Probefahrt beim Autokauf – Wer zahlt bei einem Unfall?
Nur durch eine Probefahrt lassen sich beim Gebrauchtwagenkauf technische Mängel aufdecken. Allerdings gibt es hier einige Punkte zu beachten, damit es für Sie teuer wird. Erfahren Sie hier, was Sie sich auch rechtliche bei einem Unfall bei der Probefahrt absichern können. Möchte Ihnen der Verkäufer eine Probefahrt beim Autokauf verwehren, hat das im Regelfall einen Grund, der Sie das Kaufvorhaben noch einmal überdenken lassen sollte.
Tipps zum Ablauf der Probefahrt
Die richtige Tageszeit ist entscheidend. Auf die Witterung haben Sie wenig Einfluss, doch die Uhrzeit für die Probefahrt beim Autokauf sollten Sie selbst bestimmen. Nehmen Sie sicherheitshalber einen Beifahrer mit, der alle Auffälligkeiten notiert und der Ihnen seine ehrliche Meinung mitteilt. Planen Sie eine Strecke, die verschiedene Straßenverhältnisse aufweist und auf der Sie mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten fahren können. Ein Stück Autobahn oder Landstraße mit 100 km/h sollten in der Probefahrt enthalten sein. Häufig bemerkt man das „Klappern“ bei technischen Problemen erst bei höheren Geschwindigkeiten. Prüfen Sie das Fahrzeug auf optische Schäden, die vor Ihrer Probefahrt beim Autokauf per Protokoll dokumentiert werden. Zusätzlich sollten Sie natürlich kontrollieren und sich bescheinigen lassen, dass sich das Fahrzeug in einem verkehrstauglichen Zustand befindet.
Hinweis: Starten Sie die Probefahrt immer bei kaltem Motor, da Sie nur so mögliche Startschwierigkeiten feststellen und sich vor nachträglichen Ärgernissen schützen können. Alle Details, die Sie vorab besprochen und versichert bekommen haben, sollten im Falle eines Kaufs im Vertrag enthalten sein. Nutzen Sie die Probefahrt vor dem Autokauf dafür, ein Gespür für das Fahrzeug zu bekommen und herauszufinden, ob die Angaben des Verkäufers mit den Tatsachen übereinstimmen. Sollten Sie während der Testfahrt auf Probleme stoßen, konfrontieren Sie den Verkäufer damit und finden Sie durch seine Reaktion heraus, ob es sich um einen verschwiegenen Mangel handelt.
Probefahrt bei abgemeldetem Auto möglich?
Beim Privatkauf ist das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Probefahrt oft noch angemeldet. Dann können Sie die Probefahrt ohne Probleme durchführen. Sofern der Verkäufer das Auto bereits abgemeldet haben, können Sie die Probefahrt nur mit einem Kurzzeitkennzeichen Probefahren. Sie erhalten eine eVB-Nummer, schließen eine kurzzeitige Versicherung ab und sind dadurch im Falle eines Unfalls versichert. Sofern Sie Ihr Gebrauchtwagen beim Händler kaufen, wird dieser meist ein Kennzeichen für Sie bereitstellen. Privatverkäufer können hingegen von Ihnen verlangen, dass Sie die Kurzzeitkennzeichen selbst mitbringen. Fahren Sie niemals – auch nicht auf privatem Gelände – ohne Kennzeichen. Wenn Sie bei einer Probefahrt mit einem abgemeldeten Auto einen Unfall haben, sind Sie in der vollständigen Haftung und zahlen den kompletten Schaden. Mit einem Kurzzeitkennzeichen können Sie sich vor diesem Risiko schützen, da Sie diese Kennzeichen nur erhalten, wenn Sie eine Kurzzeitversicherung abschließen. Wenn ein Händler oder Privatverkäufer eine Probefahrt mit dem abgemeldeten Auto anbieten, sollten Sie dieses Angebot nicht als Vertrauensbeweis bewerten. Kommt es zu einem Unfall bei der Testfahrt, haften Sie, da Sie gefahren sind und den Unfall verursacht haben.
Wer zahlt beim Unfall während der Probefahrt?
Wie bereits angesprochen, tragen Sie bei unversicherten Fahrten die volle Haftung. Kommt es zu einem Unfall während der Testfahrt mit einem abgemeldeten Fahrzeug, zahlen Sie den entstandenen Schaden und die Schäden am Fahrzeug des Unfallgeschädigten. Bei angemeldeten Fahrzeugen ist die Regelung ein wenig anders. Wenn Sie eine Probefahrt vor dem Autokauf bei einem Händler vornehmen, zahlt in den meisten Fällen die Vollkaskoversicherung des Anbieters. Passiert der Unfall bei einer Testfahrt mit einem Auto vom Privatverkäufer, sind Sie als Verursacher (sofern Sie den Unfall verschuldet haben) in der Haftung und damit auch in der Zahlungspflicht. Wenn Sie ein Kurzzeitkennzeichen haben, sind Sie versichert und schützen sich auf diesem Weg vor einer Forderung, die der Fahrzeugbesitzer an Sie stellt. Wichtig ist auch, dass Sie die Haftungsregelung vor der Probefahrt beim Autokauf klären. Dafür gibt es einige Vordrucke, die Sie nutzen und mit allen erfragten Daten ausfüllen sollten. Ein essenzieller Punkt im Bezug auf die Schadenshaftung beruht auf dem Tag und der Uhrzeit Ihrer Probefahrt. Wenn es während der Probefahrt zum Unfall kommt, sollten Sie auf jeden Fall die Polizei verständigen und den Eigentümer des Fahrzeugs umgehend telefonisch in Kenntnis setzen. Auch bei augenscheinlichen Bagatellschäden sollten Sie die Polizei alarmieren, da es sich beim Unfallfahrzeug nicht um Ihren Besitz, sondern um das Eigentum des Verkäufers handelt.