Widerruf von Kreditverträgen – EuGH-Urteil zum Widerrufsjoker von Krediten
So kompliziert das Thema EuGH-Urteil zum Widerrufsjoker auch klingen mag, handelt es sich dennoch um eine einfache Sache: Sobald Sie als privater Kreditnehmer nicht ordentlich über Ihr Recht zum Widerruf von Kreditverträgen informiert wurden, können Sie auch Jahre nach dem Finanzierungsabschluss Ihren Widerruf aussprechen. Alle Informationen über das EuGH-Urteil zum Widerrufsjoker in diesem Ratgeber.
Widerrufsjoker besonders vorteilhaft für Kfz-Kredite und Baufinanzierungen
In den letzten Jahren haben zehntausende Verbraucher den sogenannten Widerrufsjoker genutzt, um das Darlehen frühzeitig zu beenden und dabei auf die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung zu verzichten. Der Widerruf von Kreditverträgen ist vor allem in Bezug auf Baufinanzierungen enorm lukrativ. Dies hat den einfachen Hintergrund, dass die Zinsen für Hypotheken stark gesunden sind. Mit dem Widerrufsjoker konnten Verbraucher den marktüblichen Zinssatz von 4 Prozent (Stand 2012/2013) ihrer Baufinanzierung auf ein Prozent reduzieren. Und zwar ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Doch in den letzten Jahren wurde dies immer schwieriger. Die deutschen Gerichte, aber vor allem der Bundesgerichtshof urteilten tendenziell zu Gunsten der Banken. Ihr Ziel war es den Widerrufsjoker zu eliminieren und den Widerruf von Kreditverträgen vom Tisch zu bekommen. Die Büchse der Pandora ist nach dem überraschenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs inzwischen wieder sperrangelweit offen, da dieser den sogenannten Kaskadenverweis umgesetzt hat. Dieser ist Bestandteil der meisten Kfz-Kredite und Baufinanzierungen, welche ab Juni 2010 abgeschlossen wurden. Der Kaskadenverweis lautet: Die Frist beginnt zwar nach Vertragsabschluss, allerdings erst nachdem der Kreditnehmer alle Pflichtangaben erhalten hat, welche dem § 492 Absatz 2 BGB zugrunde liegen. Dieser beinhaltet beispielsweise:
- Die Angaben zur Darlehensart
- Die Angabe zum Nettobetrag des Darlehens
- Die Angabe über die Vertragslaufzeit
Der Europäische Gerichtshof meint in seinem Urteil, dass dies unzumutbar sei. Verbraucher sollen in die Lage versetzt werden, die Frist zum Widerruf von Kreditverträgen selbst zu bestimmen. Ist dies nicht der Fall, greift das „ewige“ Widerrufsrecht. Das bedeutet, dass der Widerruf von Kreditverträgen auch Jahre nach dem Abschluss noch möglich ist.¹
Banken berufen sich auf den Mustertext
Das mag sich zunächst nach einem Freibrief für Darlehensnehmer anhören. Doch ganz so einfach ist es dann doch nicht, da der BGH den Kaskadenverweis vor kurzem abgenickt hat. Hat dieser kein besonderes Problem darin gesehen, äußert sich der Europäische Gerichtshof jetzt entgegengesetzt. Da stellt sich natürlich die Frage, was in Bezug auf den Widerruf von Kreditverträgen tatsächlich gilt. Grundsätzlich steht das europäische vor dem nationalen Recht. Das führt dazu, dass das verbraucherfreundliche Urteil des EuGH den Vorrang hätte. Doch das Problem besteht darin, dass sich deutsche Kreditinstitute in Bezug auf den Widerruf von Kreditverträgen und dessen Belehrungen auf den sogenannten Musterschutz berufen können. Aus diesem geht hervor, dass sie alles richtig gemacht haben, sofern sie den gesetzlichen Mustertext im Rahmen der Widerrufsbelehrung verwendet haben. Der vom Europäischen Gerichtshof bemängelte Kaskadenverweis ist jedoch Bestandteil der Belehrung über den Widerruf von Kreditverträgen, welche zwischen Juni 2010 und März 2016 abgeschlossen wurden.
Was hat mehr Gewicht? Aussage des EuGH oder Musterschutz für Banken?
Die spannende Frage lautet nun, was stärker wiegt: Der Musterschutz oder die Aussage des Europäischen Gerichtshofs, dass diese Formulierung für Verbraucher unzumutbar ist. Diese Frage wird die Gerichte wohl eine Weile beschäftigen. Nichtsdestotrotz definiert das Urteil einen Meilenstein, wenn es um die Nutzung des Widerrufsjokers geht. Das liegt daran, dass zahlreiche Kreditinstitute vom gesetzlichen Mustertext abweichende Formulierungen in ihren Vertragstexten gewählt haben. Damit entfällt der Musterschutz und es greift der Widerrufsjoker. Die Kreditverträge von zahlreichen Banken wurden durch die „Interessengemeinschaft Widerruf“ geprüft, welche zu folgendem Schluss kommt: Der Widerrufsjoker feiert sein Comeback. Die Chancen sind jedoch unterschiedlich und richten sich nach der Kreditart.
Welche Verträge sind besonders betroffen?
Insbesondere bei Baufinanzierungen welche zwischen 2010 und 2013 abgeschlossen wurden, haben zahlreiche Banken Änderungen am Mustertext vorgenommen. Und diese Änderungen fallen ihnen nun auf die Füße. Das betrifft beinahe alle Kreditistitute:
- Volksbanken
- Sparkassen
- Deutsche Bank
- Sparda-Banken
- ING Diba uvm.
Zwar nehmen die Abweichungen des Mustertextes seit 2013 deutlich ab, jedoch finden sich immer noch zahlreiche Fehler, welche den Widerruf möglich machen. Verbraucher mit Kfz-Leasing oder Kfz-Kreditverträgen sollten ihre Abschlüsse prüfen lassen, da der Musterschutz der Banken in diesen Fällen so gut wie nie greift. Für Leasingverträge existiert kein taugliches Gesetzesmuster, was zur Folge hatte, dass sämtliche Kreditgeber eigene Formulierungen gewählt haben. Aber auch in Bezug auf Kredite existieren zahlreiche Abweichungen, was den einfachen Hintergrund hat, dass viele Baken parallel zum Darlehen, Versicherungen als Zusatzleistung verkauft haben. Und für diese greift der Mustertext nicht. Die Chancen den Widerrufsjoker zu nutzen, stehen somit sehr gut.
Widerruf von Kreditverträgen: Prüfen lassen und Widerrufsjoker nutzen!
Wenn Sie Ihren Vertrag nicht vor Juni 2010 abgeschlossen haben, sollten Sie diesen auf jeden Fall prüfen lassen. Sofern Ihr Kreditinstitut abweichende Formulierungen gewählt hat, können Sie Ihr Auto zurückgeben und die Bank muss die Anzahlung sowie sämtliche Raten zurückzahlen. Dies erweist sich als wahrer Segen für Diesel-Besitzer, welche aktuell unter den massiven Wertverlusten ihrer PKW leiden. Sie haben damit die Möglichkeit, Ihren PKW auf elegante Weise loszuwerden, ohne dabei eine Abgas-Manipulation nachweisen zu müssen.
1 Tagesspiegel zu „Wer jetzt bessere Bedingungen für seine Kreditverträge aushandeln kann“ (Stand: 02.04.2020)
Ich heiße Quang Lam und arbeite bei der Hegner & Möller GmbH als Marketing Director. Ich interessiere mich sehr stark für die Themen Finanzen und Sport. In meiner Freizeit gehe ich gerne laufen und betreibe auch einen Laufblog. Ich schreibe für den creditSUN Blog nur über die Themen, die mich auch wirklich interessieren.