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Ist eine Eigenbedarfskündigung beim Kauf einer Eigentumswohnung, die vermietet ist, möglich?

Eigenbedarfskündigung beim Kauf einer Eigentumswohnung

Der Kauf einer vermieteten Immobilie kann eine lohnende Investition sein, da diese häufig günstiger angeboten werden als unvermietete Wohnungen. Wenn Sie die Immobilie als Kapitalanlage nutzen wollen, dann wissen Sie bereits im Vorfeld, mit welchen Mieteinnahmen Sie rechnen können. Aber wie gestaltet sich der Fall, wenn Sie die Immobilie selber bewohnen wollen. Können Sie eine Eigenbedarfskündigung beim Kauf einer Eigentumswohnung aus der Immobilie bekommen? Häufig gelten strenge gesetzliche Bestimmungen zum Mieterschutz, die den Kündigungsprozess für Vermieter einschränken.

Was versteht man hier unter Eigenbedarf?

Eigenbedarf bezieht sich auf die Situation, in der der Eigentümer einer vermieteten Immobilie diese für sich selbst, seine Familie oder seine nahen Verwandten nutzen möchte. Gründe für Eigenbedarf können Umzug, Vergrößerung der Wohnfläche oder eine Änderung der persönlichen Umstände sein. Der Eigentümer muss nachweisen, dass der Eigenbedarf berechtigt ist, um eine Kündigung durchzusetzen.

Rechtliche Rahmenbedingungen bei einer Eigenbedarfskündigung

Mieter haben einen umfassenden Schutz vor ungerechtfertigten Kündigung, insbesondere wenn sie bereits lange Zeit in der Immobilie leben. Diese Gesetze sollen die Rechte der Mieter schützen und Wohnungsnot verhindern. Vermieter müssen bestimmte Bedingungen erfüllen, um eine Kündigung wegen Eigenbedarf durchzusetzen. Dazu gehören oft eine angemessene Ankündigungsfrist und der Nachweis des berechtigten Eigenbedarfs. Es ist wichtig, die jeweiligen Gesetze und Vorschriften in Ihrem Land oder Ihrer Region zu überprüfen, um sicherzustellen, dass Sie die rechtlichen Anforderungen erfüllen.

Kündigungsfrist bei Eigenbedarf beachten

Die Kündigungsfrist soll dem Mieter ausreichend Zeit geben, eine alternative Wohnmöglichkeit zu finden.

Die gesetzlichen Kündigungsfrist bei ordentlicher Kündigung ist abhängig von der Dauer des Mietverhältnisses:

  • Kündigungsfrist bei einer Mietdauer < 5 Jahre: 3 Monate
  • Kündigungsfrist bei einer Mietdauer von 5 – 8 Jahren: 6 Monate
  • Kündigungsfrist bei einer Mietdauer > 8 Jahre: 9 Monate

Hier ist es aber auch abhängig davon, ob der Mieter besonderen Mieterschutz hat. Dann kann die Kündigungsfrist sich verlängern.

Berechtigter Eigenbedarf nachweisen

Um eine Kündigung wegen Eigenbedarf durchzusetzen, muss der Vermieter den berechtigten Eigenbedarf nachweisen. Dies kann bedeuten, dass der Vermieter persönlich in die Immobilie einziehen möchte oder dass enge Familienangehörige, wie Ehepartner, Kinder oder Eltern, die Immobilie nutzen möchten. Kann der gekündige Mieter nachweisen, dass der Vermieter es nicht wegen Eigenbedarf gekündigt hat, kann es zu hohen Schadenersatzforderungen kommen.

Härtefallregelungen mit besonderem Mieterschutz

Die Härtefallregelungen gelten in der Regel für bestimmte Gruppen von Mietern, die einen besonderen Schutz benötigen. Dazu gehören beispielsweise ältere Mieter, Mieter mit Behinderungen, Alleinerziehende oder Personen mit geringem Einkommen. Diese Gruppen haben oft Schwierigkeiten, schnell eine neue Wohnmöglichkeit zu finden und sind daher auf zusätzlichen Schutz angewiesen.

Kann ich beim Kauf von vermieteten Wohnungen eine Eigenbedarfskündigung vornehmen?

In Deutschland ist eine Eigenbedarfskündigung beim Kauf einer vermieteten Wohnung grundsätzlich möglich, jedoch unterliegt sie strengen gesetzlichen Bestimmungen und Mieterschutzvorschriften. Um eine solche Kündigung durchzuführen, müssen Vermieter bestimmte rechtliche Anforderungen erfüllen, angemessenen Fristen einhalten und den berechtigten Eigenbedarf nachweisen. Da Mieter sich häufig nicht einfach aus den eigenen vier Wänden vertreiben lassen, müssen Sie als Käufer der Immobilie bei einer Eigenbedarfskündigung mit einem Widerspruch rechnen. Es empfiehlt sich daher, bei rechtlichen Fragen einen erfahrenen Anwalt oder Experten für Mietrecht hinzuzuziehen, um mögliche Risiken zu minimieren und einen reibungslosen Ablauf des Kündigungsprozesses zu gewährleisten. Der letzte Ausweg wäre hier eine Räumungsklage, wobei diese sich auch lange hinziehen kann. In diesen Fällen sollten Sie unbedingt eine Rechtsschutzversicherung haben. Prüfen Sie daher genau vor dem Kauf, ob eine Eigenbedarfskündigung realisierbar ist, sofern Sie es selber bewohnen wollen.

Ich heiße Martina Lange und schreibe mit Vorliebe journalistische Texte rund um die Themen Finanzen und Medizin. Außerdem liebe ich es, Fachartikel jeglicher Art zu schreiben. Ich finde mich in beinahe jedes Thema ein und freue mich immer, wenn ich nach der Fertigstellung eines Textes über noch mehr Wissen verfüge. Als freiberufliche Autorin schreibe ich leidenschaftlich gern für creditSUN.

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