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Frist für die Steuererklärung verlängert – Abgabefrist bis zum 31. Oktober 2021

Frist für die Steuererklärung verlängert

Gute Nachricht für die Steuerzahler: Nach der Zustimmung durch den Bundesrat am 25. Juni 2021 wird die Frist für die Steuererklärung verlängert. Stichtag für die Steuererklärung 2020 ist statt der 31. Juli nun der 31. Oktober 2021. Damit haben Steuerpflichtige drei Monate länger Zeit, die Erklärung beim Finanzamt einzureichen. Hintergrund für diese Verlängerung der Abgabefrist ist die Corona-Pandemie. Durch die gesetzlichen Maßnahmen (z. B. Kurzarbeitergeld, Soforthilfe) ist die Steuererklärung für viele Unternehmer und Angestellte komplexer geworden. Aber auch Angestellte, die letztes Jahr in Kurzarbeit geschickt wurden, müssen eine Steuererklärung abgeben.

Abgabefrist für die Steuererklärung verlängert

Seit 2019 gilt für Steuerzahler der 31. Juli als Stichtag für die Abgabe der Steuererklärung. Nun haben Bundestag und Bundestag entschieden, dass die Frist für die Steuererklärung verlängert wird.1 Steuerpflichtige, die ihre Erklärung für 2020 an einen Steuerberater delegieren, haben für die Abgabe beim Finanzamt bis zum 31. Mai 2022 Zeit. Der Beschluss, dass die Frist für die Steuererklärung verlängert wird, betrifft den überwiegenden Teil der erwerbstätigen Bevölkerung.

Wer ist steuerpflichtig?

Grundsätzlich gilt die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung für folgende Personengruppen:

  • Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende
  • Rentner, wenn der steuerpflichtige Anteil den Grundfreibetrag (in 2020: 9.408 Euro) übersteigt
  • Arbeitnehmer, wenn neben dem Arbeitslohn weitere Einkünfte, wie zum Beispiel Kapitalerträge oder Abfindungen, von mindestens 410 Euro erzielt wurden. Hierzu zählen auch Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Kurzarbeitergeld
  • Arbeitnehmer, die parallel mehrere Arbeitgeber hatten
  • verheiratete Arbeitnehmer, wenn beide Ehegatten Lohn bezogen haben und einer in der Steuerklasse V oder VI besteuert wurde bzw. das Ehepaar das Faktorverfahren (Splittingtarif) gewählt hat

Daher ist auch der überwiegende Teil der 2020 von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer gehalten, eine Steuererklärung abzugeben. Auch diese Angestellten betrifft die Frist, die für die Steuererklärung verlängert wurde.

Entlastung von Arbeitnehmern und Selbstständigen

Indem die Frist für die Steuererklärung verlängert wurde, kommt es angesichts der besonderen Situation zur Entlastung der Unternehmer, Freiberufler und Angestellte. Viele Steuerzahler haben wegen der Corona-Pandemie einen höheren Aufwand bei der Erstellung der Steuererklärung;

Konsequenzen einer zu späten Abgabe der Steuererklärung

Wenn Sie die Abgabefrist für die Steuererklärung verpassen, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. Dies liegt im Ermessen der Behörde. Falls die Steuererklärung mehr als 14 Monate nach Ablauf des Besteuerungsjahres noch nicht abgegeben wurde, liegt der Verspätungszuschlag nicht mehr im Ermessen der Finanzbeamten, sondern wird automatisch festgesetzt. Entsprechend der Fristverlängerung der Steuererklärung 2020 bedeutet dies, dass bei einer Abgabe nach dem 28. Februar 2022 in jedem Fall ein Verspätungszuschlag erhoben wird. Bei einer Abgabe zwischen dem 1. November 2021 und dem 28. Februar 2022 kann das Finanzamt ebenfalls einen Verspätungszuschlag erheben. Um unnötige Kosten zu vermeiden, sollten Steuerpflichtige daher rechtzeitig mit der Erstellung beginnen. Dadurch, dass die Frist für die Steuererklärung verlängert wurde, bleiben den Steuerzahlern in diesem Jahr immerhin drei Monate mehr Zeit.

Verspätungszuschlag abhängig von Steuerschuld und Dauer der Fristüberschreitung

Seit 2019 ist die Höhe des Verspätungszuschlags gesetzlich geregelt. Der Zuschlag beläuft sich auf 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer. Dabei gilt eine Untergrenze von 25 Euro pro Monat der Fristüberschreitung. Die Obergrenze ist 25.000 Euro. Unabhängig vom Verspätungszuschlag kann das Finanzamt einen Säumniszuschlag festsetzen, wenn der Steuerpflichtige seine Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt zu spät begleicht. In gravierenden Fällen ist das Finanzamt zu Maßnahmen wie Zwangsgeld und Ersatzzwanghaft berechtigt. Auch die Schätzung der Steuerschuld durch die Behörde ist möglich.

Mehr Zeit für die Steuererklärung in diesem Jahr

Bundestag und Bundesrat haben die Frist für die Steuererklärung verlängert. Stichtag für die Steuerpflichtigen, die ihre Steuererklärung selbst erstellen, ist nun der 31. Oktober 2021. Die Fristverlängerung der Steuererklärung verschafft Angestellten und Selbstständigen drei Monate mehr Zeit für die Erstellung. Damit soll es den Steuerzahlern ermöglicht werden, sich über die gesetzlichen Änderungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie umfassend zu informieren. Die Verlängerung der Abgabefrist ist als Kompensation für den Mehraufwand der Steuerpflichtigen gedacht. Wer die Erklärung von einem Steuerberater erstellen lässt, darf wie gewohnt einen zusätzlichen Zeitraum von fünf Monaten in Anspruch nehmen.

Ich heiße Martina Lange und schreibe mit Vorliebe journalistische Texte rund um die Themen Finanzen und Medizin. Außerdem liebe ich es, Fachartikel jeglicher Art zu schreiben. Ich finde mich in beinahe jedes Thema ein und freue mich immer, wenn ich nach der Fertigstellung eines Textes über noch mehr Wissen verfüge. Als freiberufliche Autorin schreibe ich leidenschaftlich gern für creditSUN.

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