Energiekrise – Lohnt sich eine Preisgarantie bei Strom und Gas trotz Gas- und Strompreisbremse?
Die Preisgarantie bei Strom und Gas soll Verbraucher vor Preiserhöhungen schützen. Das soll die Gas- und Strompreisbremse der Bundesregierung aktuell aber auch. Preisgarantien sind dagegen oft höher als die Preisbremse von 40 Cent. Daher sollte man sich aktuell fragen, ob man trotzdem eine Preisgarantie abschließen sollte. Wann macht eine Preisgarantie bei Strom und Gas Sinn?
Was bedeutet eine Preisgarantie bei Strom und Gas?
Bei der Preisgarantie bei Gas und Strom, darf Ihr Energielieferant die Preise Ihres Strom- oder Gasproduktes für den vertraglich festgelegten Zeitraum nicht erhöhen. Manche Anbieter gewährleisten etwa 12 oder 24 Monaten ab Auftragserteilung. Andere garantieren die Preisgarantie bei Strom und Gas bis zu einem Enddatum zum Beispiel bis 31.12.2024. Dabei unterscheiden Energieanbiete zwischen verschiedenen Preisgarantien. Achtung: Nicht jede Preisgarantie bei Strom und Gas beinhaltet dasselbe,
Welche Preisgarantien gibt es als Preisgarantie bei Strom und Gas?
Die Preisgarantie bei Strom und Gas findet sich bei Verträgen der Energieversorger häufig in den vier folgenden Varianten:
- Die Bruttopreisgarantie beinhaltet alle Preiskomponenten und ist die einzige Garantie, die den gesamten Strompreis fixiert
- Die Nettopreisgarantie (volle Preisgarantie) begrenzt alle Kosten bis auf Mehrwertsteuer und Stromsteuer
- Die eingeschränkte Preisgarantie (Preisfixierung) ist das gängigste Modell und hält Wettbewerbsanteil sowie Netzentgelte konstant. Steuern und Abgaben sind nicht eingeschlossen.
- Die Energiepreisgarantie garantiert nur einen gleichbleibenden Wettbewerbsanteil. Netzentgelte und staatliche Preisbestandteile sind davon ausgenommen. Sie bietet nur einen schwachen Schutz vor Kostenerhöhungen
Welche Vor- und Nachteile hat eine Preisgarantie bei Strom und Gas?
Eine Preisgarantie bei Strom und Gas bietet vor allem finanzielle Planungssicherheit für einen vertraglich festgelegten Zeitraum. Vorteile für den Kunden sind hie ein überschaubarer Zeitraum fixer Kosten und ein sicheres Angebot für in der Regel 12 oder 24 Monat, oftmals Treuerabatt zum Schutz vor Preisschwankungen, Boni und Preisvorteile durch Verträge mit Preisgarantie: Sollte der Anbieter nach Erhalt des Bonus seine Preise erhöhen, können Sie Ihr Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen. Auf der anderen Seite sind Verträge mit Preisgarantie bei Strom und Gas mit höheren Kosten für die gesamte Stromrechnung verbunden, nach Ablauf der Garantie kann eine Preissteigerung erfolgen. Anpassungen der Netz- und Messentgelte und Steuererhöhungen kann Ihre Stromrechnung trotz Preisgarantie steigen lassen (z.B. bei der eigeschränkten Preisgarantie. Verträge mit Preisgarantie laufen oft nicht übe die gesamte Vertragslaufzeit
Versteckte Preiserhöhungen vermeiden bei der Preisgarantie bei Strom und Gas
Preisgarantie ist nicht gleich Preisgarantie. Achten Sie genau darauf ob Sie in Ihrem Vertrag eine Bruttopreisgarantie, die volle Preisgarantie (Nettopreisgarantie) oder nur eine eingeschränkte Preisgarantie oder Energiepreisgarantie abgeschlossen haben.Preisgarantie und Vertragslaufzeit müssen nicht übereinstimmen. Gerne bieten Energieversorger eine befristete Preisgarantie bei Strom und Gas, obwohl der Vertrag länger läuft. Stellen Sie sicher, dass die Preisgarantie des Tarifes mit der Vertragslaufzeit übereinstimmt. Gilt die Preisgarantie über die gesamte Vertragslaufzeit oder läuft der Vertrag nach Ablauf der Preisgarantie in einen unbefristeten Vertrag über? Andernfalls können Sie Preiserhöhungen möglicherweise trotzdem nicht vermeiden..
Das Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen
Ein Sonderkündigungsrecht bei Verträgen mit einer Preisgarantie bei Strom und Gas greift beim Energieanbieter nur in zwei Fällen: Bei einem Umzug oder bei einer Preiserhöhung. Sonst gelten für Sie die regulären Kündigungsfristen, die in der Regel drei Monate vor Ende der Mindestlaufzeit betragen. Dabei muss Ihre schriftliche Kündigung als „Sonderkündigung wegen Preiserhöhung“ deklariert sein. Kostenlose Vorlagen finden Sie im Netz. Wichtig: Der Energieversorger muss Ihnen die Preiserhöhung schriftlich mitteilen. Erst dann können Sie innerhalb einer Frist von 14 Tagen das Sonderkündigungsrecht bei ihrem Vertrag mit Preisgarantie bei Strom und Gas nutzen. Oft versuchen Energieanbieter die Beiträge mit Hinblick auf den geschätzten zukünftigen Jahresverbrauch ohne schriftliche Mitteilung auf den geschätzten höheren Verbrauch anzupassen. Eine solche Anpassung ist aber ohne Ablesung des Zählerstands nicht rechtens. Man spricht dann von versteckten Preiserhöhungen. Das Sonderkündigungsrecht gilt auch bei Preiserhöhungen durch Steuererhöhungen oder staatliche Abgaben.
Sollten Sie in Zeiten der Gas- und Strompreisbremse trotzdem Verträge mit Preisgarantie abschließen?
Die Strom- und Gaspreisbremse ist bis Juni 2023 befristet, maximal bis 30. April 2024. Eine Preisgarantie bei Strom und Gas unter 40 Cent/kwh ist bei neuen Verträgen tendenziell unwahrscheinlich. Es empfiehlt sich, Verträge mit Preisgarantie genau zu prüfen. Vergleichen Sie, wie hoch ihr monatlicher Beitrag ohne Preisgarantie wäre. Die Preisentwicklung nach Ende der Preisbremse ist zudem noch nicht vorhersehbar. Vorteil bei regelmäßigen Wechseln: Boni und Wechselprämien, die sie als Polster zurücklegen können.Überlegen Sie sich jedoch gut, ob Sie einen alten Vertrag mit Preisgaranie wirklich kündigen sollten. Bei neuen Verträgen sollten Sie das Sonderkündigungsrecht im Blick behalten.
Ich heiße Martina Lange und schreibe mit Vorliebe journalistische Texte rund um die Themen Finanzen und Medizin. Außerdem liebe ich es, Fachartikel jeglicher Art zu schreiben. Ich finde mich in beinahe jedes Thema ein und freue mich immer, wenn ich nach der Fertigstellung eines Textes über noch mehr Wissen verfüge. Als freiberufliche Autorin schreibe ich leidenschaftlich gern für creditSUN.