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Welche Sicherheiten kommen bei der Kreditaufnahme in Frage?

Beitrag wurde aktualisiert am 11.01.2024
Sicherheiten bei Kreditaufnahme

Wer eine Immobilie finanzieren oder ein größeres Darlehen aufnehmen möchte, sollte sich im Vorfeld Gedanken darüber machen, welche Sicherheiten der Bank geboten werden können. Bei kleineren Ratenkrediten stellt das Einkommen des Kreditnehmers in der Regel eine ausreichende Sicherheit dar. Wenn es sich um größere Summen oder sehr lange Laufzeiten handelt, möchten sich Banken jedoch gerne gegen das erhöhte Risiko absichern. Auch Selbstständige und Freiberufler müssen aufgrund des erhöhten Ausfallrisikos bei den meisten Banken entsprechende Sicherheiten vorweisen. Doch auch bei guter Bonität sind Sicherheiten grundsätzlich empfehlenswert, um bessere Kreditkonditionen von der Bank zu erhalten.

Welche Sicherheiten kommen überhaupt in Frage und welche werden von Banken als besonders gut eingestuft? Zu den Kreditsicherheiten zählen das Pfandrecht (§ 1204 BGB), der Eigentumsvorbehalt (§ 449, Abs. 1 BGB), die Hypothek (§ 1113 BGB) sowie die Bürgschaft (§ 765, Abs. 1 BGB). Generell unterscheidet man zwischen Sachsicherheiten und Personensicherheiten.

Sachsicherheiten

Bei zweckgebundenen Krediten wie dem Autokredit dient beispielsweise das finanzierte Fahrzeug als Sicherheit. Dingliche Sicherheiten wie ein Auto werden an die finanzierende Bank übereignet. D.h. der Kreditnehmer tritt den Kfz-Brief an den Darlehensgeber ab. Kommt es zu Zahlungsausfällen und damit zu einem Verstoß gegen den Darlehensvertrag, so hat die Bank das Recht, das Auto zu veräußern. Im Unterschied zum Pfandrecht geht der Sicherungsgegenstand bei der Sicherungsübereignung nicht in den Besitz des Gläubigers über, sondern kann vom Darlehensnehmer während der Laufzeit weiter genutzt werden.

Allerdings gibt es auch einige Aspekte, die den PKW als Sicherheit für eine Bank vergleichsweise unattraktiv machen. So sinkt der Wert eines Neuwagens beispielsweise recht schnell, so dass dieser nach einigen Jahren unter Umständen niedriger ist als die Kreditsumme.
Demgegenüber gibt es Sicherheiten, die aufgrund ihrer Wertbeständigkeit bei Banken sehr gern gesehen sind. So stellen zum Beispiel Guthaben bei Bausparkassen oder der Besitz von Wertpapieren beliebte Kreditsicherheiten dar. Lebensversicherungen, die einen hohen Rückkaufswert haben, sind als Sicherheit ebenso willkommen.

Die wohl beliebteste dingliche Sicherheit stellt für Banken eine Immobilie dar. Immobilien sind vergleichsweise wertbeständig und können von Banken im Falle eines Kreditausfalls gut verkauft werden. Bei einer Bau- oder Immobilienfinanzierung wird das finanzierte Objekt entsprechend mit einer Grundschuld belastet. Im Unterschied zu einer Hypothek ist die Grundschuld nicht an eine konkrete Forderung – sprich: an ein konkretes Darlehen – gebunden, und kann nach Zahlung der letzten fälligen Darlehensrate noch weiter fortbestehen. Danach hat die Bank gemäß dem Darlehensvertrag zwar keinen Zugriff mehr auf das Objekt. Da der Eintrag bzw. die Löschung einer Grundschuld im Grundbuch Kosten verursacht, kann es jedoch durchaus Sinn machen, die Grundschuld aufrecht zu erhalten. Bei erneutem Finanzierungsbedarf kann die Bank dann ohne großen Aufwand ein neues Darlehen mit der bestehenden Grundschuld besichern.

Personensicherheiten

Im Gegensatz zu den Sachsicherheiten haftet bei einer Bürgschaft eine dritte Person, falls der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Bürgschaften werden von Banken gerne als Sicherheit eingesetzt. Da die Werthaltigkeit von den Vermögensverhältnissen des Sicherungsgebers abhängt, sollte der Bürge über eine gute Bonität verfügen. Bürgschaften können sowohl bei gewerblichen als auch bei privaten Krediten zum Einsatz kommen. So bürgt beispielsweise ein Geschäftsführer für sein Unternehmen, oder ein Familienangehöriger für den eigentlichen Kreditnehmer. Bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft hat der Bürge kein Recht auf die sog. „Einrede der Vorausklage“, d.h. er kann nicht vom Gläubiger verlangen, mindestens eine vergebliche Vollstreckungsmaßnahme nachzuweisen. Somit kann die Bank bei einem Zahlungsausfall des Hauptschuldners direkt mit der Forderung auf den Bürgen zugehen.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass es Banken bei Kreditsicherheiten zum einen darauf ankommt, dass der Wert des Sicherungsgegenstandes innerhalb der Kreditlaufzeit nicht zu stark schwankt, um zum anderen die dingliche Sicherheit im Falle eines Kreditausfalls schnell veräußert werden kann.

Sollten Sie sich nicht sicher sein, welche Kreditsicherheit für Sie in Frage kommt, oder ob Sie für Ihren geplanten Kredit überhaupt Sicherheiten stellen müssen, beraten wir Sie gerne. Kommen Sie einfach auf uns zu – wir stehen Ihnen bei Ihren Fragen gerne zur Verfügung.

Ich heiße Quang Lam und arbeite bei der Hegner Möller GmbH als Marketing Director. Ich interessiere mich sehr stark für die Themen Finanzen und Sport. In meiner Freizeit gehe ich gerne laufen und betreibe auch einen Laufblog. Ich schreibe für den creditSUN Blog nur über die Themen, die mich auch wirklich interessieren.

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