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Notarielle Beurkundung

Die notarielle Beurkundung ist ein juristischer Akt, bei dem ein Notar als unparteiischer und neutraler Fachmann eine rechtlich bindende Erklärung oder Vereinbarung aufzeichnet und bestätigt. Sie verleiht dem Dokument oder der Vereinbarung einen besonderen rechtlichen Status.

Funktion und Bedeutung der notariellen Beurkundung

Die notarielle Beurkundung erfüllt mehrere wichtige Funktionen und hat eine hohe rechtliche Bedeutung:

  • Beweiskraft: Eine notarielle Beurkundung dient als Beweis für den Inhalt und den Zeitpunkt der Erklärungen oder Vereinbarungen, die darin festgehalten sind. Das notarielle Protokoll wird als Urkunde mit hoher Beweiskraft anerkannt und kann vor Gericht oder anderen Behörden verwendet werden.
  • Rechtssicherheit: Sie schafft Rechtssicherheit, da der Notar die Identität der beteiligten Parteien überprüft, ihre Willensbildung begleitet und sicherstellt, dass sie die Konsequenzen ihrer Handlungen verstehen. Der Notar berät die Parteien neutral und informiert sie über mögliche Risiken und rechtliche Folgen.
  • Öffentlicher Glaube: Notarielle Urkunden genießen in der Regel den sogenannten „öffentlichen Glauben“. Dies bedeutet, dass sie grundsätzlich als wahr und korrekt gelten, es sei denn, es wird ein Gegenbeweis erbracht. Dies schafft Vertrauen und Verlässlichkeit in Bezug auf die in der Urkunde festgehaltenen Vereinbarungen.

So läuft die Beurkundung beim Notar ab

Der Ablauf einer notariellen Beurkundung kann je nach Art des Geschäfts oder der Vereinbarung variieren.

  • Terminvereinbarung: Die beteiligten Parteien vereinbaren einen Termin beim Notar und informieren ihn über den Zweck und den Gegenstand der Beurkundung. Der Notar klärt auch über die erforderlichen Unterlagen und Dokumente auf.
  • Vorbereitung der Beurkundung: Vor dem Termin sammelt der Notar alle relevanten Informationen, überprüft die Identität der Parteien und bereitet die notwendigen Dokumente vor. Er prüft auch die rechtliche Zulässigkeit und die rechtlichen Auswirkungen der beabsichtigten Vereinbarung.
  • Beurkundungstermin: Beim Beurkundungstermin erklärt der Notar den Parteien den Inhalt und die rechtlichen Konsequenzen des Dokuments. Er klärt etwaige Fragen und Missverständnisse und stellt sicher, dass die Parteien ihre Zustimmung freiwillig und in Kenntnis der Sachlage geben.
  • Unterzeichnung und Beglaubigung: Die Parteien unterzeichnen das Dokument in Anwesenheit des Notars, der die Unterzeichnungen beglaubigt. Dies bedeutet, dass er bestätigt, dass die Unterschriften tatsächlich von den beteiligten Personen stammen.
  • Registrierung und Hinterlegung: Der Notar registriert die notarielle Urkunde beim zuständigen Register oder Amt und händigt den Parteien gegebenenfalls beglaubigte Abschriften aus. In einigen Fällen erfolgt auch eine Hinterlegung des Originaldokuments beim Notar.

Notarielle Beurkundung besonders bei komplizierten Fällen sinnvoll

In Deutschland ist beim Immobilienkauf zwingend eine notarielle Beurkundung notwendig. Laut § 311 b BGB ist dies bei einem Grundstückkaufvertrag sogar unerlässlich. Ohne die Beurkundung eines Notars kann in Deutschland eine Eigentumsübertragung einer Immobilie nicht stattfinden. Diese Vorschrift wurde eingeführt, damit Käufer und Verkäufer geschützt werden. Zusätzlich kann ein Notaranderkonto erstellt werden, um sich zusätzlich abzusichern. Eine notarielle Beurkundung ist aber nicht nur beim Immobilienkauf sinnvoll, sondern auch bei Geschäften, wo es kompliziert wird und es sich um hohe Summen handelt.

Notarielle Beurkundung