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Privatinsolvenz

Die Privatinsolvenz, auch Verbraucherinsolvenz genannt, ist oftmals der letzte Ausweg, um sich von den Schulden zu befreien. Das sollte nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn die Schulden in absehbarer Zeit nicht zurückbezahlt werden können. Beachten Sie aber, dass bei einer selbständigen Tätigkeit eine Privatinsolvenz nicht möglich ist.

Wie läuft das Insolvenzverfahren ab?

Das Insolvenzverfahren gliedert sich in verschiedene Phasen:

  1. Antragsstellung: Der Schuldner stellt einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim zuständigen Insolvenzgericht. In dem Antrag sind alle Gläubiger und Schulden anzugeben, ebenso wie das Vermögen und Einkommen des Schuldners.
  2. Schuldenbereinigungsplan: Vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens muss der Schuldner versuchen, mit seinen Gläubigern eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Hierbei kann ein Schuldenbereinigungsplan erstellt werden, der eine nachhaltige Rückzahlung der Schulden regelt.
  3. Eröffnungsbeschluss: Sofern eine Einigung mit den Gläubigern nicht erzielt werden kann, wird das Insolvenzverfahren eröffnet. Das Gericht erlässt einen Eröffnungsbeschluss, der die Insolvenz offiziell einleitet.
  4. Treuhänderbestellung: Das Gericht bestellt einen Treuhänder, der das Insolvenzverfahren begleitet und das pfändbare Vermögen verwaltet. Der Treuhänder ist dafür zuständig, das Vermögen des Schuldners zu verwerten und die Erlöse unter den Gläubigern aufzuteilen.
  5. Wohlverhaltensphase: Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens folgt die sogenannte Wohlverhaltensphase, die in der Regel sechs Jahre dauert. Während dieser Zeit muss der Schuldner einen Teil seines pfändbaren Einkommens an den Treuhänder abgeben. Nach Ablauf der Wohlverhaltensphase werden die verbleibenden Schulden erlassen.

Wie lange dauert die Privatinsolvenz?

Die Dauer der Privatinsolvenz hat früher knapp 6 Jahre gedauert, wurde aber per Gesetz seit dem 01.10.2020 auf 3 Jahre verkürzt. Das bedeutet, dass überschuldete Verbraucher bereits nach 3 Jahren schuldenfrei sind. Voraussetzung ist hier natürlich, dass in dieser Zeit keine neuen Schulden gemacht wurden.

Wie lange speichert die Schufa die Privatinsolvenz?

Eine Privatinsolvenz wird in der Schufa gespeichert, sodass Kreditinstitute und andere Vertragspartner darüber informiert werden können. Gemäß den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wird die Privatinsolvenz in der Schufa für sechs Monate ab Erteilung der Restschuldbefreiung gespeichert. Während dieser Zeit wird es für den Schuldner schwierig sein, neue Kredite oder Finanzierungen zu erhalten, da die Privatinsolvenz als Negativmerkmal in der Bonitätsbewertung erscheint.

Fazit

Der Gesetzgeber hat überschuldete Verbraucher mit der Privatinsolvenz die Möglichkeit gegeben, sich nach 3 Jahren von den Schulden zu befreien. Hier muss allerdings vorher geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Privatinsolvenz erfüllt werden. Es gibt auch Schulden, die nicht über die Restschuldbefreiung erlassen werden. Das sind z.B. vorsätzlich unerlaubte Handlungen oder Ordnungsgelder. Wichtig dabei zu wissen ist es auch, dass man während der Privatinsolvenz keine neuen Schulden anhäufen sollte, ansonsten könnten die Gläubiger die Versagung der Restschuldbefreiung beantragen. Sie sollten zu der Maßnahme einer Privatinsolvenz erst greifen, wenn Sie wirklich keinen Ausweg mehr sehen.

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