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Aktien verschenken: Können Sie Wertpapiere an Familie oder Freunde verschenken?

Aktien verschenken

In den letzten Jahren wurden Aktien und ETFs als Geldanlage immer beliebter, da es in der Niedrigzinsphase keine Zinsen für das Ersparte gab. Angesichts dieser Entwicklungen haben viele Menschen begonnen, über die Möglichkeit nachzudenken, Aktien als Geschenk an ihre Verwandten und Freunde zu übertragen. Aber wie funktioniert das Verschenken von Aktien und gibt es dabei etwas zu beachten? Im folgenden Artikel erfahren Sie, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit Sie Aktien verschenken können.

Aktien als Geschenk nur mit einem Depot möglich

Die Voraussetzungen für das Verschenken von Wertpapieren sind klar definiert. Sie hängen sowohl von der Gesetzgebung als auch von den Vorschriften der Banken und Broker ab. Zunächst einmal muss der Empfänger ein Depot besitzen, in dem die Aktien aufgenommen werden können. Hier sind einige der grundlegenden Voraussetzungen für das Wertpapier-Geschenk:

  • Der Empfänger muss in der Regel volljährig sein. Bei minderjährigen Empfängern muss ein Erziehungsberechtigter das Depot verwalten
  • Der Empfänger benötigt ein Bankkonto bei einer Bank oder einem Broker, die Depotdienstleistungen anbietet
  • Die Einzelheiten zur Aktienübertragung müssen präzise definiert werden, einschließlich der Anzahl der Aktien und der jeweiligen Aktiengesellschaft
  • Die genaue Beachtung dieser Voraussetzungen ist fundamental, um rechtliche Komplikationen zu vermeiden

Es ist notwendig, diese Schritte sorgfältig und detailliert durchzuführen, um sicherzustellen, dass Aktien als Geschenk ordnungsgemäß und gemäß den gesetzlichen Vorgaben übertragen wird. Daher sollte man sich vorab ausgiebig informieren und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch nehmen. Es ist auch empfehlenswert, sich über mögliche steuerliche Konsequenzen der Aktienübertragung zu informieren, um unerwartete finanzielle Verpflichtungen zu vermeiden.

Die bürokratische Brücke: Warum ein Schenkungsformular unverzichtbar ist

Um Aktien zu verschenken, ist es unerlässlich, ein spezielles Schenkungsformular von Ihrem Broker oder Ihrer Bank einzuholen. Dieses Formular ist insbesondere für die Berechnung der Kapitalertragssteuer und der Schenkungssteuer relevant. Die Kapitalertragssteuer betrifft den Gewinn, der aus der Wertsteigerung der Aktien erzielt wird, während die Schenkungssteuer auf den geschenkten Betrag an sich anfällt.

Zusätzlich dient das Formular als rechtliche Grundlage für den Transfer und dokumentiert die Absicht der Schenkung, was sowohl für den Schenker als auch für den Empfänger eine juristische Absicherung darstellt. Darüber hinaus ist es eine sinnvolle Nachweismöglichkeit für den Fall, dass es in der Zukunft zu Fragen oder Unklarheiten bezüglich des Geschenks kommen sollte. Es bietet also nicht nur steuerliche, sondern auch rechtliche Klarheit und Sicherheit.

Die Dauer der Aktienübertragung

Der Prozess der Aktienübertragung ist kein Augenblicksphänomen. Je nach den beteiligten Institutionen und der Art der Aktien kann dieser Prozess von einigen Tagen bis zu mehreren Wochen dauern. Hierbei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, wie die Bearbeitungszeiten der beteiligten Banken und die Komplexität der zu übertragenden Aktien.

Beachtung der Freibeträge bei der Schenkungssteuer

Wenn Sie jemand Aktien verschenken, muss sich der Beschenkte zwangsläufig mit Freibeträgen bei der Schenkungssteuer auseinandersetzen. Diese Freibeträge sind in der Tat kleine Steueroasen, die es uns ermöglichen, Großzügigkeit zu zeigen, ohne dabei von der steuerlichen Last erdrückt zu werden.

Es ist essenziell, die Freibeträge zu verstehen und zu berücksichtigen, da sie bestimmen, in welchem Ausmaß Ihre Großzügigkeit steuerlich belastet wird. Dieser Freibetrag ist der Wert, bis zu dem eine Schenkung steuerfrei ist. Was darüber hinausgeht, wird besteuert.

Die Freibeträge sind je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedlich gestaffelt. Sie können sogar recht großzügig sein.

  • Für Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner liegt der Freibetrag bei stolzen 500.000 Euro
  • Für Kinder beträgt der Freibetrag ebenfalls beachtliche 400.000 Euro
  • Enkelkinder kommen ebenfalls in den Genuss eines Freibetrags, der bei 200.000 Euro angesetzt ist
  • Für alle anderen Personen liegt der Freibetrag bei 20.000 Euro

Fallen Gebühren bei der Aktienübertragung an?

Obwohl die Übertragung von Aktien grundsätzlich kostenfrei ist, können in bestimmten Fällen Gebühren anfallen. Einige Banken und Broker können Transfergebühren erheben. Es ist daher ratsam, sich vor der Schenkung bei der jeweiligen Institution über mögliche Kosten zu informieren.

Aktien als wertvolle Geschenkidee

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Verschenken von Aktien eine ausgezeichnete Möglichkeit ist, finanziellen Wohlstand und Expertise an geliebte Menschen weiterzugeben. Bei diesem Prozess sollten jedoch sowohl die Schenkungssteuer als auch die entsprechenden Freibeträge berücksichtigt werden. Weiterhin ist zu beachten, dass die Depotübertragung zwar grundsätzlich kostenfrei ist, in Einzelfällen jedoch Gebühren anfallen können.

Zudem sollten Sie darauf achten, solide und gut laufende Aktien zu verschenken, die auch in der Zukunft vielversprechend sind. Dies stellt sicher, dass der Beschenkte langfristig von Ihrem Geschenk profitiert. Eine weitere sichere Alternative sind ETFs, die ein breites Spektrum an Aktien abdecken und das Risiko streuen. So wird Ihr Geschenk nicht nur ein Zeichen Ihrer Zuneigung, sondern auch eine Investition in die finanzielle Zukunft des Beschenkten.

Ich heiße Martina Lange und schreibe mit Vorliebe journalistische Texte rund um die Themen Finanzen und Medizin. Außerdem liebe ich es, Fachartikel jeglicher Art zu schreiben. Ich finde mich in beinahe jedes Thema ein und freue mich immer, wenn ich nach der Fertigstellung eines Textes über noch mehr Wissen verfüge. Als freiberufliche Autorin schreibe ich leidenschaftlich gern für creditSUN.

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