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Geldwäsche: Das sollten Sie wissen

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Haben Sie vor, Ihr Auto in nächster Zeit zu verkaufen? Dann sollten Sie aufpassen! Denn Barzahlungen über 10.000 Euro können Sie ins Visier der Geldwäschefahnder bringen. Schließlich dient das Geldwäschegesetz (GwG) zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und betrifft nicht nur Banken und andere Finanzdienstleister, sondern auch Privatpersonen.

In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, was Sie als Privatperson über das GwG wissen müssen, um Verstöße zu vermeiden.

Was genau versteht man unter Geldwäsche?

Geldwäsche ist der Prozess, illegal erworbenes Geld in den legalen Wirtschaftskreislauf einzugliedern. Zu den illegal-erworbenen Geldern gehören unter anderem Gelder von:

  • Raubüberfällen
  • Drogen-, Waffen- und Menschenhandel
  • Prostitution
  • Erpressungsgelder
  • Illegales Glückspiel

Damit man nicht mehr erkennen kann, woher das Geld ursprünglich stammt, wird es mit der Geldwäsche „reingewaschen“. Dabei nutzen Kriminelle verschiedene Methoden, um Geld zu waschen, z. B.:

  • Bargeld, denn dieses lässt sich schwer verfolgen.
  • Kriminelle gründen Scheinunternehmen, um illegale Geldeinnahmen zu waschen.
  • Auch komplexe Finanztransaktionen können dazu genutzt werden, die Herkunft des Geldes zu verschleiern.
  • Da Kryptowährungen wie der Bitcoin und Co. ein gewisses Maß an Anonymität bieten, sind sie für die Geldwäsche sehr attraktiv.

Die drei Phasen der Geldwäsche:

Der Prozess der Geldwäsche lässt sich in drei Phasen gliedern:

  1. Placement (Platzierung):

In der ersten Phase wird das illegal erworbene Geld in den legalen Wirtschaftskreislauf eingeführt. Dafür gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen. Zu den gängigsten Methoden gehören unter anderem:

  • Bargeld: Kriminelle nutzen häufig Bargeld, da dieses schwer zu verfolgen ist. Sie können zum Beispiel in Restaurants, Casinos oder Geschäften große Summen Bargeld bezahlen, um illegale Gewinne zu waschen.
  • Scheinunternehmen: Kriminelle gründen Scheinunternehmen, um illegale Geldeinnahmen zu verschleiern. Diese Unternehmen tätigen dann scheinbare Geschäfte mit anderen Unternehmen, um die Herkunft des Geldes zu verwischen.
  • Investments: Viele investieren mit ihren illegalen Gewinnen in Immobilien, Aktien, Kunstwerke oder andere Vermögenswerte investieren.
  1. Layering (Verschleierung):

Nun wird die Herkunft des Geldes verschleiert. Da kann man wie folgt vorgehen:

  • Komplexe Finanztransaktionen: Kriminelle verschleiern die Herkunft des Geldes, indem Sie es zum Beispiel auf verschiedene Konten in unterschiedlichen Ländern überweisen.
  • Strohmänner: Um Ihre Identität zu vertuschen, nutzen viele sogenannte Strohmänner, die im Namen der Kriminellen handeln, aber nicht die tatsächlichen Eigentümer der Vermögenswerte sind.
  • Offshore-Gesellschaften: Offshore-Gesellschaften sind auch eine beliebte Methode, um die Identität der Geldwäscher sowie die Herkunft des Geldes zu verschleiern. Bei Offshore-Gesellschaften handelt es sich um Unternehmen, die in einem Land mit niedrigen Steuersätzen und geringen Regulierung registriert sind.
  1. Integration (Reintegration):

In dieser letzten Phase wird das gewaschene Geld in die legale Wirtschaft integriert. Dies kann zum Beispiel durch den Kauf von Vermögenswerten, die Finanzierung von Unternehmen oder die Investition in Aktien geschehen.

  • Kauf von Vermögenswerten: Das gewaschene Geld wird genutzt, um Immobilien, Autos, Yachten oder andere Vermögenswerte zu kaufen.
  • Finanzierung von Unternehmen: Gewaschene Gelder können verwendet werden, um Unternehmen zu gründen oder zu finanzieren.
  • Investitionen: Gewaschene Gelder können in Aktien, Anleihen oder andere Finanzprodukte investiert werden.

Was beinhaltete das Geldwäschegesetz?

Wie bereits erwähnt, soll das (GwG) verhindern, dass Kriminelle das illegale Geld in den legalen Wirtschaftskreislauf integrieren. Dabei gilt es für alle Unternehmen und Wirtschaftsakteure, die in Deutschland tätig sind.

Deshalb müssen diese:

  • ihre Kunden identifizieren.
  • verdächtige Transaktionen an die Behörden melden. Dies gilt besonders für Bargeldgeschäfte.

Wer gehört zu den Verpflichteten nach dem GwG?

Zu den Verpflichteten nach dem GwG gehören unter anderem:

  • Kredit- und Finanzdienstleitungsinstitute: Durch Ihre tragende Rolle im Zahlungsverkehr können diese Institute missbraucht werden, um das illegale Geld in die legale Wirtschaft zu integrieren.
  • Versicherungen: Um die Herkunft der Gelder zu verschleiern, investieren viele Kriminelle hohe Summen in Lebens- und Rentenversicherungen.
  • Immobilienmakler: Auch der Kauf von Immobilien bietet die Möglichkeit, das illegale Geld zu investieren.
  • Notare, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater: Durch ihre Beratung und Treuhandfunktionen sind diese Berufsgruppen in der Lage, illegale Aktivitäten zu verschleiern.

Wie Sie erkennen können, sind diese Institute und Berufsgruppen besonders anfällig für die Verschleierung illegaler Gewinne. Deshalb sind sie nach dem GwG dazu verpflichtet, Transaktionen zu überwachen und verdächtige Aktivitäten an die zuständigen Behörden zu melden. So soll die Geldwäsche verhindert und die Strafverfolgung unterstützt werden.

Welche Sorgfaltspflichten müssen die Verpflichteten erfüllen?

Die Verpflichteten müssen verschiedene Sorgfaltspflichten erfüllen, um Geldwäsche zu verhindern. Dazu gehören:

  • Kundenidentifizierung: Die Identität des Kunden muss festgestellt und dokumentiert werden.
  • Verdachtsmeldung: Bei Verdacht auf Geldwäsche muss eine Verdachtsmeldung an die Financial Intelligence Unit (FIU) des Bundesministeriums der Finanzen erstattet werden.
  • Risikoanalyse: Die Verpflichteten müssen eine Risikoanalyse durchführen, um das Risiko von Geldwäsche in ihrem Geschäftsbereich zu bewerten.
  • Interne Kontrollen: Die Verpflichteten müssen interne Kontrollen einrichten, um die Einhaltung des GwG zu gewährleisten.

Wie können Privatpersonen gegen das Geldwäschegesetz verstoßen?

Auch Sie als Privatpersonen können gegen das GwG verstoßen – oftmals ohne es zu wissen. Dies ist der Fall, wenn Sie zum Beispiel:

  • Mit über 10.000 Euro bar bezahlen.
  • Regelmäßige hohe Geldeinzahlungen auf ihr Girokonto vornehmen, ohne die Herkunft des Geldes zu erklären.
  • Wissentlich an Geldwäschehandlungen mitwirken.

Strafen bei Verstößen gegen das GwG:

Verstöße gegen das GwG können mit Strafen geahndet werden. So können Privatpersonen mit Geldbußen bis zu 100.000 Euro belangt werden. In schweren Fällen kann sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren verhängt werden.

Was können Sie tun, um Geldwäsche zu verhindern?

Privatpersonen können verschiedene Maßnahmen ergreifen, um Geldwäsche zu verhindern:

  • Informieren Sie sich über das GwG und die damit verbundenen Pflichten.
  • Seien Sie wachsam bei Bargeldgeschäften.
  • Prüfen Sie die Identität des Vertragspartners bei Bargeldgeschäften über 10.000 Euro. Verlangen Sie den Personalausweis oder Reisepass des Vertragspartners und notieren Sie sich die Personalien.
  • Bewahren Sie Belege über Bargeldgeschäfte und hohe Geldeinzahlungen auf. So können Sie die Herkunft des Geldes im Zweifelsfall nachweisen.
  • Sollten Sie den Verdacht haben, dass jemand Geld wäscht, melden Sie dies anonym bei der FIU. Das GwG ist ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Es betrifft nicht nur Banken und andere Finanzdienstleister, sondern auch Privatpersonen. Daher ist es wichtig, dass sich Privatpersonen über das GwG informieren und die damit verbundenen Pflichten kennen. Mehr dazu erfahren Sie auf der Seite des BfJ.

Ich heiße Irini Diamanti und verbinde als SEO-Managerin bei der Hegner & Möller GmbH meine Leidenschaft aus SEO, Sprache und Finanzen. Zuvor sammelte ich Erfahrung im Journalismus und als Texterin. Dabei konnte ich meine Expertise in den Bereichen Politik, Sport, Medizin und Beauty vertiefen. In meiner Freizeit koche und backe ich leidenschaftlich gerne und genieße es, in spannende Bücher einzutauchen.

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