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Baukindergeld – Staatliche Förderung für Familien mit Kindern

Beitrag wurde aktualisiert am 17.01.2024
Baukindergeld

Mit dem neuen Förderinstrument Baukindergeld hat der Staat eine Möglichkeit geschaffen, wie gerade Familien jetzt ihren Traum vom eigenen Zuhause leichter realisieren können, auch wenn nur geringes oder kein Eigenkapital für die Immobilienfinanzierung vorhanden ist. Es ist praktisch ein neues Fördermittel im Bereich der Eigenheimzulage. Besonders jetzt in der Zeit der Niedrigzinsen sollten Sie als Familie die Beantragung des Baukindergeldes erwägen.

Höhe der Förderung des Baukindergeldes

Sie bekommen pro Kind sowohl als Alleinerziehende als auch als Familie jeweils den Betrag von 1.200 EUR pro Jahr. Diese Förderung wird über den Zeitraum von 10 Jahren geleistet. Das bedeutet, dass Sie pro Kind 12.000 Euro Förderung extra bekommen können. Ihr Jahreseinkommen darf dabei aber nur höchstens 90000 Euro umfassen. Allerdings erhöht sich diese Grenze beim für die Förderung zulässigen Einkommen um 15.000 Euro für jedes weitere Kind.

Welche Voraussetzungen müssen für das Baukindergeld vorliegen?

  • zunächst ist wichtig, dass mindestens 1 Kind im elterlichen Haushalt lebt, für den das Fördermittel beantragt wird. Das Kind darf das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • weiterhin gelten die Einkommensgrenzen von 90.000 Euro mit der entsprechenden Staffelung durch mehr Kinder. Wichtig zu wissen ist, dass dabei nicht das Bruttoeinkommen, sondern das zu versteuernde Einkommen zur Berechnung und als Voraussetzung herangezogen wird. Diese Rechnung ist für Sie natürlich günstiger, weil noch Sonderausgaben, Kinderfreibeträge und außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden können.
  • Außerdem ist Voraussetzung, dass die neue Immobilie die einzige im Eigentum des Antragstellers zum Stichtag und Tag der Beantragung ist.

Wichtige Voraussetzungen für die Immobilie:

  • Objekte mit dem Baukindergeld können nur gefördert werden, die nach dem 1.1.2018 notariell beglaubigt wurden (Kaufvertrag) oder alternativ die Baugenehmigung erteilt worden ist.
  • außerdem können keine Objekte gefördert werden, die außerhalb Deutschlands liegen.

Möglich ist sowohl die Förderung von Häusern, als auch die Förderung von Eigentumswohnungen. Voraussetzung ist dabei immer, dass die Familie, die das Baukindergeld beantragt, dort einzieht. Es kann also kein fremd vermietetes Wohneigentum mit dem Baukindergeld gefördert werden.

Wie erfolgt das Antragsverfahren für die Eigenheimförderung?

Das Baukindergeld wird durch die staatliche KfW Bank bereitgestellt. Dabei können auch Anträge gestellt werden, die für ein Eigenheim gelten, das ab dem 1.1.2018 bereits per notariellen Kaufvertrag erworben wurde oder bei dem die zuständige Baugenehmigung ab dem 1.1.2018 erteilt worden ist. Damit ist auch eine rückwirkende Beantragung möglich.

Gut zu wissen für den Antrag auf das Baukindergeld:

  • nach dem Einzug in das neue Zuhause kann der Antrag gestellt werden. Dafür haben Sie eine Frist von bis zu 3 Monaten nach dem Einzug in das neue Zuhause zur Verfügung.
  • Die Förderung bei der staatlichen KfW ist von Vorteil, weil hier ein staatliches Institut bereitsteht, das große Erfahrungen mit der Vergabe und Immobilienfinanzierung von staatlichen Förderungen hat. Auch hinsichtlich der Rückzahlung kann die KfW moderater agieren als eine gewinnorientierte Geschäftsbank.

Kritik am Baukindergeld

Die Immobilienwirtschaft sieht das neue Baukindergeld kritisch, weil es nach ihrer Auffassung die Preise für Immobilien steigen lässt und damit wirkungslos verpufft. Die Immobilienfirmen wissen um die Förderung für Familien und erhöhen daher die Preise um die Höhe der Förderung. Damit wird nach Auffassung der Kritiker das Fördermittel zu einer Steuersubvention für die Bauwirtschaft.

Fazit zum Baukindergeld

Das Baukindergeld lohnt sich auf alle Fälle für Familien, die jetzt die Niedrigzinsphase für das eigene Zuhause nutzen wollen und wenig Eigenkapital haben. Die Kritik ist insoweit berechtigt, dass tatsächlich auch Steigerungen bei den Immobilienpreisen festzustellen sind, die auf das neue Fördergeld zurückgeführt werden können. Wenn allerdings die Preise, um das die Höhe der neuen Förderung steigen, wird der positive Effekt für die Bezieher wegfallen, weil dann erneute eine Finanzierungslücke auftritt. Es gibst auch keine Bedürftigkeitsprüfung bei der Förderung. Somit bekommen auch Familien mit höherem Einkommen das Baukindergeld, wenn die absoluten Grenzen beim Einkommen nicht überschritten werden.

Ich heiße Quang Lam und arbeite bei der Hegner Möller GmbH als Marketing Director. Ich interessiere mich sehr stark für die Themen Finanzen und Sport. In meiner Freizeit gehe ich gerne laufen und betreibe auch einen Laufblog. Ich schreibe für den creditSUN Blog nur über die Themen, die mich auch wirklich interessieren.

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