Gebrauchtwagenkauf – Sollten Sie den Gebrauchtwagen beim Händler oder von privat kaufen?
Um einen ersten Eindruck von den Preisen und verfügbaren Angeboten für den Gebrauchtwagenkauf zu bekommen, ist die Recherche im Internet ein guter Weg. Das Internet ist allerdings nicht die beste und bei weitem auch nicht die einzige, wenn es um den Gebrauchtwagenkauf geht.
Der Gebrauchtwagenkauf bietet einige Vorteile: Der Wertverlust beim Auto ist nicht so hoch wie beim Neuwagen. Allerdings stellen sich viele Verbraucher die Frage, ob Sie einen Gebrauchtwagen beim Händler oder von privat kaufen sollen. Es gibt für den Gebrauchtwagenkauf die Möglichkeiten, den Wagen bei einem markengebundenen Händler, von privat oder bei einem freien Gebrauchtwagenhandel zu kaufen. Je nach Anforderungen gibt es spezielle Vor- und Nachteile.
Gebrauchtwagen von privat kaufen – immer nur mit einem Kaufvertrag!
Die meisten Risiken bestehen bei einem Gebrauchtwagenkauf von privat. Wenn sich der jeweilige Verbraucher selbst nicht gut mit Fahrzeugen auskennt, sollte bei der Besichtigung unbedingt ein Fachmann mitgenommen werden. Bevor der Gebrauchtwagenkauf von privat tatsächlich abgeschlossen wird, sollte nach Möglichkeit das Fahrzeug immer von einem Gutachter oder einer Werkstatt durchgecheckt werden. Wenn der jeweilige Verkäufer auf einen solchen Vorschlag positiv reagiert, ist dies ein gutes Zeichen. Wenn er sich weigert, ist dies ein Indiz, den Wagen besser nicht zu kaufen.
Schriftlich bestätigt werden sollten alle Aussagen über den Kilometerstand (um Tachobetrug zu verhindern) und die Unfallfreiheit des Wagens. Nutzen Sie hierzu im Internet einen vorgefertigten Kaufvertrag für den Autokauf. Auf die Aushändigung des Scheck- und Servicehefts sollte ebenfalls unbedingt bestanden werden. Dadurch ist es möglich nachzuprüfen, ob die Inspektionen bei dem Fahrzeug regelmäßig durchgeführt wurden.
Kann die Haftung beim Autokauf von privat
Anders als bei einem Gebrauchtwagenkauf bei einem Händler ist es für Privatpersonen möglich, im Kaufvertrag die Haftung für etwaige Mängel am Fahrzeug auszuschließen. Das bedeutet, dass die Gewährleistung, die es bei einem gewerblichen Händler verpflichtend gibt, bei dem Gebrauchtwagenkauf von privat entfällt. Daher haben Verbraucher bei dieser Variante die wenigsten Sicherheiten. Garantieansprüche gibt es hier nicht. Allerdings liegt der Vorteil bei einem Gebrauchtwagenkauf von privat darin, dass der Preisspielraum hier in der Regel sehr groß ist. Wenn ein Fahrzeug privat gekauft wird, darf niemals auf einen schriftlichen Kaufvertrag verzichtet werden. Sollten beim Autokauf von privat allerdings arglistige Täuschung vorliegen, wie z.B. das Verschweigen von einem Unfall, haben Sie auch beim Privatkauf bestimmte Rechte, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Gebrauchtwagenkauf bei einem Markenhändler
Sehr wenige Risiken bestehen für Verbraucher, wenn sie ihren neuen Gebrauchtwagen bei einem Markenhändler kaufen. Die Standards der angebotenen Fahrzeuge sind hier sehr hoch, da diese durch den TÜV oder die DEKRA vorgegeben werden. Daher können Kunden hier in der Regel sicher sein, dass die Fahrzeuge gründlich überprüft wurden und eine objektive Marktwerteinschätzung durch einen Fachmann durchgeführt wurde.
Da es sich um ein werkstattgeprüftes Fahrzeug handelt, wird durch den Händler eine Gebrauchtwagengarantie angeboten. Sicher ist hier auch, dass alle Dinge rund um den Kaufvertrag korrekt ausgeführt werden – schließlich handelt es sich um einen etablierten Fachbetrieb und Markenpartner. Oft ist es beim Markenhändler auch möglich, das alte Fahrzeug in Zahlung zu geben. Die An- und Abmeldung wird von dem Händler ebenfalls normalerweise übernommen. Damit wird der Gebrauchtwagenkauf beim Markenhändler sehr bequem und sicher.
Der Nachteil besteht darin, dass die Preise für das Fahrzeug bei einem Vertragshändler höher ausfallen und meist nicht verhandelbar. Hier ist die Möglichkeit gering, wirklich ein Schnäppchen zu machen. Dennoch erhalten die Kunden auch bei dem Kauf eines Gebrauchtwagens durch den Händler die gesetzliche Gewährleistung – ein nicht zu vernachlässigender Punkt.
Gebrauchtwagenkauf bei einem freien Händler
Auf dem Markt gibt es eine Vielzahl von freien Gebrauchtwagenhändlern. Das sind Händler, die sich darauf spezialisiert haben, ausschließlich gebrauchte Fahrzeuge zu verkaufen. Etwas Vorsicht sollten Verbraucher hier an den Tag legen. Die Seriosität eines Gebrauchtwagenhändlers sollte immer sichergestellt sein.1
Empfehlenswert ist es, wenn der Händler über eine Art des Punkte-Check-Systems verfügt und die Fahrzeuge durch ein Gütesiegel für Gebrauchtwagen ausgezeichnet sind. Dieses gibt es beispielsweise vom TÜV oder der DEKRA. Durch ein solches Siegel wird bestätigt, dass die Bauteile, Funktionen und der Zustand des Fahrzeugs umfangreich überprüft wurden. So kann der Verbraucher sicher sein, dass elektronisch und technisch ebenfalls alles in Ordnung ist. Die Preise sind bei diesen Händlern in der Regel günstiger als bei Vertragshändlern.
Die freien Gebrauchtwagenhändler bieten ebenfalls attraktive Angebote für Gebrauchtwagengarantien an und nehmen das alte Fahrzeug in Zahlung. Verbraucher, die kein spezielles Modell suchen, sind bei den freien Händlern besonders gut beraten. Das Angebot ist vielfältig und durch die gewerbliche Tätigkeit wird eine gesetzliche Gewährleistungspflicht vorgeschrieben. Alle Vereinbarungen sollten unbedingt schriftlich im Kaufvertrag festgehalten werden – denn für Mängel, die beiden Parteien bei dem Kaufzeitpunkt bekannt sind, haftet der Händler nicht.
1 ADAC zu „Augen auf beim Gebrauchtwagenkauf“ (Stand: 19.03.2019)
Mein Name ist Laura und ich arbeite als freiberufliche Texterin, Bloggerin und Autorin. Ich schreibe besonders gerne über Themen zum aktuellen Nachrichtengeschehen, der Immobilien- und Finanzwelt sowie zu gesundheitlichen Themen. Die Zusammenarbeit mit CreditSun macht mir großen Spaß und ich freue mich, hier textsichere Unterstützung leisten zu dürfen.