Was passiert mit Ihrem Haus, wenn Sie nicht im Grundbuch stehen?
Haben Sie sich schon einmal Gedanken darüber gemacht, was mit Ihrem gemeinsamen Zuhause passiert, wenn Ihr Partner verstirbt? Besonders wenn Sie nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind, können viele Fragen auftauchen. In diesem Beitrag erklären wir alle wichtigen Informationen dazu.
Die rechtliche Situation
Das Thema Erbfolge und Eigentum an der Immobilie ist von großer Bedeutung, insbesondere wenn nur ein Partner im Grundbuch eingetragen ist. Die rechtliche Situation kann weitreichende Folgen haben und sollte daher frühzeitig geklärt werden.
Grundbucheintrag:
Der Eintrag im Grundbuch ist der offizielle Nachweis des Eigentums an einer Immobilie. Steht nur ein Partner im Grundbuch, gilt er als alleiniger Eigentümer.
Gesetzliche Erbfolge:
Stirbt der im Grundbuch eingetragene Partner, geht sein Anteil am Haus gemäß der gesetzlichen Erbfolge auf seine Erben über. Das können der überlebende Ehepartner, Kinder oder weitere Verwandte sein. Erben mehrere Personen, entsteht eine Erbengemeinschaft. Diese kann häufig zu Streitigkeiten über die weitere Nutzung bzw. den Verkauf des Hauses führen.
Testament:
Wer die gesetzliche Erbfolge ändern will, sollte ein Testament errichten. Darin kann der Erblasser z. B. festlegen, dass der überlebende Partner Alleinerbe wird. Zudem können auch Schenkungen zu Lebzeiten die Erbfolge beeinflussen, haben jedoch steuerliche Konsequenzen. Ein notariell beurkundeter Vertrag zwischen den Partnern bietet Klarheit über die Eigentumsverhältnisse und die Erbfolge und kann viele Streitigkeiten vermeiden.
Beschreibung | Folgen für den überlebenden Partner | Mögliche Maßnahmen | |
Grundbucheintrag | Offizieller Nachweis des Eigentums. Steht nur ein Partner im Grundbuch, ist er alleiniger Eigentümer. | Ohne Eintrag: Kein gesetzlicher Anspruch auf das Eigentum. | Eintragung beider Partner, notarieller Vertrag |
Gesetzliche Erbfolge | Verteilung des Erbes nach festen Regeln. | Abhängigkeit von der gesetzlichen Reihenfolge der Erben. Mögliche Erbengemeinschaft. | Testament, Schenkungen zu Lebzeiten |
Testament | Individuelle Regelung der Erbfolge. | Möglichkeit, den überlebenden Partner zu bevorzugen. | Erstellung eines Testaments bei einem Notar |
Konsequenzen für den nicht im Grundbuch eingetragenen Partner
- Unsicherheit: Ohne Testament ist die Rechtslage für den nicht im Grundbuch eingetragenen Partner oft unklar.
- Möglicher Verlust des Wohnrechts: Wenn sich die Erben nicht einigen können, kann es schwierig werden, weiterhin im Haus zu wohnen.
- Teilung des Erbes: Der nicht im Grundbuch eingetragene Partner hat zwar einen Erbanspruch, dieser kann aber geringer sein als der Anteil des im Grundbuch eingetragenen Partners.
Haus erben ohne Grundbucheintrag: Vermeiden Sie Streitigkeiten
Ohne ein Testament greift die gesetzliche Erbfolge, die möglicherweise nicht Ihren Vorstellungen entspricht. Das kann zu Konflikten innerhalb der Familie führen und dazu, dass Ihr Vermögen nicht so aufgeteilt wird, wie Sie es sich gewünscht hätten. Schützen Sie Ihr Erbe und sichern Sie die Zukunft Ihrer Lieben, indem Sie rechtzeitig ein Testament erstellen.
Ich heiße Irini Diamanti und verbinde als SEO-Managerin bei der Hegner & Möller GmbH meine Leidenschaft aus SEO, Sprache und Finanzen. Zuvor sammelte ich Erfahrung im Journalismus und als Texterin. Dabei konnte ich meine Expertise in den Bereichen Politik, Sport, Medizin und Beauty vertiefen. In meiner Freizeit koche und backe ich leidenschaftlich gerne und genieße es, in spannende Bücher einzutauchen.