A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Sie befinden sich hier: Home / CreditSUN Kreditlexikon / B / Baukindergeld

Baukindergeld – Definition und Erklärung

Das Baukindergeld soll Familien dabei unterstützen, sich Wohneigentum leisten zu können. Allerdings ist der staatliche Zuschuss begrenzt, sodass nicht alle Anträge entsprochen werden konnten.

Baukindergeld soll Familien unterstützen

Das Baukindergeld ist eine finanzielle Unterstützung des deutschen Staates für Familien mit Kindern, die eine Immobilie kaufen oder bauen möchten. Es wird als Zuschuss gewährt und soll dazu beitragen, den Wohneigentumserwerb für Familien finanziell erschwinglicher zu machen. Das Baukindergeld wird von der KfW vergeben und kann für den Erwerb oder den Bau von selbstgenutztem Wohneigentum beantragt werden. Es kann sowohl für den Kauf eines bestehenden Hauses oder einer Eigentumswohnung als auch für den Bau eines neuen Hauses genutzt werden.

Voraussetzungen für die staatliche Förderung

Um Baukindergeld zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Im Folgenden sind die wichtigsten Voraussetzungen aufgeführt:

  • Kinder: Das Baukindergeld steht Familien mit Kindern zu. Es wird pro Kind gezahlt, für das Kindergeld oder ein vergleichbarer Kinderzuschlag bezogen wird. Es gibt keine Begrenzung für die Anzahl der förderfähigen Kinder.
  • Altersgrenze: Die Antragsteller müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben, dürfen jedoch nicht älter als 45 Jahre sein. Es gelten Ausnahmen für Alleinerziehende und Familien mit Kindern, die vor dem 1. Januar 2018 geboren wurden.
  • Einkommensgrenze: Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Die genaue Einkommensgrenze richtet sich nach der Anzahl der Kinder und der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen. Die Höhe der Einkommensgrenze wird regelmäßig angepasst.
  • Wohneigentum: Das Baukindergeld kann für den Erwerb oder den Bau von selbst genutztem Wohneigentum in Deutschland beantragt werden. Dabei muss es sich um eine Wohnimmobilie handeln, die als Hauptwohnsitz genutzt wird.

Höhe und Auszahlung des Baukindergelds

Die Höhe des Baukindergelds beträgt pro Kind und Jahr 1.200 Euro. Es wird über einen Zeitraum von zehn Jahren gezahlt, sodass sich die Gesamtförderung auf 12.000 Euro pro Kind beläuft. Bei mehreren Kindern erhöht sich entsprechend die Gesamtförderung. Das Baukindergeld wird in Form eines Zuschusses gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden.

Baukindergeld