
Mietkaution – Was Mieter darüber wissen sollten

Wenn Sie schon einmal eine Wohnung angemietet haben, werden Sie sicherlich schon mal etwas über die Mietkaution gehört haben. In vielen Fällen wird sie in Höhe von bis zu drei Monatskaltmieten verlangt. Doch wie genau funktioniert die Mietkaution? Welche Rechte und Pflichten haben Sie als Mieter oder Mieterin? Und welche Möglichkeiten gibt es, wenn Sie die Summe nicht sofort aufbringen können? In diesem Artikel erhalten Sie alle wichtigen Informationen rund um das Thema Mietkaution und Mietsicherheiten.
Wofür ist eine Mietkaution gedacht?
Die Mietkaution dient dem Vermieter als finanzielle Absicherung. Sollte es am Ende des Mietverhältnisses zu offenen Forderungen kommen, kann er auf die Kaution zurückgreifen.
Typische Gründe für den Einbehalt der Mietkaution:
- Mietrückstände
- Nebenkosten-Nachzahlungen
- Schäden an der Wohnung
- Nicht durchgeführte Renovierungen oder Schönheitsreparaturen
Wichtig: Die Mietkaution ist kein Ersatz für laufende Mietzahlungen. Sie darf erst nach Beendigung des Mietverhältnisses verwendet werden, sofern berechtigte Forderungen bestehen.
Wie muss der Vermieter die Mietkaution anlegen?
Laut §554 BGB ist der Vermieter verpflichtet, die Mietkaution getrennt von seinem Vermögen anzulegen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass das Geld im Falle einer Insolvenz des Vermieters geschützt ist.
Die gesetzlichen Vorgaben zur Anlage:
- Verzinslich auf einem separaten Konto
- Zu den üblichen Konditionen eines Sparbuchs
- Mieter haben Anspruch auf die Zinserträge
Bei Auszug muss der Vermieter die Kaution inklusive Zinsen zurückzahlen, sofern keine berechtigten Gegenansprüche bestehen. Für die Rückgabe hat er in der Regel bis zu sechs Monate Zeit, um etwaige Nachforderungen aus Nebenkosten oder mögliche Schäden zu prüfen.
Finanzierung der Mietkaution
Nicht jeder kann mehrere Monatsmieten auf einen Schlag aufbringen. Vor allem beim Umzug in eine neue Wohnung kommen hohe Kosten zusammen: Umzugskosten oder neue Möbel wie z.B. eine Einbauküche. Daher stellt sich oft die Frage, ob die Mietkaution finanziert werden kann.
Mögliche Finanzierungswege:
- Mietkautionsbürgschaft: Eine Bank oder Versicherung garantiert gegen eine jährliche Gebühr für Ihre Kautionssumme. Sie selbst müssen den Betrag nicht sofort hinterlegen.
- Privatkredit oder Ratenkredit: Eine direkte Finanzierungsmöglichkeit bei einer Bank, oft mit niedrigen monatlichen Raten.
Tipp: Achten Sie bei Bürgschaften und Krediten auf die Gesamtkosten und vergleichen Sie mehrere Angebote.
Ratenzahlung der Mietkaution
Viele Mieter fragen sich, ob sie die Mietkaution in Raten zahlen dürfen. Die gute Nachricht: Ja, das ist gesetzlich erlaubt.
Rechtliche Grundlage laut §551 Abs. 2 BGB:
- Die Kaution kann in drei gleichen Monatsraten gezahlt werden.
- Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig.
- Die weiteren Raten sind mit den nächsten Monatsmieten zu zahlen.
Wichtig zu wissen: Dieses Recht auf Ratenzahlung gilt nur für Geldzahlungen. Bietet der Mieter dem Vermieter zum Beispiel eine Bürgschaft an, entfällt dieses Recht.
Praxistipp:
In Zeiten angespannter Wohnungsmärkte kann es schwierig sein, bei der Bewerbung um eine Wohnung auf Ratenzahlung zu bestehen. Dies könnte vom Vermieter als Zeichen finanzieller Unsicherheit gewertet werden. In solchen Fällen empfiehlt sich Transparenz und frühe Kommunikation mit dem Vermieter oder Sie leihen sich das Geld von der Familie, um diese dann als Ratenzahlung zurückzuzahlen.
Was zählt noch zu den Mietsicherheiten?
Neben der klassischen Barkaution gibt es weitere Formen der Mietsicherheit. Diese müssen im Mietvertrag klar geregelt sein.
Welche Höhe darf die Mietkaution maximal haben?
Die Höhe der Mietkaution ist gesetzlich begrenzt. Laut §551 BGB darf sie höchstens drei Monatskaltmieten betragen:
- Nebenkosten zählen nicht zur Berechnung
- Eine höhere Kaution ist unzulässig und kann angefochten werden
- Bei Staffelmieten orientiert sich die Kaution an der Anfangsmiete
Wann muss der Vermieter die Kaution zurückzahlen?
Nach dem Auszug haben viele Mieter die berechtigte Erwartung, ihre Kaution zügig zurückzuerhalten. Doch der Vermieter darf sich Zeit lassen.
Das sollten Sie wissen:
- Eine sofortige Auszahlung ist nicht vorgesehen
- Üblich sind bis zu 6 Monate zur Prüfung offener Forderungen
- Danach muss die Kaution samt Zinsen ausgezahlt werden
Verweigert der Vermieter die Rückzahlung ohne rechtfertigenden Grund, kann der Mieter rechtlich dagegen vorgehen.
Mietkaution ist meist immer bei der Anmietung einer Wohnung notwendig
Die Mietkaution ist ein zentraler Bestandteil fast jedes Mietvertrags. Sie dient der Sicherheit des Vermieters, bringt aber auch Pflichten mit sich – für beide Seiten.
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Maximal drei Monatskaltmieten dürfen als Mietkaution verlangt werden
- Die Kaution kann in drei Raten gezahlt werden
- Vermieter müssen die Kaution getrennt und verzinslich anlegen
- Alternativen wie Bürgschaften oder Kredite sind möglich
- Die Rückzahlung erfolgt nach Ende des Mietverhältnisses, meist innerhalb von 6 Monaten
Informieren Sie sich vor Abschluss eines Mietvertrags umfassend über Ihre Rechte und Pflichten. So vermeiden Sie Missverständnisse und sichern sich bestmöglich ab.
Tipp zum Schluss: Falls Sie aktuell auf Wohnungssuche sind und die Mietkaution eine Hürde darstellt, vergleichen Sie frühzeitig Finanzierungsoptionen und sprechen Sie offen mit potenziellen Vermietern. Ein transparenter Umgang schafft Vertrauen und kann Ihnen den Zuschlag für Ihre Wunschwohnung sichern.
Ich heiße Martina Lange und schreibe mit Vorliebe journalistische Texte rund um die Themen Finanzen und Medizin. Außerdem liebe ich es, Fachartikel jeglicher Art zu schreiben. Ich finde mich in beinahe jedes Thema ein und freue mich immer, wenn ich nach der Fertigstellung eines Textes über noch mehr Wissen verfüge. Als freiberufliche Autorin schreibe ich leidenschaftlich gern für creditSUN.