Was bringt die Rentenerhöhung ab Juli 2020? – Profitieren davon alle Rentner?
Im Frühjahr 2020 hat die Bundesregierung eine Rentenerhöhung ab Juli 2020 beschlossen. Die Rentenanpassung zum Juli 2020 fällt im Osten des Landes höher aus als im Westen. Wer von der Erhöhung profitiert, muss prüfen, inwieweit die Erhöhung eine Steuerpflicht für die Rente auslöst.
Wie hoch ist die Rente ab Juli 2020?
Die Rentenerhöhung ab Juli 2020 wirkt sich in Ost- und Westdeutschland unterschiedlich aus. Die Westrentner bekommen im Durchschnitt 3,45 % mehr. In den neuen Bundesländern können sich die Rentner über eine durchschnittliche Erhöhung von 4,20 % freuen.1
- Beispiel Rente West: Ein Rentner in Stuttgart hat bis einschließlich Juni 2020 eine monatliche Rente in Höhe von 800 Euro erhalten. Durch die Rentenerhöhung wächst der monatliche Auszahlungsbetrag auf 827,60 Euro an.
- Beispiel Rente Ost: Eine Rentnerin in Wittenberg bekommt monatlich 700 Euro Rente ausbezahlt. Durch die Rentenerhöhung im Juli 2020 erhält sie ab diesem Zeitpunkt eine Rente von 729,40 Euro.
Wann wird die Rente ausbezahlt?
Für die Auszahlung der Rente ist die gesetzliche Rentenversicherung verantwortlich. Dies betrifft gleichermaßen Alters-, Hinterbliebenen und Erwerbsminderungsrenten.
Die Renten werden in der Regel am letzten Bankarbeitstag des Vormonats ausbezahlt. Wann das Geld aber tatsächlich auf dem Konto des Altersruhegeldempfängers ankommt, ist abhängig von dem Zeitpunkt des Rentenbeginns. Diese Information lässt sich aus der Rentenbezugsmitteilung ablesen.
Wer seine Rente seit März 2004 (oder früher) bezieht, profitiert von der erhöhten Rentenzahlung bereits ab Ende Juni 2020. Personen, die erst nach diesem Zeitpunkt ihre Rente beziehen, wird die Rentenerhöhung ab Juli 2020 Ende Juli ausbezahlt.
Wann muss die Rente versteuert werden?
Die Rentenerhöhung ab Juli 2020 bringt vielen Rentnern monatlich mehr Geld. Besonders Rentner mit einer niedrigen Rente, die teilweise auch von Altersarmut betroffen sind, wird sich die Rentenanpassung finanziell auszahlen.
Nachteilig kann sich die zusätzliche Auszahlung auswirken, wenn der Rentner dadurch einkommensteuerpflichtig wird. Eine Steuerpflicht ergibt sich durch die Rentenerhöhung ab Juli 2020, wenn das jährliche Einkommen den Betrag von 9.408 Euro (bei zusammenveranlagten Ehepaaren 18.816 Euro) übersteigt. Erzielt ein Rentner ein Einkommen, das unter dem Grundfreibetrag liegt, ist er von der Zahlung der Einkommensteuer befreit.
Beispiel
Eine alleinstehende Rentnerin in Hamburg erhält bis einschließlich Juni 2020 eine monatliche Rente von 780 Euro. Wird dieser Betrag auf ein komplettes Jahr hochgerechnet, betragen die gesamten Alterseinkünfte 9.360 Euro. Die Renteneinkünfte liegen unter dem Grundfreibetrag. Dies bedeutet, die Rentnerin muss ihre Einkünfte nicht versteuern.
Mit der Rentenerhöhung ab Juli 2020 erhält die Rentnerin monatlich 26,91 Euro mehr. Insgesamt beträgt die monatliche Auszahlung nun 806,91 Euro.
Die Bezüge der Rentnerin setzen sich für 2020 wie folgt zusammen:
- Halbjahr: 780 Euro x 6 Monate = 4.680 Euro´
- Halbjahr: 806 Euro x 6 Monate = 4.836 Euro
Auf das komplette Jahr 2020 hochgerechnet erhält die Rentnerin Altersbezüge von insgesamt 9.516 Euro. Damit liegen die Einnahmen um 108 Euro höher als der Grundfreibetrag. Diese Summe muss die Rentnerin versteuern.
In welcher Höhe fällt die Einkommensteuer für Rentner an?
Die Höhe der Einkommensteuer richtet sich nach dem Alterseinkünftegesetz aus dem Jahr 2005. Damals wurde ein steuerpflichtiger Anteil der Rente von 50 % festgelegt. Die Erhöhung des steuerpflichtigen Anteils wird bis zum Jahr 2040 fortgeführt. Wer dann in Rente geht, muss seine monatlichen Bezüge zu 100 % versteuern.
Angenommen die Rentnerin aus Hamburg ist zum 01. Januar 2020 in Rente gegangen. Ihr steuerpflichtiger Anteil beträgt 80 %.
Von den 108 Euro muss sie 86,40 Euro versteuern. Für die Besteuerung wird der persönliche Steuersatz der Rentnerin angewendet. Liegt dieser z.B. bei 20 %, beträgt die zu zahlende Einkommensteuer 17,28 Euro.
Welche Auswirkungen hat die Rentenerhöhung?
Für diejenigen, die eine kleine Rente erhalten, werden sicherlich von der Erhöhung der Rente profitieren. Die Rentenerhöhung ab Juli 2020 wirkt sich im Osten Deutschlands höher aus als im Westen. Die Auszahlung der Rente richtet sich nach dem Zeitpunkt des Rentenbeginns.
Die Rentenanpassung zum Juli 2020 löst unter Umständen eine Steuerpflicht aus. Erzielt der Rentner mit dem erhöhten Betrag ein Einkommen, das über dem Grundfreibetrag liegt, muss er eine Einkommensteuererklärung abgeben.
1 DRV zur Rentenanpassung 2020 (Stand: 20.03.2020)
Mein Name ist Jörg Fockenbrock. Ich schreibe Texte und Bücher. Meine Freizeit verbringe ich am liebsten an der frischen Luft. Ich liebe weite Wanderungen und treffe mich gerne mit Freunden und Bekannten. Als freiberuflicher Autor schreibe ich für creditSUN leidenschaftlich gerne Texte über alle möglichen Wirtschafts- und Finanzthemen.