Reisegutscheine in der Corona-Krise – Ist ein Reisegutschein statt einer Erstattung sinnvoll?
Immer mehr Touristen werden Reisegutscheine in der Corona-Krise als Alternative zur Rückerstattung angeboten. Oft geschieht dies nicht immer freiwillig und stößt nur auf bedingte Gegenliebe seitens der Kundschaft. Was das für Sie bedeutet, welche Vor- und Nachteile ein Gutschein hat und was der Gesetzgeber dazu sagt, haben wir hier kurz für Sie zusammengefasst.
Warum wird aktuell über einen Reisegutschein statt einer Erstattung in der Corona-Krise diskutiert?
De facto jeder Reiseveranstalter hat aktuell keine laufenden Einnahmen zu verzeichnen. Da die betriebsbedingten Ausgaben (zumindest zum Teil) dennoch weiterhin anfallen, ergibt sich für die Unternehmen früher oder später ein Liquiditätsengpass – sprich: es droht die Firmeninsolvenz. Um hier gegenzusteuern und das Geld zusammenzuhalten, greifen immer mehr Unternehmen auf Reisegutscheine statt einer Erstattung zurück. Dadurch soll das schon (ganz oder teilweise für die Reise) angezahlte Geld im Betrieb verbleiben. Praktisch kommt dies einem zinslosen Kredit des Touristen an den Reiseveranstalter gleich, bei welchem die Reise zu einem späteren Zeitpunkt angetreten werden soll. Die Tourismusbranche hofft dadurch solvent zu bleiben, bis die Corona-Krise mitsamt ihren Folgen geendet ist. Würden die Kunden nun in größerem Stile auf eine Rückzahlung statt Gutscheine pochen, könnte dies zur Insolvenz führen, obwohl das jeweilige Unternehmen ansonsten womöglich die Krise überstehen könnte.
Reisegutschein statt Stornierung – Welche Vor- und Nachteile hat es?
Reisegutscheine in der Corona-Krise helfen den Unternehmen liquide zu bleiben. Letztlich bedeutet dies für Sie als Kunde, dass Sie – nach Ende der Krise – die Reise dennoch antreten können. Würden Sie und andere Kunden auf eine Rückerstattung bestehen, gäbe es ggf. in Zukunft überhaupt keinen Anbieter, der die Reise an den gewünschten Urlaubsort anbietet. Zwar ist es richtig, dass neue Unternehmen die alten, „untergegangen“ ablösen. Allerdings benötigt dieser Prozess Zeit. Das Bestehen auf eine Erstattung kann somit das Angebot an Reisemöglichkeiten nach der Corona-Krise auf absehbare Zeit zusätzlich ausdünnen. Trotz zurückerstatteter Zahlung kann das gewünschte Ziel somit ggf. gar nicht oder nur zu deutlich höheren Kosten besucht werden! Reisegutscheine in der Corona-Krise erfüllen darüber hinaus einen wirtschaftssozialen Zweck: Da die Unternehmen dadurch mutmaßlich die Krise überleben können, bleiben viele Arbeitsplätze in der Branche erhalten. Das entlastet das Sozialsystem, welches schlussendlich von Ihnen als Bürger ja ebenfalls mitfinanziert wird.
Dennoch darf nicht unerwähnt bleiben, dass die Reisegutscheine in der Corona-Krise auch Nachteile bergen. Zum einen ist die oft in Aussicht gestellte Gültigkeitsdauer (z.B. bis Dezember 2020) zu kurz, um den eigenen Reisewünschen entgegenzukommen. Des Weiteren besteht das Insolvenzrisiko weiterhin: geht der Veranstalter pleite, ist das Geld weg. Zusätzlich ist nicht klar, ob bei einem späteren Reiseantritt womöglich Zusatzkosten (z.B. Preissteigerungen beim Flug) im Gutschein inbegriffen sind oder von Ihnen als Kunden zu tragen sind.
Staat plant Bürgschaften für die Reisegutscheine in der Corona-Krise
Stand Heute wird der Reisegutschein bei einer Insolvenz des Veranstalters wertlos. Letztlich handelt es sich dabei um ein Leistungsversprechen des Reiseveranstalters. Erklärt dieser seine Zahlungsunfähigkeit, können Sie sich allenfalls als Gläubiger am den Insolvenzverwalter wenden. Ein Totalverlust oder ein großer Abschlag zum versprochenen „Gutscheinwert“ ist dabei sehr wahrscheinlich. Die Bundesregierung plant zwar, für die Reisegutscheine zu bürgen – noch hat aber dieses Ansinnen keine Gesetzeskraft. Somit steht Ihnen rein rechtlich eine Rückerstattung weiterhin zu. Es ist aktuell nicht abzusehen, ob eine womöglich Gesetzesänderung auch rückwirkend gelten wird.
Es kommt auf Ihre Situation an, ob ein Reisegutschein sinnvoll ist
Reisegutscheine in der Corona-Krise sind grundsätzlich eine gute Idee, damit die Tourismusbranche die Krise möglichst unbeschadet überleben kann. Allerdings sind die Gutscheinbedingungen nicht immer vorteilhaft. Zudem tragen Sie als Kunde aktuell das Ausfallrisiko komplett. Zwar hat der Gesetzgeber Änderungen in Aussicht gestellt, aber noch nicht umgesetzt. Wer aufgrund der Corona-Krise sowieso mit Einkommenseinbußen (z.B. aufgrund von Kurzarbeit) leben muss, sollte tendenziell eine Rückerstattung verlangen. Sofern Sie in einer finanziell komfortablen Situation sind und die geplante Reise relativ einfach zu einem späteren Zeitpunkt antreten können, helfen Gutscheine mit, dass Arbeitsplätze in der Tourismusbranche erhalten bleiben.
1 Stern zu „Gutschein statt Rückzahlung“ (Stand: 04.04.2020)
Ich heiße Quang Lam und arbeite bei der Hegner & Möller GmbH als Marketing Director. Ich interessiere mich sehr stark für die Themen Finanzen und Sport. In meiner Freizeit gehe ich gerne laufen und betreibe auch einen Laufblog. Ich schreibe für den creditSUN Blog nur über die Themen, die mich auch wirklich interessieren.