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Gas- und Strompreisbremse – Wie funktioniert es und müssen Sie dafür Ihren Anbieter kontaktieren?

Gas und Strompreisbremse

Stark ansteigende Energiepreise belasten Verbraucher und Hausbesitzer stark.  Der Staat versucht deshalb, mit einer Gas- und Strompreisbremse die Preiserhöhungen von Gas- und Stromanbietern abzufedern. Für Privathaushalte gab es bereits im Dezember eine Einmalzahlung vom Staat. Auf der Grundlage des Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetzes (EWSG) sollen Kundinnen und Kunden von leitungsgebundenen Erdgas- und Wärmelieferungen in Höhe der Abschlagszahlung für den Monat Dezember 2022 entlastet werden. Im März 2023 wird für einen Teil des bisherigen Verbrauchs im nächsten Schrtt  ein Preisdeckel eingeführt, der die Preise für alle im Land pauschal begrenzt. Die Änderungen sollen im März 2023 greifen. Energieversorger haben trotzdem eine Lücke im System für sich entdeckt, um davon zu profitieren. Erfahren Sie in diesem Artikel, wie Sie am Besten reagieren.

Wie funktionieren die neuen Preisbremsen?

Durch die Strompreisbremse sollen Sie für den größten Teil Ihres Stromverbrauchs nur noch maximal 40 Cent pro Kilowattstunde zahlen. Bei der Gaspreisbremse wird der Gaspreis für private Haushalte auf 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh) gedeckelt. Das gilt aber nicht für den gesamten Verbrauch, sondern für 80 Prozent des Jahresverbrauchs, der als Basisverbrauch angerechnet wird. Nur für den sogenannten Basisverbrauch wird es die Preisobergrenze geben. Als Basisverbrauch gilt 80 Prozent Ihres Vorjahresverbrauchs.

Wieviel sparen Sie mit der Gas- und Strompreisbremse?

Wenn der Gasverbrauch eines typischen Familienhaushalts etwa bei 20.000 kWh und 18 Cent pro Kwh liegt, würde diese Familie ohne die Gaspreisbremse 3.600 Euro im Jahr für Gas zahlen. Mit Gaspreisbremse sind es nur etwa 2.640 Euro. Für 80 Prozent des Verbrauchs, also nur 16.000 kWh , gilt der gedeckelte Preis für Gas von 12 Cent. Für den Rest, also 20 Prozent bzw. 4.000 kWh, muss die Familie weiterhin die vertraglich vereinbarten 18 Cent bezahlen. Unsere Berechnung zeigt daher eine mögliche Einsparung. Die tatsächliche Entlastung durch die Strom- und Gaspreisbremse berechnen Sie nach Ihrem individuellen Jahresverbrauch.

Gaspreisbremse nach Verbrauch mit Entlastung durch die Gaspreisbremse
Verbrauch5000 kWh2500 kWh20000 kWh
Entlastung in Euro256€128€1024
Entlastung in Prozent 28%28%28%

Mit der Strompreisbremse bekommen Sie 80 Ihres bisherigen Verbrauchs für einen Arbeitspreis von 40 Cent pro Kilowattstunde.  Ein sparsamer Single-Haushalt kann bei 1500€ kWh liegen, der Stromverbrauch einer Familie bei 5000€ kWh.

Strompreisbremse nach Verbrauch mit Entlastung durch die Strompreisbremse
Verbrauch1500 kWH2500 kWh4250 kWh5000 kWh
Entlastung in Euro77E128€217€255€

Müssen Sie etwas tun, um davon zu profitieren?

Grundsätzlich ist Ihr Gas- oder Stromanbieter dazu verpflichtet, die Vorgaben der Bundesregierung schnellstmöglich umzusetzen. Stromanbieter etwas müssen Ihre neue Abschlagszahlung, spätestens bis zum 1. März 2023 errechnen. Bekommen Sie bis zum 1. März 2023 keine neue Abschlagszahlung mitgeteilt, sollten Sie ihren Anbieter kontaktieren. Überprüfen sie genau, ob die neue Berechnung korrekt ist. Sie haben als Verbraucher das Recht, den Abschlag neu und korrekt berechnen zu lassen. Die Jahresabrechnung bekommen Sie in der Regel erst mit der Ablesung der Strom- und Gaszähler.

Wer hat wirklich was von der Gas- und Strompreisbremse?

Ursprünglich sollten alle Verbraucher von der Gas- und Strompreisbremse profitieren. In der Praxis sieht es aber so aus, dass nicht jeder etwas davon haben wird. Der Preisdeckel von 40 Cent bei der Strompreisbremse etwa helfen vorrangig denjenigen, die erst in den letzten Monaten einen neuen Vertrag mit flexiblen Konditionen abgeschlossen haben. Wenn Sie dagegen noch einen Vertrag mit Preisgarantie besitzen, haben Sie als Verbraucher bereits die vertragliche Sicherheit, dass Ihr Preis vor Preisschwankungen geschützt ist.

Energieversorger haben kein Recht, bestehende Verträge aufgrund steigender Beschaffungspreise anzupassen, wenn eine Preisgarantie vertraglich vereinbart wurde“, so Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW.

Achten Sie genau darauf, wie lange die Preisgarantie in Ihrem Vertrag gilt.

Die Missbrauchsklausel – Welche Preiserhöhungen sind noch erlaubt?

Unzählige Strom- und Gasversorger kündigen bereits jetzt Preiserhöhungen an. Grundgedanke scheint hier zu sein: Der Staat muss zahlen. Wenn Sie als Verbraucher maximal nur noch 40 Cent Strom pro kWh zahlen müssen, der Anbieter aber seinen Preis auf etwa 60 Cent erhöht, bekommt er zusätzlich 20 Cent vom Staat und Sie als Kunde bezahlen trotzdem für 80% Ihres bisherigen Verbrauchs den erhöhten Preis. Durch eine Missbrauchsklausel müssen Energieversorger deshalb die Erhöhung genau begründen und belegen, um unbegründeten Preiserhöhungen vorzubeugen

Was bringt die Gas -und Strompreisbremse wirklich?

Die Gas- und Strompreisbremse ist lediglich ein erster Schritt, steigende Energiekosten zu beschränken. Die Strom- und Gaspreise liegen aktuell über der Preisbremse, sodass sich bereits ab Januar 2023 eine Entlastung einstellen wird. Zwar gilt die Entlastung erst ab 01. März 2023, aber diese wird auch rückwirkend bis 01.Januar 2023 gültig. Ob sie wirklich eine Entlastung darstellt, scheint fraglich. Dazu müssten die Strompreise so stark steigen, dass sich die Strom- und Gaspreisbremse sehr viel Kosten einspart. Aktuell sind es nur einige Cent-Beträge pro Kwh, die man bei der Preisbremse einspart.

Ich heiße Martina Lange und schreibe mit Vorliebe journalistische Texte rund um die Themen Finanzen und Medizin. Außerdem liebe ich es, Fachartikel jeglicher Art zu schreiben. Ich finde mich in beinahe jedes Thema ein und freue mich immer, wenn ich nach der Fertigstellung eines Textes über noch mehr Wissen verfüge. Als freiberufliche Autorin schreibe ich leidenschaftlich gern für creditSUN.

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