Günstigen Kredit für Ihren Renovierungsbedarf

In den eigenen vier Wänden sollen Sie sich wohlfühlen. Ob bei einem Umzug oder wenn Sie die Wohnung schon lange nutzen, sind hin und wieder Renovierungs- und Verschönerungsarbeiten erforderlich. Der Kredit für die Renovierung der Wohnung ist dafür günstige Finanzierungsmöglichkeit. Der Renovierungskredit deckt die Kosten für Material und Handwerker ab und kann Ihr zu Hause wieder gemütlich machen.

Kredit für Wohnungsrenovierung

Wann ist eine Renovierung fällig und was soll gemacht werden?

Für eine Renovierung gibt es mehrere Gründe. Vielleicht haben Sie Ihre Traumwohnung gefunden – Lage, Größe und Mietpreis sind top, aber der Zustand ist verbesserungsbedürftig. Da kann sich eine Renovierung lohnen, da Sie Ihr zu Hause nach Ihren Vorstellungen gestalten können. Auch wenn Sie Ihr Zuhause schon mehrere Jahre lang bewohnen, kann es sinnvoll sein, die Wohnung zu renovieren. Sie richten ein Zimmer neu ein und stellen fest, dass Boden und Wände dringend eine Erneuerung brauchen. Wenn Sie eine gebrauchte Immobilie kaufen, werden Sie wahrscheinlich ebenfalls über eine Renovierung nachdenken. Ein günstiger Renovierungskredit hilft Ihnen, Ihre Vorstellungen in die Tat umzusetzen. Vor der Beantragung des Kredits ist eine möglichst exakte Kalkulation der Kosten wichtig. Wenn Sie einen Handwerksbetrieb beauftragen, lassen Sie sich einen aussagekräftigen Kostenvoranschlag erstellen. Wer die Arbeiten in Eigenregie durchführt, stellt ebenso alle Kosten für das Material und sonstige Ausgaben zusammen. Die Kreditsumme sollte möglichst genau auf den tatsächlichen Geldbedarf abgestimmt sein. Ist der Kreditbetrag zu hoch, zahlen Sie unnötige Zinsen. Wenn Sie zu wenig berücksichtigt haben, ist unter Umständen ein weiterer Kredit erforderlich. Das können Sie mit einer guten Kalkulation vermeiden.

Was ist der Unterschied zwischen einem Renovierungskredit und einem Modernisierungskredit?

Bei einer Modernisierung handelt es sich um tiefergreifende Veränderungen, die eine Verbesserung der Wohnung zum Ziel haben. Teilweise sind die Grenzen zwischen einer Modernisierung und einer Sanierung fließend. In der Wohnung oder dem Haus wird auf jeden Fall mehr gemacht als nur die Wände zu streichen und einen neuen Boden zu verlegen. Die Modernisierung steigert den Wert der Immobilie. Der Modernisierungskredit ist hauptsächlich für Immobilieneigentümer interessant. Falls die Maßnahmen energetische Verbesserungen beinhalten, kann diese Kreditform staatlich gefördert werden.

Wenn Sie dagegen die Wohnung renovieren, geht es um Verschönerungsarbeiten. Der Begriff Renovierung bedeutet im weitesten Sinne „wieder wie neu“. Nicht nur in optischer Hinsicht, auch der Wohnwert erhöht sich. Achten Sie als Mieter darauf, dass Sie bei bestimmten Renovierungsarbeiten die Zustimmung des Vermieters brauchen. In der Regel dürfen Sie ohne Zustimmung die Wände streichen oder tapezieren. Ebenso können Sie (auf eigene Kosten) einen abgenutzten Teppichboden durch einen neuen Teppichbelag ersetzen. Alle anderen Veränderungen sollten Sie mit dem Vermieter absprechen. Der Mietvertrag dient als Grundlage, es geht aber auch darum, ob und in welchem Umfang sich der Vermieter an größeren Renovierungsarbeiten beteiligt.

Anders sieht es dagegen aus, wenn Sie Eigentümer Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses sind. Innen können Sie ohne Einschränkung sämtliche Renovierungsarbeiten vornehmen, zum Beispiel:

  • Parkett, Laminat oder Fliesen verlegen
  • das Badezimmerrenovieren
  • Türen, Türstöcke und Fensterrahmen streichen
  • Wände nach Ihrem Geschmack gestalten

Maßnahmen, die nach außen sichtbar sind, bedürfen im Einzelfall der Genehmigung der Wohnungs- oder Hauseigentümergemeinschaft. In größeren Wohnanlagen legen die Eigentümer oft Wert auf ein einheitliches Erscheinungsbild. Auch die Gemeinde kann in einer Verordnung beispielsweise die Fassadenfarbe festlegen. Erkundigen Sie sich schon in der Planungsphase, welche Renovierungsarbeiten im Außenbereich problemlos möglich sind und wann Sie eine Zustimmung brauchen.

So einfach geht’s!


1.
Formular ausfüllen (kostenlos).
2.
Unverbindliches Angebot erhalten.
3.
Auszahlung Ihres Kredits.
Kredit für Renovierung

Der Renovierungskredit – Was ist das eigentlich genau?

Von der Kreditform her ist der Renovierungskredit ein Ratenkredit. Der Unterschied zum klassischen Kleinkredit oder Privatkredit liegt darin, dass der Renovierungskredit zweckgebunden ist. Sie können den Kreditbetrag also nur für die Kosten verwenden, die entstehen, wenn Sie Ihre Wohnung renovieren. Ihr Vorteil: Einen Kredit für die Renovierung Ihrer Wohnung erhalten Sie zu günstigen Konditionen. Sie brauchen die Renovierung nicht aufzuschieben, bis Sie die erforderliche Summe gespart haben. Bei den allgemein steigenden Kosten aufgrund der Inflation ist es sogar besser, nicht zu warten. Insbesondere dann, wenn Sie einen Umzug planen, sind die Kosten für die Renovierung einer leeren Wohnung niedriger. Die Arbeiten gehen schneller vonstatten, es müssen nicht erst mühsam Möbel und sonstige Gegenstände weggeräumt werden.

Für Sie sind die Ausgaben gut planbar. Sie beantragen die kalkulierte Kreditsumme und erhalten innerhalb kurzer Zeit eine Zusage. Die Höhe der Zinsen richtet sich nach Ihrer Bonität und nach der Laufzeit. Wählen Sie eine Laufzeit und dementsprechend eine Ratenhöhe für die monatliche Rückzahlung, die gut in Ihr Budget passt. Sinnvoll ist außerdem, wenn Sie sich für einen Renovierungskredit entscheiden, bei dem eine vorzeitige Rückzahlung ohne Vorfälligkeitsentschädigung fällig wird. Vielleicht wird ein Sparvertrag fällig oder Ihr Einkommen steigt, dann können Sie den noch offenen Restbetrag auf einmal zurückzahlen.

Für Eigenheimbesitzer gilt, dass ein Renovierungskredit bis zu einer Höhe von 50.000 Euro nicht als Grundschuld eingetragen werden muss. Das spart zusätzliche Kosten. Sollten Sie die Renovierung mit einer Modernisierung und/oder Sanierung koppeln. sind Förderungen möglich.

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, wenn Sie einen Kredit für die Renovierung aufnehmen möchten?

Eine Grundvoraussetzung ist die Volljährigkeit. Ihr Wohnsitz liegt in Deutschland, Sie haben ein deutsches Bankkonto. Sie müssen ein festes monatliches Einkommen nachweisen. Der Arbeitsvertrag muss unbefristet sein und in der Regel bereits seit mindestens sechs Monaten bestehen. Die Gewährung eines Renovierungskredits ist auch für Rentner und Pensionäre möglich.

Der Kreditbetrag soll in einem ausgewogenen Verhältnis zu Ihrer Einkommenssituation stehen. Stellen Sie alle Ausgaben zusammen, berücksichtigen Sie dabei unvorhergesehene Ausgaben. Mit einem guten Überblick über Ihre gesamten Ausgaben können Sie die Kreditrate besser einschätzen.

Wenn Sie selbstständig sind und Ihre Wohnung renovieren lassen möchten, sind ebenfalls Nachweise über Ihre Einkommenssituation erforderlich. Wir beraten Sie gern persönlich, wie Sie als Selbstständiger einen Kredit für die Renovierung beantragen.

Zu Ihrem Einkommen zählen des Weiteren:

  • Kindergeld
  • Unterhaltszahlungen
  • Mieteinnahmen
  • Renten und Pensionen
  • Regelmäßige Nebeneinkünfte

So kommen Sie zu Ihrem Renovierungskredit

Für die Gewährung Ihres Kredits für die Wohnungsrenovierung sind nur wenige Schritte erforderlich. Füllen Sie den Kreditantrag online aus und schicken Sie den Antrag ab. Wir kontaktieren Sie telefonisch und beraten Sie umfassend. Anschließend senden wir Ihnen den Kreditvertrag zu. Nachdem Sie den Vertrag erhalten haben, unterschreiben Sie ihn und schicken ihn an uns zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen an uns zurück. Der gewünschte Betrag ist schnell auf Ihrem Konto, und Sie können damit beginnen, Ihre Wohnung zu renovieren.

Wir entscheiden rasch und unbürokratisch. Sie haben einen persönlichen Ansprechpartner, mit dem Sie alle offenen Fragen in Ruhe besprechen können.

Auf einen Blick: Der Renovierungskredit für die Verschönerung Ihrer Wohnung

Bei creditSUN treffen Sie auf vielseitige Finanzierungsmöglichkeiten. Der Renovierungskredit bietet sich an, wenn Sie Ihr Zuhause zu einer echten Wohlfühloase machen möchten. Sie beantragen den Kredit für die Renovierung bequem online. Wir bieten Ihnen eine ausführliche Beratung und eine schnelle Kreditentscheidung. Unser Renovierungskredit ist günstig, Sie können die Renovierung mit niedrigen Kreditzinsen schon bald in Angriff nehmen. Ob für eine neue Küche oder neue Tapeten, sichern Sie sich den Renovierungskredit zu günstigen Konditionen!

030 - 2000 399 22

Birgit Roth

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Sigrid Neukirch

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Pia Glaubitz

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Bankkaufmann (IHK)