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Bargeld verschenken: Was Sie unbedingt beachten sollten

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Wussten Sie, dass Geld zu verschenken strafbar sein kann? Natürlich nur unter bestimmten Bedingungen. Was Sie alles beachten müssen, damit Sie bei einer Schenkung keine Probleme mit den Behörden bekommen, erfahren Sie in diesem Beitrag. 

Wann das Verschenken von Geld heikel werden kann

Geld weiterzugeben wirkt im Alltag oft unkompliziert – sei es als Unterstützung, als Geschenk oder als spontane Hilfe. Doch sobald größere Beträge im Spiel sind oder Behörden wie Banken und Finanzämter involviert werden, gelten klare Regeln. Diese bestimmen, ab wann eine einfache Geldgabe rechtlich relevant wird und wann Dokumentations- oder Meldepflichten greifen. Erst dadurch wird aus einer gewöhnlichen Geldübergabe eine offizielle Schenkung.

Was ist eine Schenkung?

Eine Schenkung liegt – vereinfacht gesagt – immer dann vor, wenn eine Person einer anderen Person Vermögen ohne Gegenleistung überträgt. Laut des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 516 BGB) gibt jemand, der etwas verschenkt, Vermögen ab, ohne dafür etwas zurückzubekommen. Genau deshalb kann schon eine scheinbar harmlose Geldübergabe rechtlich relevant werden, wenn bestimmte Regeln nicht eingehalten werden.

Zu einer Schenkung zählen unter anderem:

  • jede freiwillige und unentgeltliche Zuwendung unter Lebenden, die den Empfänger bereichert.
  • Vermögensvorteile zwischen Ehepartnern, die sich aus der Wahl des Güterstandes „Gütergemeinschaft“ ergeben.
  • Abfindungen bei einem Erbverzicht.
  • vorweggenommene Erbanteile oder Vermögensübertragungen, die mit einer Auflage verbunden sind.

Wichtig ist: Erbringt der Beschenkte eine Gegenleistung, wird diese vom Wert der Schenkung abgezogen – vorausgesetzt, sie lässt sich finanziell bewerten.

Wann drohen bei Bargeld-Schenkungen Probleme?

Bargeld zu verschenken ist grundsätzlich erlaubt. Heikel wird es jedoch, wenn bestimmte gesetzliche Vorgaben verletzt werden oder die Herkunft des Geldes nicht klar ist. Denn sobald Banken oder Behörden involviert sind, können unangenehme Nachfragen entstehen. Aus diesem Grund sollten Sie die folgenden Punkte besonders beachten.

Herkunft des Bargeldes

Größere Bargeldsummen wecken schnell das Interesse von Banken, dem Finanzamt oder sogar Strafverfolgungsbehörden. Der Grund: Sie sollen Geldwäsche, Steuerhinterziehung oder illegale Geldströme verhindern. Daher gilt:

  • Unklare oder nicht belegbare Herkunft: Kann der Schenkende den Ursprung des Geldes nicht nachweisen (z. B. Kontoauszüge, Sparbücher, Verkaufsbelege), können Banken verdächtige Aktivitäten melden.
  • Einzahlungen über 10.000 Euro: Ab dieser Schwelle muss die Bank Ihre Identität prüfen und darf zusätzliche Nachweise verlangen.
  • Verdachtsmeldungen: Selbst kleinere Beträge können gemeldet werden, wenn die Transaktion ungewöhnlich wirkt.

Tipp: Dokumentieren Sie die Herkunft des Bargeldes stets schriftlich, damit Sie im Zweifel schnell reagieren können.

Schenkungssteuer

Schenkungen sind steuerpflichtig, allerdings erst ab bestimmten Freibeträgen. Entscheidend ist, in welchem Verhältnis Schenkender und Beschenkter zueinander stehen.

Steuerklassen und Freibeträge bei Erbschaft und Schenkung

Verwandtschaftsgrad
Freibetrag                      
Ehegattinnen und Ehegatten, eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner 500.000 €
Kinder, Stief- und Adoptivkinder 400.000 €
Enkel, deren Eltern verstorben sind 400.000 €
Enkel, deren Eltern noch leben 200.000 €
Urenkel 100.000 €
Geschwister, Neffen, Nichten, Eltern, Großeltern, Stiefeltern, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, geschiedene Ehegattinnen und Ehegatten / Getrennte 20.000 €
alle übrigen Beschenkten 20.000 €

Quelle: §15, §16 ErbStG

Wird ein Freibetrag überschritten, fällt die Schenkungssteuer an. Der Steuersatz liegt – je nach Verwandtschaftsgrad und Höhe – zwischen 7 % und 50 %.

Auch Bargeldschenkungen müssen dem Finanzamt gemeldet werden, sobald der Betrag über dem Freibetrag liegt. Eine unterlassene Meldung kann als Steuerhinterziehung gewertet werden.

So verschenken Sie Bargeld rechtlich sicher

  • Dokumentieren Sie die Geldübergabe: Lassen Sie sich am besten schriftlich bestätigen (z. B. Schenkungsvertrag, handschriftliche Urkunde), dass es sich um eine Schenkung handelt. Das ist besonders wichtig, wenn höhere Beträge im Spiel sind.
  • Erklären Sie bei Einzahlungen von großen Beträgen bei der Bank die Herkunft und den Umstand der Schenkung.
  • Melden Sie die Schenkung beim Finanzamt innerhalb der vorgeschriebenen Frist, auch wenn Sie glauben, unter dem Freibetrag zu bleiben. Das schützt vor späteren Nachforderungen oder rechtlichen Problemen.
  • Vermeiden Sie Unsicherheit bei hohen Beträgen: Wenn z. B. Eltern oder Großeltern an Kinder oder Enkel verschenken, kann eine notarielle Beurkundung oder zumindest eine schriftliche Vereinbarung sinnvoll sein.
  • Unterscheiden Sie zwischen üblichen Gelegenheitsgeschenken und größeren Zuwendungen: Kleine Geschenke zu Anlässen sind in der Regel unproblematisch, bei größeren Beträgen lohnt sich Vorsicht und Dokumentation.

Bargeld verschenken: So handeln Sie sicher und rechtskonform

Das Verschenken von Bargeld ist grundsätzlich möglich – und oft völlig ungefährlich. Aber: Bei größeren Summen werden Herkunftsnachweise, Anzeige beim Finanzamt und steuerliche Aspekte wichtig. Wer hier die Regeln kennt und beachtet, vermeidet unangenehme Überraschungen.


Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre geplante Schenkung unter die Freibeträge fällt oder wie Sie eine Schenkung formgerecht abwickeln, kann eine Beratung (z. B. Steuerberater oder Bank­berater) sinnvoll sein.

Ich heiße Irini Diamanti und verbinde als SEO-Managerin bei der Hegner & Möller GmbH meine Leidenschaft aus SEO, Sprache und Finanzen. Zuvor sammelte ich Erfahrung im Journalismus und als Texterin. Dabei konnte ich meine Expertise in den Bereichen Politik, Sport, Medizin und Beauty vertiefen. In meiner Freizeit koche und backe ich leidenschaftlich gerne und genieße es, in spannende Bücher einzutauchen.