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Insolvenz – Definition und Ablauf

Bei einer Insolvenz kann der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen, da dieser zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Sie tritt demnach ein, wenn die Schulden die vorhandenen Vermögenswerte übersteigen und eine nachhaltige Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Die Insolvenz hat erhebliche Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation des Schuldners und kann sogar den finanziellen Ruin bedeuten. Bei Firmeninsolvenzen kann es vorkommen, dass diese komplett liquidiert und saniert werden.

Wann muss ein Insolvenzantrag gestellt werden und wie funktioniert es?

Innerhalb von drei Wochen, wenn die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt, muss eine Unternehmen einen Insolvenzantrag beim zuständigen Insolvenzgericht einreichen. Erfolgt dies nicht, kann das Unternehmen sich wegen Insolvenzverschleppung strafbar machen. Hingegen besteht bei Privatpersonen keine Insolvenzantragspflicht. Trotzdem kann es sinnvoll sein, wenn die Schulden so hoch sind, dass man diese nicht mehr zurückzahlen kann. Hier muss ebenfalls Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit vorliegen. Denken Sie aber daran, dass es einige Schulden gibt, die sich durch die Insolvenz nicht erlassen werden. Das sind z.B. Geldbußen, Ordnungsgelder oder Forderungen aus zinslosen Darlehen.

Der Ablauf der Insolvenz kann je nach Land und Rechtsordnung variieren, jedoch umfasst er in der Regel die folgenden Schritte:

  1. Antragstellung: Die Insolvenz wird in der Regel durch einen Antrag beim zuständigen Insolvenzgericht eingeleitet. Dieser Antrag kann vom Schuldner selbst, von Gläubigern oder vom Gericht gestellt werden. Der Antrag muss alle relevanten Informationen über die finanzielle Situation des Schuldners und seine Verbindlichkeiten enthalten.
  2. Eröffnungsverfahren: Nach Eingang des Insolvenzantrags prüft das Gericht die Voraussetzungen für eine Insolvenz. Wenn die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners bestätigt wird, eröffnet das Gericht das Insolvenzverfahren und bestellt einen Insolvenzverwalter.
  3. Insolvenzverwalter: Der Insolvenzverwalter übernimmt die Verwaltung und Abwicklung des insolventen Unternehmens. Er ist dafür verantwortlich, das vorhandene Vermögen zu verwerten und die Gläubiger bestmöglich zu befriedigen. Der Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, den Insolvenzmasse zu sichern und eine faire Verteilung an die Gläubiger zu gewährleisten.
  4. Gläubigerversammlung: Im Laufe des Insolvenzverfahrens wird eine Gläubigerversammlung einberufen. Hier haben die Gläubiger die Möglichkeit, über die weitere Vorgehensweise zu entscheiden, wie beispielsweise die Annahme eines Insolvenzplans oder die Einleitung einer Liquidation.
  5. Insolvenzplan oder Liquidation: Im Rahmen des Insolvenzverfahrens kann ein Insolvenzplan vorgeschlagen werden. Dieser Plan beinhaltet Maßnahmen zur Sanierung des Unternehmens und zur Schuldenregulierung. Falls kein Insolvenzplan angenommen wird oder eine Sanierung nicht möglich ist, kann das Unternehmen liquidiert werden. Bei der Liquidation werden die Vermögenswerte des Schuldners verkauft und der Erlös unter den Gläubigern aufgeteilt.

Arten der Insolvenz

Es gibt verschiedene Arten der Insolvenz, die je nach Land und Rechtsordnung unterschiedlich sein können. Hier sind einige der häufigsten Arten von Insolvenzverfahren:

  • Regelinsolvenz: Die Regelinsolvenz betrifft Unternehmen und Selbständige, die zahlungsunfähig sind und keine realistische Aussicht auf Sanierung haben. Das Unternehmen wird liquidiert, und die Gläubiger erhalten ihren Anteil aus dem Verkauf der Vermögenswerte.
  • Verbraucherinsolvenz: Die Verbraucherinsolvenz betrifft Privatpersonen, die ihre Schulden nicht mehr begleichen können. Hier wird versucht, eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern zu erzielen oder eine Schuldenregulierung über das Insolvenzverfahren zu erreichen.
  • Insolvenz in Eigenverwaltung: Bei einer Insolvenz in Eigenverwaltung bleibt das Unternehmen während des Insolvenzverfahrens weiterhin eigenständig. Die Geschäftsführung behält die Kontrolle über das Unternehmen und versucht, eine Sanierung oder einen Insolvenzplan umzusetzen.
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