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Inflationsprämie bis zu 3000 Euro steuerfrei vom Arbeitgeber

Inflationsprämie

Seit Beginn des Krieges in der Ukraine schießen die Preise für Energie und Nahrungsmittel in die Höhe. Die Kriegs- und Krisensituation verursacht Lieferengpässe und beeinflusst die Preisentwicklungen direkt. Sie lässt die Inflationsrate in Folge deutlich ansteigen. Die Bundesregierung hat im Zuge des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung eine Inflationsprämie eingeführt, die vom Arbeitgeber bezahlt werden kann. Ob als Inflationsausgleichsprämie, Inflationsausgleichsbonus oder Inflationszulage bezeichnet: Was genau dahinter steckt und ob Sie auch die Inflationsprämie erhalten, erfahren Sie in folgendem Beitrag.

Was ist das Ziel der Inflationsausgleichprämie?

Arbeitgeber haben aktuell die Möglichkeit, ihren Arbeitnehmern in Form einer Inflationsprämie steuerfrei bis zu 3000 Euro auszuzahlen. Die Bundesregierung möchte damit Unternehmen dabei helfen, ihre Mitarbeiter zu unterstützen: „Der Bund ist bereit, bei zusätzlichen Zahlungen der Unternehmen an ihre Beschäftigten einen Betrag von bis zu 3.000 Euro von der Steuer und den Sozialversicherungsabgaben zu befreien.“ Ziel dabei soll es sein, Beschäftigte in der Inflation zu entlasten, da Waren, Dienstleistungen und Lebenshaltungskosten in Deutschland sich inflationsbedingt stark verteuern und Verbraucher unter den steigenden Kosten leiden. Allerdings handelt es sich um eine freiwillige Leistung, sodass der Arbeitgeber dazu nicht verpflichtet ist.

Was müssen Arbeitgeber bei der Zahlung beachten?

Damit die Prämie tatsächlich als Inflationsbonus und damit steuerfrei an die Angestellten ausgezahlt werden kann, müssen Arbeitgeber einige Voraussetzungen erfüllen, damit ein reibungsfreier Ablauf garantiert ist und die Inflationsprämie als solche erfolgen kann:

  • die Inflationsprämie muss zwischen dem 26. Oktober 2022 und dem 31. Dezember 2024 ausgezahlt werden
  • Zahlung muss an alle Mitarbeiter erfolgen (Gleichbehandlungsgesetz), allerdings kann sich die Höhe der Inflationsausgleichsprämie unterscheiden, je nach Anstellungsverhältnis
  • es muss auf der Lohnabrechnung deutlich erkennbar sein, dass es sich um die Inflationsprämie handelt. Es handelt sich um eine Zusatzzahlung.
  • kann bis zu 3000€ einmalig steuerfrei ausgezahlt werden
  • auch als Sachleistung möglich, wenn diese dazu dienen, die Mehrkosten bei der Lebenshaltung auszugleichen wie z.B. in Form von Tank- oder Essengutschein

Welche Vorteile gibt es für Arbeitgeber?

Durch die Auszahlung der Inflationsprämie können Arbeitgeber Ihre Angestellten während der Inflation unterstützen und entlasten. Durch die steuerfreie Einmalzahlung ist dies für den Arbeitgeber langfristig günstiger als eine dauerhafte Gehaltserhöhung. Mit der Inflationsprämie bleibt das Lohnniveau für Arbeitgeber gleich, sofern nicht gleichzeitig der reguläre Lohn deutlich erhöht wird. Außerdem kann der Unternehmer den Inflationsbonus als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen. Auch Mitarbeitermotivation und Betriebsklima können sich in der Inflation durch eine einmalige Zusatzahlung verbessern.

Inflationsausgleichsprämie bis zu 3000 Euro steuerfrei möglich

Die Inflationsprämie kann pro Mitarbeiter bis zu 3000€ betragen, um steuerfrei zu bleiben. Grundsätzlich ist es allerdings möglich, unterschiedlich hohe Beträge an die Beschäftigten auszuzahlen, wenn dafür ein sachlicher Grund vorliegt. Allerdings muss die Inflationsprämie nicht ausgezahlt werden und ist daher freiwillig. Wichtig zu wissen ist hier, dass es eine Zusatzzahlung ist und keine Ersatzleistung für den Lohn darstellt. Außerdem müssen einige Voraussetzungen gegeben sein, damit es auch tatsächlich steuerfrei bleibt. Auf langer Sicht ist dies aber sicherlich günstiger für den Arbeitgeber als eine dauerhafte Lohnerhöhung.

Ich heiße Martina Lange und schreibe mit Vorliebe journalistische Texte rund um die Themen Finanzen und Medizin. Außerdem liebe ich es, Fachartikel jeglicher Art zu schreiben. Ich finde mich in beinahe jedes Thema ein und freue mich immer, wenn ich nach der Fertigstellung eines Textes über noch mehr Wissen verfüge. Als freiberufliche Autorin schreibe ich leidenschaftlich gern für creditSUN.

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