Sie befinden sich hier: Home / Blog / Immobilien / Ablauf beim Notartermin: Wie läuft der Notartermin beim Hauskauf ab?

Ablauf beim Notartermin: Wie läuft der Notartermin beim Hauskauf ab?

Sie stehen kurz vor einem Immobilienkauf und Ihr Notartermin steht an? Dieser Schritt ist entscheidend, da hier die rechtliche Beglaubigung der Eigentumsverhältnisse erfolgt. Doch wie ist der Ablauf beim Notartermin für den Hauskauf und was erwartet Sie hier? Erfahren Sie hier in diesem Artikel, warum dieser Termin für den Immobilienkauf so wichtig ist.

Notarielle Beurkundung beim Hauskauf verpflichtend

Die notarielle Beurkundung ist beim Kauf einer Immobilie gesetzlich vorgeschrieben. Sie hat den Zweck, sowohl Käufer als auch Verkäufer vor möglichen Betrugsfällen zu schützen. Der Notar ist ein neutraler Dritter, der sicherstellt, dass alle rechtlichen Aspekte ordnungsgemäß abgewickelt werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Notar lediglich die rechtliche Seite des Geschäfts überprüft. Fragen wie die Angemessenheit des Kaufpreises fallen nicht in seinen Zuständigkeitsbereich. Allerdings kann der Notar Tipps geben, wie z.B. die Grunderwerbssteuer gesenkt werden kann.

Was passiert beim Notartermin?

Der Ablauf beim Notartermin für den Hauskauf umfasst normalerweise zwei Schritte, die sich über mehrere Wochen erstrecken können. Das hängt hier auch sehr stark davon ab, ob der Notar noch freie Termine hat und wann der Verkäufer und Käufer Zeit haben. Auch kann z.B. bei einer Immobilienfinanzierung den Prozess verlangsamen, wenn Unterlagen für die Banken fehlen.

  • Schritt 1 – Vorgespräch und Vertragsentwurf: Im ersten Termin treffen sich Käufer, Verkäufer und Notar, um die Rahmenbedingungen des Kaufvertrags zu besprechen. Daraufhin erstellt der Notar einen ersten Entwurf des Kaufvertrags. Dieser Entwurf wird allen Beteiligten zur Prüfung vorgelegt. Hier haben sowohl Käufer als auch Verkäufer die Möglichkeit, Änderungen vorzunehmen. In diesem Stadium kann jeder der Parteien noch zurücktreten, da der eigentliche Vertrag noch nicht unterzeichnet wurde.
  • Schritt 2 – Unterschrift und Grundschuldeintrag: Im zweiten Termin wird der endgültige Kaufvertrag vom Notar laut vorgelesen. Alle Fragen können geklärt werden, bevor die Vertragsparteien unterzeichnen. Verstehen Sie als Verkäufer oder Käufer eine Passage nicht, wird der Notar Ihnen es nochmal mit seinen eigenen Worten erklären. Sind beide Parteien sich einig, muss der Verkäufer und der Käufer den Kaufvertrag unterschreiben. Wird die Immobilie über eine Bank finanziert, muss im Anschluss noch mit dem Notar eine Grundschuld eingetragen werden. Das kann entweder direkt danach erfolgen oder Sie vereinbaren hier einen separaten Termin.

Achtung: Die endgültige Eigentumsübertragung erfolgt erst, wenn Sie als Käufer in das Grundbuch eingetragen worden sind. Allerdings kann die Übergabe der Immobilie schon früher erfolgen, wenn der Kaufpreis bezahlt wurde.

Wie wird der Notar vergütet, und wer trägt die Kosten?

Die Notarkosten richten sich nach dem Kaufpreis der Immobilie. Die Notargebühren sind gesetzlich festgelegt und liegen zwischen 1,5 – 2 Prozent der vereinbaren Kaufpreissumme. In der Regel trägt der Käufer diese Kosten, die oft als Teil der Kaufnebenkosten eingeplant werden. Bei einer Immobilienfinanzierung fordern Banken vom Kreditnehmer, dass diese Kosten durch Eigenkapital bezahlt werden muss.

Notarielle Beurkundung beim Hauskauf soll Betrug verhindern

Der Notartermin beim Hauskauf ist ein entscheidender Schritt, um die Eigentumsverhältnisse der Immobilie rechtskräftig zu regeln. Da beim Immobilienkauf erhebliche Geldbeträge übertragen werden, hat der Gesetzgeber die notarielle Beurkundung als Sicherheitsmaßnahme eingeführt, um sowohl Verkäufer als auch Käufer zu schützen. Um zusätzliche Sicherheit zu gewährleisten, kann auch die Einrichtung eines Notaranderkontos in Betracht gezogen werden. Obwohl die Notarkosten bei einem Immobilienkauf erheblich sein können (1,5 – 2 Prozent der Kaufsumme), sind sie ein gerechter Preis für die Gewissheit, dass die Eigentumsverhältnisse der Immobilie korrekt übertragen werden.

Mein Name ist Bechthold Christiane und schreibe leidenschaftlich Fachartikel. In meiner langen Berufslaufbahn kann ich eine 30-jährige Tätigkeit im Medien-, Kredit und medizinischen Bereich vorweisen. Ich überzeuge mit meiner Zuverlässigkeit und Qualität von journalistischen Fachberichten.

Kategorien