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Bonpflicht ab 01. Januar 2020 in Deutschland – Müssen Sie jetzt immer den Kassenzettel annehmen?

Beitrag wurde aktualisiert am 09.01.2024
Bonpflicht

Seit dem 1. Januar 2020 gilt in Deutschland die Bonpflicht. Dies bedeutet, dass im Einzelhandel, in Lebensmittelgeschäften, in Bäckereien, im Kiosk oder auch in einem gastronomischen Betrieb für jeden verkauften Artikel ein Kassenbon ausgedruckt werden muss. Für viele dieser Geschäfte ist die Kassenbon-Pflicht ein klarer Mehraufwand. Es entstehen zusätzliche Kosten, die für den Handel nicht unerheblich sind. Erfahren Sie hier, welche Geschäfte davon nicht betroffen sind und warum dieses Gesetz nicht überall auf Zustimmung stößt.

Mit dem neuen Kassengesetz will der Staat den Steuerbetrug eindämmen

Der Bundesrechnungshof schätzt, dass dem Staat durch nicht gebuchte Bargeldumsätze jährlich etwa 10 Milliarden Euro an Steuergeldern entgehen. Das Ziel der Behörden ist deshalb, den Händlern und Geschäften, das Unterschlagen von Umsätzen zu erschweren. Aus diesem Grund hat der Staat mit dem neuen Kassengesetz die Abgabenordnung geändert. Jedes Geschäft, das mit einer elektronischen Registrierkasse arbeitet, muss dem Kunden unaufgefordert einen Kassenbon aushändigen. Diese Bonpflicht besteht allerdings nicht für jedes Geschäft. Die Verkäufer auf Flohmärkten, Wochenmärkten, Jahrmärkten oder auf Weihnachtsmärkten sind von dieser Regelung zum größten Teil ausgeschlossen. Die Voraussetzung für den Ausschluss der Belegausgabepflicht ist, dass diese Geschäfte noch nie eine elektronische Registrierkasse benutzt haben. Ein Widerruf der Befreiung ist aber jederzeit möglich.

Europaweit wird die Belegausgabepflicht unterschiedlich gehandhabt

Obwohl die meisten Geschäfte mit Kassen ausgestattet sind, die jeden Vorgang registrieren und dokumentieren, besteht der Staat auf die Kassenbon-Pflicht. Der Ausdruck muss erfolgen, damit genau ersichtlich ist, dass die Steuer für den verkauften Artikel gebucht ist. Für das Geschäft ist dieser Vorgang vorgeschrieben. Anders sieht es für den Kunden aus, der in einem deutschen Geschäft einkauft. Der Kunde, der im Geschäft eingekauft hat, darf den Kassenbon ablehnen und muss ihn nicht mitnehmen. In Österreich besteht auch für den Kunden die Bonpflicht. Der Kunde muss seinen Kassenbon aufbewahren, bis er das Geschäft verlassen hat. Dadurch ist eine Kontrolle durch die Finanzbehörden vor Ort möglich. In Belgien, Frankreich und Tschechien ist der Bon seit vielen Jahren Pflicht. In Italien ist dieses Gesetz schon seit 1987 in Kraft. Die Guardia Di Finanza kontrolliert die Geschäfte in Italien in ziviler Kleidung.

Der ausgedruckte Kassenbon ist Sondermüll

Die Bonrollen in einer modernen Registrierkasse sind aus Thermopapier. Das verwendete Papier ist mit verschiedenen Chemikalien beschichtet. Zu diesen Chemikalien zählt zum Beispiel Bisphenol, das laut dem Bund für Umwelt und Naturschutz für

  • Fehlgeburten,
  • Fettleibigkeit,
  • Herzerkrankungen,
  • Hyperaktivität und sogar
  • für Prostatakrebs

verantwortlich ist. Auch das Umweltbundesamt weist auf die Schädlichkeit des Thermopapiers hin. Außerdem ist das verwendete Papier Sondermüll, da es nicht recycelbar ist. Durch die Bonpflicht rechnen Experten damit, dass der Handel im Jahr jetzt Kassenbons in einer Länge von etwa 2 Millionen Kilometer druckt.

Die Rechnung bezahlt auf jeden Fall der Verbraucher

Damit die Kassenbon-Pflicht im Einzelhandel möglich ist, sind zuvor verschiedene Umrüstungen nötig. Bei vielen Kassen ist eine neue Software nötig, da der Kassenbon jetzt den vollständigen Namen und die Anschrift des Ausstellers, Datum und Uhrzeit des Belegs sowie Art und Menge der gekauften Artikel enthalten muss. Ebenso ist es wichtig, dass die Rechnungsnummer, der Betrag und der Steueranteil von 7 oder 19 Prozent ersichtlich sind. Auch die Seriennummer des Sicherheitsmoduls oder des Kassensystems muss auf dem Bon vermerkt sein. Oftmals muss das Geschäft dafür neue Kassen oder zusätzliche Bondrucker anschaffen. Da der Ausdruck für jeden Bon verpflichtend ist, steigt auch der Verbrauch an Kassenrollen. Es ist daher ganz klar, dass die Geschäfte die Kosten, die durch die Belegausgabepflicht anfallen, auf den Verbraucher umlegen. Der Stichtag für die Umrüstung der Kassensysteme ist Oktober 2020.

Die Kassenbons sind auch elektronisch übermittelbar

Die Bonpflicht ist in vielen deutschen Einzelhandelsgeschäften auch papierlos möglich. Bei der Bezahlung mit dem Smartphone ist der Kassenbon schon während des Bezahlvorgangs elektronisch übermittelbar. Ein Versand des Kassenzettels per E-Mail ist zum Beispiel eine Option. Experten und die Hersteller der Kassensysteme sind der Meinung, dass die Kassenbon-Pflicht in gedruckter Form überhaupt nicht nötig ist. Die Technische Sicherheitseinheit (TSE) erfasst jeden Verkaufsvorgang ganz genau mit allen wichtigen Daten. Die Daten sind sofort auslesbar. Das Finanzministerium behauptet allerdings, dass die Bonpflicht wichtig für die Kontrolle des Verkaufsvorgangs ist. Mit dem Kassenbon und den gespeicherten Daten auf der Kasse ist jeder Vorgang leichter nachvollziehbar.

Ich heiße Quang Lam und arbeite bei der Hegner & Möller GmbH als Marketing Director. Ich interessiere mich sehr stark für die Themen Finanzen und Sport. In meiner Freizeit gehe ich gerne laufen und betreibe auch einen Laufblog. Ich schreibe für den creditSUN Blog nur über die Themen, die mich auch wirklich interessieren.

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