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Bereitstellungszinsen – Definition und Erklärung

Haben Sie demnächst vor, ein Haus zu bauen und dieses zu finanzieren, sollten Sie sich genau über die Bereitstellungszinsen informieren. Diese Kosten können erheblich sein. Prüfen Sie daher vorher genau diese Klausel im Kreditvertrag, wann diese Zinsen anfallen.

Was versteht man unter Bereitstellungszinsen?

Bereitstellungszinsen sind eine finanzielle Gebühr, die von Kreditgebern erhoben wird, wenn ein Kreditnehmer den bereitgestellten Kredit nicht oder nicht vollständig (in einem festgelegten Zeitraum) in Anspruch nimmt. Sie dienen dazu, die Kosten zu decken, die dem Kreditgeber entstehen, wenn die bereitgestellten Kreditmittel nicht wie geplant genutzt werden. Sie werden oft in Form eines prozentualen Satzes auf den nicht abgerufenen Kreditbetrag berechnet. Diese Gebühr wird üblicherweise für einen bestimmten Zeitraum erhoben, der als Bereitstellungszeitraum bezeichnet wird. Der Bereitstellungszeitraum variiert je nach Art des Kredits und kann einige Monate bis zu mehreren Jahren betragen.

Bedeutung der Nichtinanspruchnahme des Darlehens

Bereitstellungszinsen haben für Kreditgeber eine große Bedeutung, da sie dazu beitragen, die Kosten zu decken, die durch nicht abgerufene Kreditmittel entstehen. Wenn ein Kreditnehmer den beantragten Kredit nicht vollständig abruft oder nicht rechtzeitig in Anspruch nimmt, kann dies zu finanziellen Verlusten für den Kreditgeber führen. Durch die Erhebung der Zinsen werden die Verluste kompensiert. Für Kreditnehmer sind diese Zinsen bei Nichtinanspruchnahme ein Anreiz, den beantragten Kredit vollständig und rechtzeitig abzurufen. Durch die Erhebung von Bereitstellungszinsen werden sie dazu motiviert, ihre Finanzierung sorgfältig zu planen und sicherzustellen, dass sie die benötigten Mittel zum vereinbarten Zeitpunkt nutzen.

Besonders beim Hausbau wichtig

Wenn Sie eine bestehende Immobilie kaufen, werden die Bereitstellungszinsen für Sie vermutlich weniger Bedeutung haben. Meist gibt der Kreditgeber einem Kreditnehmer genügend Zeit, um die Bedingungen der Kaufpreisfälligkeit zu erfüllen, sodass in diesen Fällen keine Bereitstellungszinsen anfallen. Anders ist dies beim Hausbau. Hier zahlt der Kreditgeber nach festgelegten Zeiträumen einen bestimmten Kreditbetrag aus. Wird jetzt z.B. durch Materialmangel der Bau gestoppt, kann der Kredit nicht abgerufen werden. Solange wird der Kreditnehmer mit Bereitstellungszinsen rechnen müssen.

Bereitstellungszinsen