bundesländern

Wird gegen die Corona-Maskenpflicht verstoßen, so droht Ihnen eine Verhängung von Bußgeldern. Wie hoch diese in den jeweiligen Bundesländern ausfallen, wird im Folgenden einmal aufgelistet:

  • Bayern: In Bayern gelten die schärfsten Regeln. Wird hier gegen die Maskenpflicht in Bussen, Bahnen und Geschäften verstoßen, werden 150 Euro Bußgeld fällig. Für Besitzer von Geschäften, die nicht sicherstellen, dass ihr Personal eine Maske trägt, werden Bußgelder wegen Verstoß gegen die Maskenpflicht sogar in Höhe von bis zu 5.000 Euro fällig.
  • Baden-Württemberg: In Baden-Württemberg gilt zwar die Maskenpflicht in Geschäften und dem öffentlichen Nahverkehr ab dem 27.4.2020. Allerdings wurde noch nicht über die Höhe der Bußgelder entschieden. Daher wird es erst ab dem 4. Mai zur Verhängung von Bußgeldern wegen einem Verstoß gegen die Maskenpflicht kommen.
  • Berlin: In Berlin gelten widerrum andere Regelungen hinsichtlich der Corona-Maskenpflicht. Hier müssen die Schutzmasken nur in öffentlichen Verkehrsmitteln, nicht jedoch im Einzelhandel getragen werden. Bislang werden hier wegen Verstoßes gegen die Maskenpflicht keine Bußgelder fällig.
  • Brandenburg: In Brandenburg gilt die Maskenpflicht in öffentlichen Nahverkehrsmitteln und in Geschäften. Verstöße dagegen werden aber auch hier, wie in Berlin, nicht mit einem Bußgeld bestraft.
  • Bremen: Hier herrscht die Maskenpflicht ebenfalls in Geschäften und dem öffentlichen Nahverkehr, jedoch vorerst auch ohne Ansetzung von Bußgeldern. In Bremen wird auf die Einsichtsfähigkeit der Bürger und Bürgerinnen gesetzt.
  • Hamburg: In Hamburg gilt die Maskenpflicht für Geschäfte, Wochenmärkte und dem öffentlichen Nahverkehr. Bürger und Bürgerinnen brauchen bei Missachtung kein Bußgeld befürchten. Ladenbesitzer hingegen können bei Verstoß gegen die Corona-Maskenpflicht mit Bußgeldern in Höhe von 500 bis 1.000 Euro rechnen.
  • Hessen: Auch in Hessen besteht die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und in Geschäften. Hier werden wiederholte Verstöße gegen die Maskenpflicht mit Bußgeldern von bis zu 50 Euro geahndet.
  • Mecklenburg-Vorpommern: Eine Maskenpflicht besteht hier in Geschäften und dem öffentlichen Nahverkehr. Bei Verstoß wird ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro fällig. Eine besondere Strafe für Ladenbesitzer besteht nicht.
  • Niedersachsen: In Niedersachsen gilt die Maskenpflicht ebenfalls in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr, jedoch vorerst ohne eine Verhängung von Bußgeldern.
  • Nordrhein-Westfalen: Nordrhein-Westfalen schreibt die Maskenpflicht ebenfalls für Geschäfte und den öffentlichen Nahverkehr vor. Hier entscheiden jedoch die jeweiligen Kommunen über die Höhe der Bußgelder. Dabei wird ein Bußgeld nicht sofort bei Verstoß fällig, sondern erst, wenn sich die Betroffenen nach einem ausgesprochenen Hinweis weigern, eine Schutzmaske aufzusetzen.
  • Rheinland-Pfalz: In Rheinland-Pfalz besteht die Corona-Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und in Geschäften. Hier soll es ab dem 27.4.2020 bei Verstoß gegen die Maskenpflicht zu einer Ermahnung kommen. Ab dem 4.5.2020 kann dann bei Verstoß ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro angeordnet werden.
  • Saarland: In Saarland gilt die Corona-Maskenpflicht in Geschäften, Bussen und Bahnen. Es droht jedoch bei Verstoß gegen die Maskenpflicht ebenfalls kein Bußgeld. Hier wird auf die Einsichtsfähigkeit der Bürger und Bürgerinnen vertraut.
  • Sachsen: Dem schließt sich Sachsen an. Hier besteht die Maskenpflicht in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr. Auch hier droht bei Verstoß aber kein Bußgeld.
  • Sachsen-Anhalt: Es gilt die Maskenpflicht in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr, allerdings auch hier ohne eine Verhängung von Bußgeldern bei einem Verstoß.
  • Schleswig-Holstein: Hier besteht die Maskenpflicht erst ab dem 29.4.2020. Genaue Vorgaben dazu werden noch bekannt gegeben. Bußgelder wegen Verstoß gegen die Maskenpflicht sind jedoch nicht geplant.
  • Thüringen: Auch in Thüringen gilt die Maskenpflicht in Geschäften, Bussen und Bahnen. Bei Verstößen droht hier ebenfalls kein Bußgeld

Wo können Sie aktuell noch Schutzmasken erwerben?

Schutzmasken können Sie sowohl in Tankstellen, Apotheken, Supermärkten und Kiosken, als auch im Internet in diversen Online Shops erwerben. Sie sollten bei Online-Shops allerdings vorsichtig sein, da viele Fakeshops aktuell von der Nachfrage profitieren wollen. Natürlich können Sie Masken auch selbst nähen. Dabei sollten Sie jedoch darauf achten, dass Sie einen dicken Stoff nutzen, welcher auch atmungsaktiv ist. Ebenfalls sollten selbst genähte Masken eine gute Passform haben und fest am Gesicht anliegen.

Können Masken wirklich gegen den Coronavirus helfen?

Durch die Einhaltung der Corona-Maskenpflicht tragen Sie ein Stück dazu bei, dass das Virus sich nicht weiter ausbreiten kann. Sie schützen nicht nur sich mit der Maske, sondern auch Ihre Mitbürger. Natürlich kann man sich jetzt fragen, ob die Politik hier nicht zu spät reagiert hat. Eine Maskenpflicht ist sicherlich sinnvoll, um den Coronavirus einzudämmen. Jedes Bundesland verhängt unterschiedliche Bußgelder, sollten Sie gegen diese Auflagen verstoßen. Nur so kann erreicht werden, dass in Deutschland bald wieder ein normaler Alltag herrschen wird.

Ich heiße Quang Lam und arbeite bei der Hegner & Möller GmbH als Marketing Director. Ich interessiere mich sehr stark für die Themen Finanzen und Sport. In meiner Freizeit gehe ich gerne laufen und betreibe auch einen Laufblog. Ich schreibe für den creditSUN Blog nur über die Themen, die mich auch wirklich interessieren.

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