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Pakete für den Nachbarn annehmen – Darauf sollten Sie aufpassen!

Beitrag wurde aktualisiert am 22.04.2020
Pakete für den Nachbarn annehmen

Wenn Sie Pakete für den Nachbarn annehmen, haben Sie dies wahrscheinlich nur aus Freundlichkeit getan. Sie sind natürlich nicht dazu verpflichtet, ein Paket für die Nachbarschaft anzunehmen. Was wie ein ganz Gefälligkeitsdienst aussieht, ist jedoch mit einer ganzen Menge an Rechten und Pflichten verbunden. Manche Betrüger nutzen sogar Ihren Gefälligkeitsdienst aus und schlagen daraus Profit. Worauf Sie dabei achten sollten, um nicht selber in die Haftung genommen zu werden, erfahren Sie in diesem Artikel.

Gefälligkeitsdienst unter Nachbarn

Besonders zur Weihnachtszeit werden täglich tausende Pakete verschickt. Naturgemäß kann nicht bei jeder Zustellung gewährleistet werden, dass diese persönlich angenommen wird. Doch weder der Paketzusteller noch der Empfänger erfreuen sich darüber, wenn das Paket nicht unmittelbar ausgeliefert werden kann. Somit ist der Finger schon mal schnell auf der Klingel des Nachbarn und sind Sie dann zuhause, werden Sie meist noch nicht mal vor die Wahl gestellt, ob Sie Pakete für den Nachbarn annehmen möchten oder eben auch nicht. Dabei obliegt diese Entscheidung gar nicht dem Zusteller selbst, zwar kann er diese sogenannte Ersatzzustellung bei Ihnen als Nachbar versuchen, jedoch entscheiden am Ende immer noch Sie. Es handelt sich hierbei nämlich einzig um einen „Freundschaftsdienst“ auf freiwilliger Basis.

Sie übernehmen eine Sorgfaltspflicht bei der Paketannahme

Wenn Sie Pakete für den Nachbarn annehmen, gehen Sie gleichzeitig auch eine Sorgfaltspflicht ein. Sie nehmen in dem Moment, indem Sie die Pakete für den Nachbarn annehmen, die Position des „Ersatzempfängers“ ein. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen zudem nicht nur den Erhalt, sondern auch, dass das Paket optisch keine Schäden hat. Des Weiteren liegt es in Ihrer Verantwortung, dass das Zugestellte bis zur rechtmäßigen Abholung in Ihrer Obhut bleibt. Juristisch nennt sich es „Gefälligkeitsverhältnis mit reduziertem Haftungsanspruch“. Sie sollten unbedingt darauf verzichten, sich des Paketes zu entledigen, indem Sie es z. B. in der Garage, im Garten oder vor der Wohnungstür ablegen. Sie verletzten dann nämlich Ihre Sorgfaltspflicht und kommt es dann zum Verlust oder zu Schädigungen, können Sie haftbar gemacht werden.

Wann sollten Sie Pakete für den Nachbarn ablehnen?

Auch wenn Sie schon mehrere Sendungen für Ihren Nachbarn entgegengenommen haben, sollten Sie in bestimmten Fällen die Annahme trotzdem verweigern. Lassen Sie das Paket vom Zusteller immer dann wieder mitnehmen, wenn:

  • der Absender anonym ist
  • Ihnen die Sendung komisch vorkommt, weil z. B. Drähte herausgucken
  • das Paket beschädigt, geöffnet oder durchnässt ist

Denn Sie sollten immer bei der Annahme bedenken, dass Sie in gewisser Weise immer dafür haften.

Die Aufbewahrung angenommener Pakete vom Nachbarn

Ist der Zusteller das Paket an Ihnen losgeworden und dafür seine nötige Unterschrift erhalten, wird diesen es reichlich wenig interessieren, wie es mit der Sendung weitergeht. Sie jedoch müssen jetzt einige Pflichten erfüllen, wozu unter anderem auch die Aufbewahrung zählt. Sie sind in der Pflicht zum Aufbewahren und Behalten, bis Ihr Nachbar es abholt. In den meisten Fällen wird so ein Paket vom Nachbarn gerne direkt zu sich geholt oder Sie machen sich auf den Weg, um es zu überbringen. Was aber, wenn der Nachbar nicht zur Abholung kommt oder Sie diesen zu Hause einfach nicht antreffen können? Sollten Sie mit dem Gedanken spielen das Paket wieder dem Absender zurückzusenden, dann ist es besser, wenn Sie diesen gleich wieder verwerfen. Der Absender ist Ihnen nämlich gegenüber zu nichts verpflichtet, da Sie beiden keinen Vertrag eingegangen sind.

Sollte der eigentliche Empfänger das Paket von Ihnen auch nach einiger Zeit nicht abgeholt haben, ist es ratsam, wenn Sie nochmals den Kontakt zu ihm suchen und eine Fristsetzung ins Auge fassen. Es ist daher immer am besten, wenn es genaue Vereinbarungen gibt, wenn Sie Pakete für den Nachbarn annehmen sollen.

Wie verhält es sich mit der Aushändigung der angenommenen Sendung?

Natürlich dürfen Sie Pakete für den Nachbarn annehmen aber selbstverständlich nicht behalten, sondern Sie stehen in der Pflicht, angenommene Sendungen exakt an den angegebenen Adressaten auszuhändigen. Sollten Sie also Pakete für einen Nachbarn angenommen haben, den Sie persönlich gar nicht kennen, dann ist es Ihnen dringend anzuraten, erst dann auszuhändigen, wenn Ihnen der Nachbar seinen Personalausweis vorgelegt hat. Überdies sollten Sie sich die Übergabe auch schriftlich bestätigen lassen. Verlassen Sie sich nicht nur auf den Benachrichtigungszettel vom Paketdienst, denn es ist nicht gewährleistet, dass dieser sich auch in den richtigen Händen befindet. Geben Sie das Paket einfach so, ohne Überprüfung der Personalien heraus und stellt sich das als Irrtum heraus, müssen Sie den entstandenen Schaden tragen, sprich, Sie sind schadensersatzpflichtig.

Anders sieht es allerdings aus, wenn Sie Pakete für den Nachbarn annehmen und in Vorkasse treten mussten. Beispielsweise dann, wenn es sich um eine Sendung per Nachnahme handelt. Erst wenn Ihr Nachbar Ihnen dieses Geld zurückgezahlt hat, sind Sie zur Herausgabe verpflichtet.

Vorsicht vor Betrügern bei der Paketannahme

Wenn Sie Pakete für den Nachbarn annehmen, sollten Sie sich immer vergewissern, dass dieser auch dort wohnt. Häufig bestellen Betrüger mit falschem Namen an eine Adresse, unter der sie nicht wohnhaft sind. Der Name wird dann an einen leeren Briefkasten angebracht, sodass die Betrüger die Zustellkarte dann herausnehmen können. Sie sollten sich daher nicht nur die Zustellkarte geben lassen, sondern auch den Personalausweis. Prüfen Sie hier nicht nur den Namen, sondern auch die Wohnadresse. Behauptet der Abholer ein Bekannter zu sein, der nur das Paket abholen will, sollten Sie hier die Annahme verweigern. Es könnte sich hier nämlich um einen Identitätsbetrug handeln.

Was passiert, wenn der Inhalt doch beschädigt ist?

Auch wenn das Paket von außen vollkommen ohne Schäden war, bedeutet das nicht automatisch, dass dies auch auf den Inhalt zutrifft. Wenn Sie Pakete für den Nachbarn annehmen, dann müssen Sie auch immer damit rechnen, dass der Inhalt nicht mehr heil sein kann. Das ist übrigens auch der Grund, warum viele Menschen keine Pakete für den Nachbarn annehmen. Sie können jedoch beruhigt aufatmen, denn selbst wenn die Ware im Paket bei der Öffnung kaputt ist, können Sie nicht haftbar gemacht werden. Der Händler ist nämlich hier in der Beweispflicht, dass der Inhalt vom Paket erst in der Zeit passiert ist, als Sie dieses aufbewahrt haben. Naturgemäß ist die Erbringung so eines Beweises, so gut wie unmöglich.

Pakete für den Nachbarn annehmen – Kurz und Kompakt zusammengefasst

Sie würden sich selber sicherlich auch darüber freuen, wenn Ihr Nachbar Ihr Paket angenommen hat, wenn Sie gerade mal nicht zu Hause sind. Wenn Sie auch Ihrer Nachbarschaft einen Gefälligkeitsdienst leisten wollen, dann sollten Sie auf folgendes achten, wenn Sie Pakete für den Nachbarn annehmen:

  • Prüfen Sie kurz, ob das Paket äußere Beschädigung hat. Sind Schäden dran, sollten Sie die Paketannahme verweigern
  • Lassen Sie sich bei der Abholung des Paketes nicht nur die Zustellkarte geben, sondern auch den Personalausweis zeigen. Überprüfen Sie hier Namen und Wohnanschrift
  • Verweigern Sie die Paketannahme, wenn der Name/Wohnanschrift nicht übereinstimmt und dieser behauptet, dass er/sie gerade eingezogen ist
  • Sollte das Paket beschädigt sein (sofern es äußerlich nicht erkenntlich war), haften Sie nicht für die Schäden

Insbesondere in der Vorweihnachtszeit nutzen viele Betrüger diesen Gefälligkeitsdienst von Nachbarn aus, um bestellte Waren im Internet zu bestellen und unter falschen Namen diese Pakete beim Nachbarn abzuholen. Wenn Sie sich allerdings an unsere Tipps halten, werden Sie kein Opfer des Betrugs werden!

Ich heiße Martina Lange und schreibe mit Vorliebe journalistische Texte rund um die Themen Finanzen und Medizin. Außerdem liebe ich es, Fachartikel jeglicher Art zu schreiben. Ich finde mich in beinahe jedes Thema ein und freue mich immer, wenn ich nach der Fertigstellung eines Textes über noch mehr Wissen verfüge. Als freiberufliche Autorin schreibe ich leidenschaftlich gern für creditSUN.

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