
Bankenpflicht zum IBAN-Namensabgleich: Mehr Sicherheit bei Überweisungen

Ab dem 9. Oktober 2025 wird innerhalb des Euroraums eine neue Regelung verpflichtend: Banken und Zahlungsdienstleister müssen künftig den Namen des Empfängers mit der angegebenen IBAN abgleichen, bevor eine Überweisung ausgeführt wird. Ziel ist es, Betrug und Fehlüberweisungen zu reduzieren. Ab dem 9. Juli 2027 wird diese Pflicht dann auf die gesamte Europäische Union ausgeweitet. Island, Liechtenstein und Norwegen können freiwillig entscheiden, ob sie die EU-Regel zur Empfängerprüfung übernehmen.
Für Verbraucher bedeutet das mehr Schutz vor Betrügern – aber auch mehr Verantwortung, die korrekten Empfängerdaten anzugeben. In diesem Artikel erfahren Sie, was die neuen Regeln genau beinhalten, wie sie umgesetzt werden und warum sie gerade jetzt notwendig sind.
Warum ist eine Empfängerprüfung wichtig?
In den letzten Jahren sind betrügerische Überweisungen stark angestiegen. Kriminelle verschicken beispielsweise gefälschte Rechnungen oder geben sich per E-Mail als vermeintlicher Geschäftspartner aus, um Überweisungen auf ihre Konten zu lenken. Da Banken bislang in der Regel nur die IBAN prüfen und nicht, ob der Name des Kontoinhabers mit der IBAN übereinstimmt, hatten Betrüger leichtes Spiel.
Auch versehentliche Tippfehler bei der IBAN führten bislang häufig dazu, dass Geld an falsche Empfänger überwiesen wurde. Eine nachträgliche Korrektur ist oft schwierig, da Überweisungen in der Regel sehr schnell abgewickelt werden.
Mit der neuen EU-Verordnung soll diesem Missstand begegnet werden: Der Abgleich von Kontoinhaber und IBAN wird Pflicht – und damit ein wichtiger Beitrag zu mehr Sicherheit im Zahlungsverkehr.
Ab wann gilt die neue Regelung?
Die neue Verpflichtung zur Empfängerprüfung wird schrittweise eingeführt:
- Ab dem 9. Oktober 2025: Pflicht für alle Euro-Überweisungen innerhalb des Euroraums.
- Ab dem 9. Juli 2027: Ausweitung auf die gesamte Europäische Union, also auch für Überweisungen in andere EU-Mitgliedsstaaten außerhalb des Euroraums.
Island, Liechtenstein und Norwegen: Diese Länder sind nicht verpflichtet, die Regelung umzusetzen, können aber freiwillig daran teilnehmen.
Für Verbraucher im Euroraum ändert sich also bereits in weniger als einem Jahr einiges beim Ausführen von Überweisungen. Insbesondere Unternehmen, die viele Überweisungen tätigen, sollten ihre Prozesse rechtzeitig anpassen.
Wie funktioniert der Abgleich genau?
Künftig prüfen Banken beim Eingang einer Überweisung, ob der eingegebene Name des Empfängers mit dem Namen des Kontoinhabers übereinstimmt, der zur angegebenen IBAN gehört. Die Bank informiert den Auftraggeber der Überweisung, wenn der Name nicht übereinstimmt oder nur teilweise passt.
In vielen Fällen wird die Überweisung dann nicht automatisch ausgeführt, sondern zurückgewiesen oder der Auftraggeber muss den Auftrag nochmals prüfen und gegebenenfalls korrigieren. So wird sichergestellt, dass das Geld tatsächlich an den richtigen Empfänger geht.
Mehr Schutz vor Betrug
Der Abgleich von Kontoinhaber und IBAN erschwert es Betrügern erheblich, sich als jemand anderes auszugeben. Typische Maschen wie der sogenannte „CEO-Fraud“, bei dem Mitarbeiter angewiesen werden, Gelder an angebliche Geschäftspartner zu überweisen, werden so deutlich schwieriger.
Auch für private Verbraucher steigt die Sicherheit: Gefälschte Rechnungen und Betrugs-E-Mails mit falschen Kontodaten lassen sich leichter entlarven, wenn die Bank eine Rückmeldung gibt, dass die angegebenen Daten nicht zusammenpassen.
Darüber hinaus profitieren auch ehrliche Fehlerverursacher: Falsch eingegebene IBANs oder Namen fallen schneller auf, sodass das Geld nicht an eine falsche Person überwiesen wird.
Was bedeutet das für Überweisungen in der Praxis?
Für Verbraucher bedeutet die neue Regelung vor allem eines: sorgfältiges Ausfüllen der Überweisungsformulare. Der Name des Empfängers muss künftig korrekt und in der Schreibweise angegeben werden, die der Kontoinhaber bei seiner Bank hinterlegt hat.
Für Unternehmen kann das bedeuten, dass Stammdaten aktualisiert und automatisierte Zahlungssysteme angepasst werden müssen. Banken und Zahlungsdienstleister werden ihre Onlinebanking-Systeme rechtzeitig um die neuen Prüfmechanismen erweitern.
Zukünftig mehr Schutz gegen Vertipper bei Überweisungen
Die Pflicht zum Abgleich von Kontoinhaber und IBAN ist ein wichtiger Schritt, um den Zahlungsverkehr in Europa sicherer zu machen. Ab dem 9. Oktober 2025 sind Banken im Euroraum verpflichtet, diese Prüfung vorzunehmen, zwei Jahre später dann in der gesamten EU. Für Verbraucher bedeutet das mehr Schutz vor Betrug und weniger Ärger durch versehentlich falsche Überweisungen.
Auch wenn Island, Liechtenstein und Norwegen die Regelung nicht automatisch übernehmen müssen, ist damit zu rechnen, dass auch dort ähnliche Sicherheitsmaßnahmen eingeführt werden.
Wer sich rechtzeitig darauf einstellt und bei Überweisungen sorgfältig arbeitet, profitiert von mehr Sicherheit und Transparenz. Für Betrüger hingegen wird es in Zukunft deutlich schwerer, sich unerlaubt Zugriff auf fremde Gelder zu verschaffen – ein Gewinn für alle ehrlichen Bankkunden.
Ich heiße Quang Lam und arbeite bei der Hegner & Möller GmbH als Marketing Director. Ich interessiere mich sehr stark für die Themen Finanzen und Sport. In meiner Freizeit gehe ich gerne laufen und betreibe auch einen Laufblog. Ich schreibe für den creditSUN Blog nur über die Themen, die mich auch wirklich interessieren.