Bereitstellungszinsen bei der Baufinanzierung – Wann fallen diese Kosten an?
Bereitstellungszinsen werden häufig bei einer Baufinanzierung berechnet, wenn die Bank das Darlehen für Sie bereithält und Sie es nicht abrufen. Besonders beim Hausbau können diese Kosten eine wichtige Rolle spielen. Zwar werden Bereithaltungszinsen bei einer Finanzierung von Bestandsimmobilien ebenso festgelegt, doch in der Regel werden diese Kosten nicht anfallen. Lesen Sie in diesem Ratgeber, worum es sich bei den Bereitstellungszinsen genau handelt, wie hoch sie sind und wie sie sich durch eine bereitstellungsfreie Zeit vermeiden lassen.
Was versteht man unter Bereitstellungszinsen?
Eine Baufinanzierung wird beim Hausbau für gewöhnlich nicht auf einmal auszahlt. Bauherren erhalten den Kredit in mehreren Teilbeträgen je nach Baufortschritt. Bei einem Kreditvertrag hält das Bankinstitut das Geld für Sie bereit. In diesem Zuge wird häufig ein Zeitraum vereinbart, wann das Darlehen beispielsweise abgerufen wird. Hierfür legt die Bank oft Bereitstellungszinsen fest, denn sie gewährt den Baukredit zwar komplett, die Zinsen darf sie jedoch lediglich nur für den ausgezahlten Teil berechnen. Der Bereithaltungszins dient dem Ausgleich für den noch nicht ausgezahlten Anteil des Darlehens bis zur tatsächlichen Auszahlung. Die Bank muss dieses Geld zur Verfügung stellen, kann aber damit keine Gewinne erwirtschaften. Die Bereitstellungszinsen sind eine Art der Entschädigung.
Wie hoch sind die Bereitstellungszinsen der Bank?
Bei einem Bauprojekt ist es üblich, dass der Geldbetrag der Baufinanzierung in Teilen abgerufen wird. Ob in dem Fall Bereitstellungszinsen anfallen und wie hoch sie sind, ist von den Konditionen des jeweiligen Kreditvertrags abhängig. Zum Teil sind sie höher als die Effektivzinsen. Daher ist ein Vergleich wichtig. Die Höhe des Zinssatzes ist gesetzlich nicht festgelegt, aber beträgt meist drei Prozent pro Jahr. Wichtig ist, zu wissen, dass der Bereitstellungszins für das noch nicht abgerufene Darlehen, anders als der Sollzins, auf den Monat gerechnet wird, beispielsweise 0,25 Prozent pro Monat. So kann ein scheinbar günstiger Kredit wesentlich teurer werden.
Je nachdem, wie schnell oder langsam der Bau voranschreitet, kann es ein Jahr oder noch länger dauern, bis die Immobilie steht und bezugsfertig ist. Der Bereitstellungszins wird nicht direkt in die Effektivzinsen einberechnet. In gewisser Weise handelt es sich um eine Form „versteckte Zusatzkosten“. Wann Zinsen für die Bereithaltung der Darlehenssumme fällig werden, steht im Kreditvertrag. Wer die Immobilie vermietet, kann sie in dem Jahr, in welchem sie berechnet wurden, steuerlich absetzen.
Wie können Sie Bereitstellungszinsen vermeiden?
Die Bank verwahrt den Kreditbetrag für einen gewissen Zeitraum häufig kostenfrei. Das nennt sich bereitstellungsfreie Zeit. Erst danach erhebt sie die Bereithaltungszinsen. Prüfen Sie deshalb die Dauer im Vertrag. Oftmals gewähren die Banken einen bereitstellungsfreien Zeitraum von zwei bis zwölf Monaten. Bei manchen Anbietern sind es sogar zwei Jahre. Es gibt je nach Kreditinstitut nicht nur in Bezug auf die Höhe, sondern auch hinsichtlich der Länge der bereitstellungszinsfreien Zeit große Unterschiede. Achten Sie daher bei der Auswahl des Darlehens auf einen langen Zeitraum ohne den Bereitstellungszins.
Bedenken Sie:
Sie sollten bei einer Baufinanzierung, besonders wenn Sie ein Haus bauen, nicht nur auf die Zinskosten beachten, sondern auch auf den Zeitraum des Bereitstellungszins. Je länger Ihnen die Bank eine bereitstellungsfreie Zeit gewährt, umso besser.
Gibt es eine Möglichkeit, die bereitstellungsfreie Zeit zu verlängern?
Bereitstellungszinsen fallen mit Ablauf der bereitstellungszinsfreien Zeit an. Kommt es beim Hausbau zu Verzögerungen, kann man rasch in eine Kostenfalle tappen. Trotz sorgfältiger Planung lassen sie sich nicht immer vermeiden. Gründe gibt es viele. Zum Baustopp kann es zum Beispiel aufgrund eines Materialengpasses kommen. So beanspruchen Sie Teile des Kredits vielleicht später als vereinbart. Jede Verzögerung verlängert den Zeitraum, in dem Sie für die Bereitstellung entschädigen müssen. Der Bereitstellungszins kann sich somit schnell auf mehrere tausend Euro summieren. Holen Sie sich daher verschiedene Kreditangebote ein und verhandeln Sie eine lange bereitstellungszinsfreie Zeit. Manche Banken verlängern sie, berechnen dafür aber höhere Zinsen. Die Konditionen sind Verhandlungssache.
Guter Tipp, den Bereitstellungszins zu umgehen:
Wenn Sie mit der Bank eine vollständige Auszahlung des Kredits nach der Auszahlungsreife vereinbaren, müssen Sie den Bereithaltungszins nicht zahlen. Die Voraussetzung ist jedoch die Überweisung der Kreditsumme auf ein Festgeldkonto.
Achten Sie beim Hausbau auf eine lange bereitstellungsfreie Zeit beim Kredit
Bei der Baufinanzierung einer Bestandsimmobilie müssen Sie in der Regel keine Bereitstellungszinsen zahlen, da der Geldbetrag in der Regel komplett ausgezahlt wird. Hierbei müssen Sie nur die Auszahlungsvoraussetzungen erfüllen. Anders verhält es sich beim Hausbau, wo er je nach Bauphase in Teilbeträgen abgerufen wird. Hier kann die Bank zusätzlich Bereitstellungszinsen berechnen, da sie die komplette Kreditsumme bereithalten muss, mit dem Geld aber nicht arbeiten kann und noch keine Zinsen bekommt. Der Bereithaltungszins entschädigt für den Verlust. Diese Gebühren werden erst nach der bereitstellungszinsfreien Zeit gefordert, die je nach Kreditanbieter unterschiedlich sein kann. Das Gleiche gilt für die Zinshöhe. Vergleichen Sie vor dem Abschluss verschiedene Darlehensangebote.
Ich heiße Quang Lam und arbeite bei der Hegner & Möller GmbH als Marketing Director. Ich interessiere mich sehr stark für die Themen Finanzen und Sport. In meiner Freizeit gehe ich gerne laufen und betreibe auch einen Laufblog. Ich schreibe für den creditSUN Blog nur über die Themen, die mich auch wirklich interessieren.