Sie befinden sich hier: Home / Blog / Kredit / Arbeitgeberdarlehen: Sollten Sie Ihren Chef bei finanziellen Engpässen nach einem Kredit fragen?

Arbeitgeberdarlehen: Sollten Sie Ihren Chef bei finanziellen Engpässen nach einem Kredit fragen?

Beitrag wurde aktualisiert am 10.01.2024
Arbeitgeberdarlehen

Arbeitgeberdarlehen sind die praktische und oftmals günstigere Alternative zum Bankenkredit. Ein Kredit vom Arbeitgeber kann Ihnen als Arbeitnehmer im Rahmen betrieblicher Sozialleistungen seitens Ihres Arbeitgebers gewährt werden. Klein- und Konsumentenkredite sind ebenso möglich wie Darlehen für den Immobilienerwerb. Wie bei anderen Kreditverträgen kann auch hier die Summe individuell vereinbart und festgelegt werden. Gerade kleine Summen über einige hundert Euro zur Überbrückung finanzieller Engpässe sind bei Personalkrediten beliebt. Auch die Laufzeit kann vertraglich individuell vereinbart werden – sofern es sich nicht um einen Immobilienkredit handelt, bewegen sich die Laufzeiten üblicherweise bei maximal 84 Monaten. Die monatlichen Raten werden meist vom Arbeitgeber bei einem Personalkredit direkt mit der Lohn- oder Gehaltszahlung verrechnet: Die Rate wird einfach von dieser Zahlung einbehalten.

Wem steht ein Arbeitgeberdarlehen zu?

Einen rechtlichen Anspruch auf einen Kredit vom Arbeitgeber gibt es nicht. Üblich sind Personalkredite eher in größeren als in kleinen Unternehmen, da natürlich die finanzielle Situation des Arbeitgebers eine Kreditgewährung überhaupt zulassen muss. Allerdings gilt: Sollte ein Mitarbeiter ein Arbeitgeberdarlehen erhalten, haben theoretisch laut Gleichbehandlungsgrundsatz auch alle anderen Mitarbeiter Anspruch auf einen Kredit vom Arbeitgeber. Natürlich können individuelle Gründe trotzdem dagegen sprechen, etwa wenn der Arbeitnehmer bereits hohe Schulden hat.

Es gibt außerdem einige besondere Mitarbeitergruppen, die von Arbeitgeberdarlehen in den meisten Fällen grundsätzlich ausgeschlossen sind. Dabei handelt es sich um

  • Auszubildende
  • Mitarbeiter in der Probezeit
  • Mitarbeiter in befristeten Arbeitsverhältnissen

Vor- und Nachteile eines Arbeitgeberdarlehens

Die Kosten für einen Kredit vom Arbeitgeber sind für den Arbeitgeber oftmals günstiger als Kredite der Bank. Zum einen kann der Zinssatz deutlich geringer ausfallen, zum anderen verlangen die Arbeitgeber in den meisten Fällen keine Gebühren für den Vertragsabschluss. Allerdings muss der Zinsvorteil als geldwerter Vorteil versteuert werden. Ein weiterer Pluspunkt: Arbeitgeber verlangen für einen Personalkredit in der Regel keine zusätzlichen Sicherheiten vom Arbeitnehmer. Sie haben durch den direkten Zugriff auf die Lohnzahlungen bereits eine Absicherung in der Hand.

Für den Arbeitnehmer liegen die Vorteile unter anderem in der Mitarbeiterbindung: Durch die Gewährung eines Personalkredits fühlen sich Mitarbeiter eher verpflichtet, länger für diese Firma zu arbeiten. Weiterhin sind natürlich die Zinseinkünfte als Vorteil zu nennen. Dazu kommt die Tatsache, dass Arbeitgeber im Allgemeinen ein geringeres Ausfallrisiko für ihre Arbeitgeberdarlehen tragen müssen, als Banken es für vergleichbare Kredite hätten. Schließlich beeinflussen sie selbst die Dauer des Arbeitsverhältnisses mit und zahlen auch das Gehalt, von dem letztendlich die Kreditrate beglichen wird.

Was gibt es bei der Versteuerung zu beachten?

Wie jeden anderen Kredit können Sie auch das Arbeitgeberdarlehen abhängig von der konkreten Verwendung eventuell steuerlich absetzen. Was Sie in jedem Fall bei der Steuererklärung angeben müssen: Den Zinsvorteil. Sollte sich aus dem Unterscheid des Zinssatzes für das Arbeitgeberdarlehen zum marktüblichen Zins ein Unterschied von insgesamt mehr als 2600 Euro ergeben, müssen Sie diesen geldwerten Vorteil versteuern.

Was passiert mit dem Personalkredit beim Austritt aus dem Unternehmen?

Üblicherweise wird im Vertrag zum Arbeitgeberdarlehen festgelegt, dass eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht den Kreditvertrag beendet. Möglich ist jedoch, dass sich mit Ausscheiden aus dem Unternehmen der Zinssatz erhöht (und zwar auf den banküblichen Zins). Zur eigenen Absicherung sollten Sie darauf achten, dass ein Weiterbestehen des Kredites auch nach Ihrem Ausscheiden vertraglich festgehalten ist. Ansonsten könnte der Arbeitergeber tatsächlich nach Ihrem Austreten eine sofortige Rückzahlung verlangen.

Fazit zum Kredit vom Arbeitgeber

Ein Arbeitgeberdarlehen kann, sofern Ihr Arbeitgeber es anbietet, eine sinnvolle Alternative zum Bankenkredit darstellen, da Sie Zinsen und Gebühren sparen. Zu beachten gilt:

  • Von einer Kreditsumme ab wenigen hundert Euro bis hin zu Summen im sechsstelligen Bereich ist theoretisch alles möglich, sofern der Arbeitgeber dies anbietet. Gesetzliche Beschränkungen gibt es nicht
  • Arbeitgeberdarlehen können genau wie Bankkredite für verschiedene Zwecke genutzt werden
  • Achten Sie möglichst auf eine genaue vertragliche Vereinbarung darüber, dass der Personalkredit unabhängig vom Arbeitsverhältnis besteht
  • Sollte die Kredite nicht direkt vom Lohn einbehalten werden und es kommt zu einer Pfändung seitens des Arbeitgebers, muss dieser sich natürlich an die Pfändungsfreigrenze halten (Lesen Sie auch den Artikel zum Thema P-Konto)

Ich heiße Quang Lam und arbeite bei der Hegner & Möller GmbH als Marketing Director. Ich interessiere mich sehr stark für die Themen Finanzen und Sport. In meiner Freizeit gehe ich gerne laufen und betreibe auch einen Laufblog. Ich schreibe für den creditSUN Blog nur über die Themen, die mich auch wirklich interessieren.

Kategorien