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Wie viel kostet die Reparatur eines Rohrbruchs?

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Ein Rohrbruch tritt meist schnell und unerwartet auf. Plötzlich läuft Wasser aus der Wand, der Boden und man weiß in der Regel nicht, was zu tun ist. In diesem Beitrag erfahren Sie, wer im Schadensfall haftet, wie Sie weitere Schäden verhindern und welche Maßnahmen erforderlich sind. 

Was kostet die Reparatur eines Rohrbruchs?

Die Kosten für die Reparatur eines Rohrbruchs hängen von mehreren Faktoren ab:

  • Ort des Schadens: Ist der Schaden sichtbar oder in der Wand bzw. dem Boden?
  • Material und Rohrart: Handelt es sich um Kupfer-, Kunststoff- oder Gusseisenrohre?
  • Schadensausmaß: Handelt es sich um einen kleinen Haarriss oder ist es ein größerer Wasserschaden?

Richtwerte für Reparaturkosten:

Schadenstyp Durchschnittskosten
Kleinere Undichtigkeit 100 bis 300 €
Rohrbruch in der Wand 400 bis 1.000 €
Rohrbruch im Boden/ Estrich 800 bis 2.000 €
Austausch eines Rohrabschnitts 1.000 bis 3.500 €

Mögliche Folgekosten:

  • Trocknung der Wände: 500 bis 2.000 €
  • Sanierung oder Renovierung: 1.000 bis 5.000 €
  • Wasserverlust je nach Verbrauchstarif

Tipp: Lassen Sie sich immer einen Kostenvoranschlag erstellen, vor allem dann, wenn Sie zur Miete wohnen.

Wer zahlt die Reparatur: Der Mieter oder der Eigentümer?

Wer für die Schäden haftet, hängt davon ab, wo und warum es zu einem Rohrbruch gekommen ist.

In der Regel tragen Eigentümer die Kosten bei einem Rohrbruch und zwar für:

  • die Reparatur der defekten Leitungen, damit die Wasserversorgung wiederhergestellt werden kann,
  • die Sanierung und Trocknung, um Folgeschäden wie Schimmel zu vermeiden,
  • sowie Folgeschäden an der Bausubstanz (z. B. an Putz, Estrich oder Wänden), da diese zum Eigentum zählen und damit in ihre Verantwortung fallen.

Die Wohngebäudeversicherung

  • Leitungswasserschäden an Wänden, Decken und Böden
  • Folgeschäden wie Feuchtigkeit und Schimmel

Nicht abgedeckt sind Schäden durch:

  • Altersschwäche und Korrosion
  • Frost bei unzureichender Beheizung

Worauf Mieter achten müssen:

Mieter müssen den Schaden sofort melden (§ 536c BGB). Die Kosten trägt in der Regel:

  • Der Vermieter, wenn der Schaden an der Bausubstanz liegt.
  • Der Mieter, wenn der Schaden durch eigenes Verschulden entstanden ist.

Wichtig: Mieter sollten eine Hausrat- und Haftpflichtversicherung besitzen, um Folgeschäden an der eigenen Einrichtung oder Schäden durch Eigenverschulden abzudecken.

abzudecken.

Wie lange hat man kein Wasser bei einem Wasserrohrbruch?

Wie lange Sie nach einem Wasserrohrbruch kein Wasser mehr haben, hängt vom Umfang des Schadens ab:

  • Kleine Lecks sind innerhalb weniger Stunden behoben.
  • Schäden in Wänden oder Böden: 1 bis 3 Tage Reparatur plus Trocknung.
  • Komplexe Schäden können jedoch bis zu 2 Wochen – inklusive Sanierung – dauern.

Während der Arbeiten kann die Wasserversorgung zeitweise unterbrochen sein. Informieren Sie sich bei Ihrer Hausverwaltung über den genauen Zeitplan.

Sofortmaßnahmen bei einem Rohrbruch

Wenn Sie einen Rohrbruch bemerken, sollten Sie umgehend handeln. So gehen Sie am besten vor: 

  • Feuerwehr rufen (Notruf 112): Wenn Wasser unkontrolliert austritt, der Hauptwasserhahn nicht erreichbar ist oder elektrische Anlagen betroffen sind, sollten Sie sofort die Feuerwehr informieren. Diese kann das Wasser abpumpen und Gefahren beseitigen.
  • Drehen Sie den Hauptwasserhahn zu, um die Wasserzufuhr abzustellen.
  • Wenn Ihre Steckdosen oder Elektrogeräte nass geworden sind, drehen Sie den Strom ab. 
  • Dokumentieren Sie anschließend den. Machen Sie dafür Fotos und Videos und notieren Sie die Uhrzeit sowie die betroffenen Räume, die vom Schaden betroffen sind.
  • Informieren Sie Ihren Vermieter oder die Hausverwaltung informieren. Das machen Sie am besten schriftlich oder per E-Mail.
  • Lassen Sie den Schaden durch einen Installateur oder Sanitär-Notdienst begutachten und beheben.
  • Informieren Sie Ihre Hausrat-, Haftpflicht- oder Gebäudeversicherung, abhängig davon, wem der Schaden gehört und wer betroffen ist.

Tipp: Bewahren Sie alle Belege und Fotos auf. Diese sind für die Schadensregulierung unerlässlich.

Wer zahlt bei einem Rohrbruch die Erstattung bei beschädigten Möbeln und Wertgegenständen?

Bei einem Rohrbruch können Möbel, Teppiche oder Elektrogeräte beschädigt werden, wobei entscheidend ist, wem die Gegenstände gehören.

Für Eigentümer gilt:

Die Wohngebäudeversicherung zahlt Schäden an der Bausubstanz, nicht an beweglichen Gegenständen.

Für Mieter gilt:

Die Hausratversicherung deckt:

  • Möbel, Teppiche, Kleidung
  • Elektrogeräte und persönliche Gegenstände
  • Selbst eingebaute Küche oder selbst verlegten Boden

Bei Eigenverschulden haftet der Mieter. Ohne Hausratversicherung trägt er die Kosten selbst.

Schäden durch einen Rohrbruch an selbst eingebauten Küchen oder selbst verlegtem Boden

Immer häufiger bringen Mieter eigene Küchen oder Bodenbeläge mit. Diese zählen nicht zur Bausubstanz, sondern sind Eigentum des Mieters.

Selbst eingebaute Küche

  • Gilt als Hausrat des Mieters
  • Schäden werden über die Hausratversicherung reguliert
  • Ohne Versicherung: keine Erstattung

Selbst verlegter Boden

  • Gehört ebenfalls dem Mieter
  • Rohrbruchschäden: Hausratversicherung
  • Nur Böden, die vom Vermieter gestellt wurden, sind über die Gebäudeversicherung abgesichert

Eigenverschulden des Mieters

Wenn der Mieter den Wasserschaden selbst verursacht, haftet er für alle Folgen. Die private Haftpflichtversicherung schützt vor hohen Forderungen.

Was passiert ohne Versicherung?

Fehlt der Versicherungsschutz, müssen Sie die Kosten unter Umständen vollständig selbst tragen.

  • Eigentümer ohne Gebäudeversicherung müssen die Reparatur, Sanierung und Folgeschäden aus eigener Tasche bezahlen.
  • Mieter ohne Hausratversicherung erhalten keine Erstattung für Möbel, Küchen oder Bodenbeläge, da diese nicht durch eine Gebäudeversicherung abgedeckt sind. 
  • Mieter ohne Haftpflichtversicherung müssen bei Eigenverschulden die gesamten Kosten übernehmen, weil keine Haftungsabsicherung besteht. 
  • Ein Vermieter ohne Gebäudeversicherung muss die Reparaturen selbst bezahlen und Mietminderungen akzeptieren, da ihm kein Versicherungsschutz zusteht.

So beugen Sie einem Rohrbruch vor

Um einen Rohrbruch zu vermeiden, sollten Sie:

  • regelmäßig Rohre und Ventile kontrollieren, damit Undichtigkeiten frühzeitig erkannt werden,
  • Frostschutzmaßnahmen im Winter durchführen, denn gefrorene Leitungen gehören zu den häufigsten Schadensursachen,
  • Rohrbruchsensoren oder Smart-Home-Lösungen nutzen, um Lecks automatisch zu erkennen und Wasser rechtzeitig abzustellen,
  • Ihre Wartungspflichten als Vermieter ernst nehmen, weil fehlende Instandhaltung den Versicherungsschutz gefährden kann.

Haftung und rechtliche Aspekte

  • Schäden an Nachbarwohnungen oder Gemeinschaftseigentum müssen geklärt werden.
  • Mieter können bei Nutzungseinschränkung eine Mietminderung verlangen (§ 536 BGB).
  • Die Dokumentation des Schadens ist entscheidend, um Streitigkeiten zu vermeiden.

Rohrbruch: Schnell reagieren, richtig absichern

Ein Rohrbruch kann jeden treffen, egal ob Mieter oder Eigentümer. Schnelles Handeln, Schadensdokumentation sowie die richtige Versicherung sind entscheidend, um Kosten zu begrenzen. Ohne Versicherungsschutz drohen hohe finanzielle Belastungen, vor allem bei selbst eingebauten Küchen oder selbst verlegtem Boden.

Unsere Empfehlung:

  • Eigentümer: Wohngebäudeversicherung
  • Mieter: Hausrat- und Haftpflichtversicherung

Nur so sind Sie im Ernstfall umfassend abgesichert.

Ich heiße Irini Diamanti und verbinde als SEO-Managerin bei der Hegner & Möller GmbH meine Leidenschaft aus SEO, Sprache und Finanzen. Zuvor sammelte ich Erfahrung im Journalismus und als Texterin. Dabei konnte ich meine Expertise in den Bereichen Politik, Sport, Medizin und Beauty vertiefen. In meiner Freizeit koche und backe ich leidenschaftlich gerne und genieße es, in spannende Bücher einzutauchen.