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Die richtige Reihenfolge beim Immobilienkauf entscheidend!

Reihenfolge beim Immobilienkauf

Ein Hauskauf werden die meisten Menschen im Leben nur einmal erleben, daher ist es umso wichtiger alles richtig zu machen. Hierbei spielt auch die Reihenfolge der einzelnen Schritte für den Hauskauf eine wichtige Rolle, um teure Folgekosten zu vermeiden. Was passiert, wenn der Verkäufer doch noch abspringt und sie bereits den Darlehensvertrag unterschrieben haben? Müssen Sie dafür haften oder gibt es noch eine Möglichkeit vom Kreditvertrag zurückzutreten? In diesem Artikel wollen Sie darüber aufklären, warum die richtige Reihenfolge beim Immobilienkauf so wichtig ist und wie Sie damit richtig umgehen.

Immobilienfinanzierung vor dem Kauf sicherstellen

Um sich den Traum von einem Eigenheim zu ermöglichen, benötigen viele Menschen von uns eine Immobilienfinanzierung. Sie sollten bereits vor dem Kauf wissen, wie viel Sie sich leisten können. Dazu sollten Sie hierzu bei einer Bank oder einem Kreditvermittler anfragen und Ihre persönliche Situation prüfen lassen. Dort erfahren Sie dann, welche Kaufsumme die Bank finanzieren würde. Erst dann können Sie sich gezielt auf die Immobiliensuche machen. Holen Sie sich dann gleich noch eine Finanzierungsbestätigung, um Vertrauen beim Verkäufer zu gewinnen.  Da die Zinsen im Vergleich zum Vorjahr enorm angestiegen sind, wird die Kaufsumme etwas niedriger ausfallen als noch 2021. Banken fordern daher häufig auch immer wieder Eigenkapital. Denken Sie auch an die Erwerbsnebenkosten beim Hauskauf. Diese müssen Sie dann häufig über das Eigenkapital abdecken, da die Bank sonst Ihre Finanzierung ablehnen wird.

Erst Darlehensvertrag unterschreiben oder zuerst zum Notar?

Meistens gibt es beim Hauskauf immer zwei Termine beim Notar. Im ersten Termin wird der Kaufvertragsentwurf erstellt. Dann haben Käufer und Verkäufer mindestens 14 Tage Zeit diesen Entwurf genau durchzulesen. Erst danach würde es zur Beurkundung des Kaufvertrags kommen und damit auch rechtlich bindend sein. Daher ist die richtige Reihenfolge beim Immobilienkauf für die Unterschrift des Darlehensvertrags enorm wichtig. Sie können innerhalb von 14 Tagen vom Darlehensvertrag zurückzutreten. Dieser Zeitraum sollte im Idealfall dann noch im Beurkundungszeitraum liegen. Wenn bei der Beurkundung etwas schief geht, wie z.B. der Verkäufer möchte doch nicht verkaufen oder Sie haben sich es anders überlegt, würden Sie nur die Kosten für den Kaufvertragsentwurf zahlen. Diese Kosten sind noch überschaubar und können dann unproblematisch noch vom Darlehensvertrag zurücktreten. Sie würden hier auch keine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen müssen.

Das sind die richtigen Schritte für den Immobilienkauf mit Kredit im Überblick

Wenn Sie die richtige Reihenfolge beim Immobilienkauf einhalten, können Sie hohe und unnötige Kosten vermeiden und sind immer auf der sicheren Seite. Im Folgenden finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung im Überblick, wie Sie am besten vorgehen sollten:

  1. Holen Sie sich von Ihrer Bank oder einem Kreditvermittler eine Finanzierungsbestätigung für die Finanzierungssumme der Immobilie
  2. Suchen Sie nach Immobilien im Finanzierungsrahmen und besichtigen Sie diese
  3. Sollte die Immobilie Ihnen zusagen, schicken Sie Ihrem Finanzierungspartner das Exposé der Immobilie zu. Dieser kann Ihnen dann eine Einschätzung geben, ob diese finanzierbar ist.
  4. Haben Sie die Zusage vom Finanzierungspartner, werden Sie einen Darlehensvertrag erhalten. Prüfen Sie diesen in Ruhe. In der Zwischenzeit können Sie direkt einen Notartermin für den Kaufvertragsentwurf in Abstimmung mit dem Makler oder Eigentümer machen.
  5. Vereinbaren Sie auch gleich einen zweiten Notartermin zur Vertragsunterschrift. Hierbei ist es wichtig, dass der Termin in den 14 Tagen des Widerrufsrechts für den Darlehensvertrag liegt.
  6. Kaufvertragsunterschrift und Abschluss des Hauskaufs. Sollte es doch nicht soweit kommen, können Sie noch vom Darlehensvertrag zurücktreten.

Darlehensvertrag vor dem Kaufvertrag unterschreiben

Eine Immobilienfinanzierung schließen Sie in der Regel mit einer langen Zinsbindung ab. Umso wichtiger ist es, dass Sie dabei alles richtig machen. Das beginnt schon bei der Unterschrift des Kaufvertrages. Ein Hauskauf muss immer bei einem Notar gemacht werden. Sie sollten sich hier auf die richtige Reihenfolge beim Immobilienkauf halten. Die 14-tätige Widerrufsfrist für den Darlehensvertrag sollte noch im Beurkundungstermin des Kaufvertrages liegen. Sollte hier nämlich etwas schief gehen, können Sie noch vom Darlehensvertrag zurücktreten. Hier entstehen Ihnen dann nur Kosten für den Kaufvertragsentwurf.

Ich heiße Quang Lam und arbeite bei der Hegner & Möller GmbH als Marketing Director. Ich interessiere mich sehr stark für die Themen Finanzen und Sport. In meiner Freizeit gehe ich gerne laufen und betreibe auch einen Laufblog. Ich schreibe für den creditSUN Blog nur über die Themen, die mich auch wirklich interessieren.

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