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Gesetzesänderungen ab 01.April 2020 – Verschärfte Mietpreisbremse, Mindestlohn, Hartz 4

Gesetzesänderungen ab 01. April 2020

Zum 01. April 2020 treten einige Gesetzesänderungen in Kraft. Manche dieser neuen Gesetze sind bereits vor der Corona-Krise verabschiedet worden. Teilweise sind die Ziele der Initiativen angesichts von Corona fast in Vergessenheit geraten. Andere Gesetze wurden kurzfristig als Notmaßnahmen gegen die Corona-Krise beschlossen und werden nun gleichzeitig in Kraft treten. Diese Gesetze betreffen verschiedenste Lebensbereiche:

  • die Mietpreisbremse,
  • Lohnuntergrenzen,
  • Tickets für Flüge und
  • Hartz 4.

Demzufolge dürften die meisten Bundesbürger von mindestens einem dieser Gesetzesänderungen betroffen sein. In diesem Artikel geben wir Ihnen einen Überblick darüber, welche wesentlichen Gesetzesänderungen ab 01. April 2020 gelten und welche Auswirkungen diese Änderungen für Sie haben.

Mietpreisbremse wird bis 2025 verlängert

Die verschärfte Mietpreisbremse tritt in Kraft und wird bis 2025 verlängert. Demzufolge darf ein Vermieter bei einem neuen Bewohner die Miete nur in begrenztem Umfang erhöhen. In der Regel darf die neue Miete maximal zehn Prozent mehr betragen als die ortsübliche Vergleichsmiete. Anders als bisher sind Mieter berechtigt, zu viel gezahlte Miete nachträglich zurückzufordern. Der Zeitraum darf sich auf bis zu zweieinhalb Jahre erstrecken.¹ Erstmals trat das Gesetz zur Mietpreisbremse im Jahr 2015 in Kraft.

Wegen Corona: Mietschulden vorübergehend kein Grund für Kündigung

Wegen der Corona-Krise wurde darüber hinaus beschlossen, dass Mietschulden in den kommenden drei Monaten (01. April 2020 – 30. Juni 2020) keinen gerechtfertigten Kündigungsgrund darstellen. Mieter, die wegen Corona Einkommensverluste zu verkraften haben, sollen somit geschützt werden.  Der Zusammenhang zwischen fehlender Zahlungsfähigkeit in diesem Zeitraum und dem Corona-Virus muss nachgewiesen und glaubhaft gemacht werden.

Höhere Löhne im Baugewerbe

Für Beschäftigte im Baugewerbe steigen die Mindestlöhne. Die Lohnuntergrenze für Hilfsarbeiter steigt im Umfang von 35 Cent auf jetzt 12,55 Euro pro Stunde. Für Facharbeiter in Westdeutschland beträgt die Untergrenze jetzt 15,40 Euro und steigt damit um 20 Cent. In Berlin wird der Baumindestlohn auf 15,25 Euro angehoben und steigt damit im gleichen Umfang. Die ostdeutschen Bundesländer sind von dieser Änderung nicht betroffen, da dort keine Lohnuntergrenze für Facharbeiter existiert. Die Erhöhung der Lohnuntergrenze im Baugewerbe ist unabhängig vom allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn, der in Deutschland seit 2015 gilt. Die branchenspezifische Untergrenze wird von Gewerkschaften und Arbeitgebern ohne den Staat in einem Tarifvertrag ausgehandelt. Die vereinbarten Mindestlöhne sind dann allgemein verbindlich, gelten also auch für solche Betriebe der Baubranche, die nicht tarifgebunden sind.²

Flugtickets werden teurer

Die Luftverkehrssteuer wird angehoben. Der Steuersatz bei Flügen im Inland und innerhalb der EU steigt für die Fluggesellschaften von 7,50 Euro auf jetzt 13,03 Euro pro Ticket. Bei längeren Flügen und Entfernungen bis 6.000 Kilometer wird der Steuersatz von 23,43 Euro auf jetzt 33,01 Euro angehoben. Bei Langstreckenflügen steigt der Steuersatz von 42,18 Euro auf jetzt 59,43 Euro. Wegen der Erhöhung der Luftverkehrssteuer werden Tickets für Flugreisen voraussichtlich teurer. Diese Gesetzesänderung gehört zum Klimapaket, das die Große Koalition in 2019 beschlossen hat. Da der Luftverkehr in Folge der Corona-Krise nahezu zum Stillstand gekommen ist und Grenzen geschlossen wurden, wird diese Änderung die meisten Konsumenten vorläufig nicht betreffen. Sobald Reisen wieder möglich ist, werden Verbraucher aber wahrscheinlich mehr Geld für Flüge bezahlen müssen.

Aktuell durch die Corona-Krise: Prüfungen bei Hartz 4 werden ausgesetzt

Wegen der Corona-Krise werden Prüfungen bei Hartz IV vorübergehend ausgesetzt. Normalerweise wird vor der Bewilligung geprüft, ob der Antragsteller über Vermögen verfügt. Auch die Höhe der Wohnkosten wird zur Kontrolle ermittelt. Wer nun wegen der Corona-Krise auf diese Sozialleistung angewiesen ist und einen Antrag stellt, soll das Geld unbürokratisch und zeitnah erhalten. Daher entfällt die aufwendige Vermögensprüfung ab dem 1.  April 2020. Diese Aussetzung gilt für sechs Monate. Darüber hinaus brauchen Antragsteller nicht mehr persönlich beim Job-Center zu erscheinen, sondern können die Anträge auch auf telefonischem Weg oder per E-Mail einreichen.

Durch die Corona-Krise wurden einige Gesetze vorübergehend angepasst

Die Gesetzesänderungen ab 01. April 2020 sind für einen großen Personenkreis relevant: für Mieter, Vermieter, Angestellte im Baugewerbe, Reisende, Hartz IV-Berechtigte sowie Unternehmer und Freiberufler, die wegen Corona in Liquiditätsprobleme geraten sind. Nun bleibt abzuwarten, wie sich diese Gesetzesänderungen auswirken und welche neuen Maßnahmen Bundestag und Bundesregierung im Zuge der Corona-Krise beschließen werden.

1 Haufe zu „Schärfere Mietpreisbremse gilt ab April 2020“ (Stand: 30.03.2020)

2 Deutsche Handwerkszeitung zu „Mindestlohn im Baugewerbe steigt zum 1. April 2020“ (Stand: 17.01.2020)

Ich heiße Quang Lam und arbeite bei der Hegner & Möller GmbH als Marketing Director. Ich interessiere mich sehr stark für die Themen Finanzen und Sport. In meiner Freizeit gehe ich gerne laufen und betreibe auch einen Laufblog. Ich schreibe für den creditSUN Blog nur über die Themen, die mich auch wirklich interessieren.

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