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Nachmieter stellen – Haben Sie das Recht einen Nachmieter zu stellen?

Wenn Sie eine neue Wohnung gefunden haben und umziehen wollen, müssen Sie sich bei der alten Wohnung an eine dreimonatige Kündigungsfrist halten. Für viele Mieter stellt sich die Frage, ob sie das Recht haben, einen Nachmieter zu stellen, um diese Frist zu umgehen und nicht in die unliebsame Situation der Doppelmiete zu geraten. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie haben, einen Nachmieter zu stellen und was dabei zu beachten ist.

Mythos oder Wahrheit: Drei Nachmieter vorschlagen, um schneller aus dem Mietvertrag zu kommen

Ein weitverbreiteter Irrglaube besagt, dass Mieter das Recht haben, dem Vermieter drei geeignete Nachmieter vorzuschlagen, aus denen dieser dann wählen kann. Dies würde es dem Mieter ermöglichen, schneller aus dem Mietvertrag auszusteigen. Allerdings ist diese Annahme nicht korrekt. Es gibt kein gesetzliches Recht auf die Stellung von Nachmietern.

In manchen Mietverträgen ist jedoch eine sogenannte Nachmieterklausel enthalten. Ist dies der Fall, haben Sie als Mieter das Recht, einen Nachmieter vorzuschlagen. Die Klausel regelt die Voraussetzungen, die der Nachmieter erfüllen muss, um als geeignet angesehen zu werden. Dazu können bestimmte Einkommensgrenzen, eine positive Schufa-Auskunft oder weitere Kriterien gehören. Der Vermieter ist in der Regel berechtigt, den vorgeschlagenen Nachmieter abzulehnen, wenn dieser die festgelegten Anforderungen nicht erfüllt.

Gibt es Sonderfälle, wo Sie auch ohne Nachmieterklausel einen Nachmieter stellen dürfen?

Obwohl es kein generelles Recht auf Stellung von Nachmietern gibt, existieren dennoch Ausnahmen. So kann es wichtige Gründe geben, wo Sie einen geeigneten Nachmieter stellen dürfen, wie z.B.:

  • bei einem beruflichen Umzug
  • wenn der Mieter zum Pflegefall wird und dieser z.B. ins Altersheim ziehen muss
  • wenn Nachwuchs erwartet wird und die Wohnung daher zu klein ist

In diesen Fällen besteht ein berechtigtes Interesse. Wenn der Nachmieter also die Voraussetzungen des Vermieters erfüllt, dann muss dieser auch den Nachmieter akzeptieren und den vorherigen Mieter früher aus dem Mietvertrag lassen.

Persönliches Gespräch mit dem Vermieter suchen

In der Praxis kann ein klärendes Gespräch mit dem Vermieter hilfreich sein. Es kommt durchaus vor, dass Vermieter bereits eine Warteliste für potenzielle Nachmieter führen oder selber Interessenten haben. In solchen Fällen können Sie als Mieter gemeinsam mit dem Vermieter nach einem geeigneten Nachmieter suchen und dadurch die Doppelmiete vermeiden.

Kein generelles Recht auf Nachmieter

Im Allgemeinen haben Mieter kein generelles Recht darauf, einen Nachmieter zu stellen. Ist jedoch eine Nachmieterklausel im Mietvertrag enthalten, haben Sie als Mieter das Recht, einen Nachmieter nach bestimmten Kriterien vorzuschlagen. Auch in Ausnahmefällen, wenn

In jedem Fall empfiehlt es sich, frühzeitig das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen und nach einer Lösung zu suchen. Denn ein guter und offener Dialog kann oft dazu beitragen, die beste Lösung für beide Parteien zu finden und die Situation der Doppelmiete zu vermeiden.

Mein Name ist Bechthold Christiane und schreibe leidenschaftlich Fachartikel. In meiner langen Berufslaufbahn kann ich eine 30-jährige Tätigkeit im Medien-, Kredit und medizinischen Bereich vorweisen. Ich überzeuge mit meiner Zuverlässigkeit und Qualität von journalistischen Fachberichten.

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